Abschiebehaft ist keine Strafhaft

Rede
vom 06.10.2018

Die AfD ist der Ansicht, dass zwischen kriminellen Flüchtlingen und abgelehnten Asylbewerbern, die ihre Ausreise verweigern, unterschieden werden soll. Leider ist dies momentan nicht immer der Fall, sodass kriminelle Flüchtlinge in Abschiebehaftanstalten und nicht in ordentlichen Justizvollzugsanstalten untergebracht werden.
Wir wollen, dass kriminelle Flüchtlinge, die Straftaten begangen haben, nicht weiterhin mit abgelehnten Asylbewerbern, deren einziges Vergehen es ist nicht freiwillig ausreisen zu wollen, gleichgesetzt werden und sie somit ihrer gerechte Strafe durch den Rechtsstaat zugeführt werden können.

Erfreulicherweise scheint diese Einsicht nun auch zur Landesregierung durchgedrungen zu sein, deshalb nahm unsere stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gabriele Walger-Demolsky in der Plenarsitzung des nordrhein-westfälischen Landtags am 20.09.2018 Stellung zur eingebrachten Gesetzesänderung der Abschiebehaft durch die Landesregierung und betonte, dass sie teilweise auf dem richtigen Weg sei, gleichwohl gebe es noch einige Fragen zu klären.