Abschiebung in die Maghreb-Staaten

Kleine Anfrage
vom 26.07.2017

Kleine Anfrage vom 26.07.2017

der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD

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Anlage-01
Anlage-02

Joachim Stamp kündigt in Interviews mit den Tageszeitungen Die Welt (21.07.2017) und FAZ (19.07.2017) Härte gegen kriminelle Nordafrikaner an. Zitat: „Es gibt in der Bevölkerung…keine Akzeptanz für allein reisende, marodierende Männer, die sich hier nicht an die Regeln halten. Dagegen müssen wir mit aller Härte vorgehen. Wir haben in NRW viele allein reisende Nordafrikaner und es mit einer sehr schwierigen Klientel zu tun. Die meisten dieser jungen Männer sind auf der Straße aufgewachsen ohne moralisches und ethisches Gerüst, wie wir es kennen. Wir müssen diese Szene schnellstmöglich auflösen. Wir wollen es nicht unversucht lassen, mit einem eigenen Programm die (Maghreb) Länder dazu zu bewegen, diese Personen zurückzunehmen.“

Wir begrüßen diese Einsicht. In der Vergangenheit wurden nur sehr wenige Personen abgeschoben. Außerdem hatten Straftaten kaum Einfluss auf die Entscheidung Personen abzuschieben. Es haben sich in der Vergangenheit Problemviertel gebildet. (z.B. Bahnhofsviertel in Düsseldorf), die sich durch hohe Kriminalität „auszeichnen“.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Personen aus den Maghreb-Staaten halten sich derzeit in Nordrhein-Westfalen auf? (bitte aufschlüsseln nach Nationalität, Geschlecht, Alter und Aufenthaltsstatus)
  2. Bei welchen Straftaten sind diese Personen besonders auffällig? (bitte aufschlüsseln nach Nationalität, Anzahl der Tatverdächtigen, Anzahl der Straftaten, bitte Verhältnis relativ zum Bevölkerungsanteil berechnen und mit der deutschen Bevölkerung vergleichen)
  3. Wie viele ausreisepflichtige Personen befinden sich darunter?
  4. Wie viele dieser ausreisepflichtigen Personen sollen bis Ende 2017 und in 2018 abgeschoben werden?
  5. Mit welchen Maßnahmen plant die Landesregierung dieses Ziel zu erreichen?

Gabriele Walger-Demolsky

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Kleine Anfrage 156 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky, AfD, „Abschiebung in die Maghreb-Staaten“, Landtags-Drucksache 17/274

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 156 im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz wie folgt:

Frage 1:  Wie viele Personen aus den Maghreb-Staaten halten

sich derzeit in Nordrhein-Westfalen auf? (bitte auf­schlüsseln nach Nationalität, Geschlecht, Alter und Aufenthaltsstatus)

Als relevante Staaten werden hier Algerien, Marokko und Tunesien an­genommen.

Die Zahl der in Nordrhein-Westfalen aufhältigen Personen gemäß Statis­tik des Ausländerzentralregister (AZR) des Bundes zum Stichtag 31.07.2017 ergibt sich aus der als Anlage 1 beigefügten Übersicht.

Frage 2: Bei welchen Straftaten sind diese Personen besonders auffällig? (bitte aufschlüsseln nach Nationalität, Anzahl der Tatverdächtigen, Anzahl der Straftaten, bitte Verhältnis relativ zum Bevölkerungsanteil be­rechnen und mit der deutschen Bevölkerung vergleichen)

Datenquelle zur Beantwortung der Frage ist die Polizeiliche Kriminalsta­tistik (PKS). Die PKS ist eine bundesweit gültige und länderübergreifend nach einheitlichen Grundsätzen geführte Jahresstatistik.

Anlage 1 führt Delikte auf, zu denen ein überdurchschnittlicher Anteil Seite 2 von 3 nichtdeutscher Staatsangehöriger insgesamt sowie ein überproportionaler Anteil Staatsangehöriger der Maghreb-Staaten als Tatverdächtige erfasst sind. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass für das Land NRW auch Straftaten solcher Tatverdächtigen erfasst werden, die sich nur vorübergehend in NRW aufhalten.

Anlage 2 stellt die Anzahl aufgeklärter Fälle für das Jahr 2016 dar, zu denen mindestens ein marokkanischer, algerischer oder tunesischer Staatsangehöriger als Tatverdächtiger erfasst ist. Sofern eine Tat ge­meinschaftlich durch mehrere Tatverdächtige begangen wurde, wird die Nationalität aller Tatverdächtigen gezählt.

Darstellungen des Verhältnisses von Straftaten von Staatsangehörigen der Maghreb-Staaten zu solchen deutscher Staatsangehöriger sind nicht möglich. Das Verhältnis kann lediglich über die Tatverdächtigenbe-lastungszahl (TVBZ) dargestellt werden.

Für die deutsche und die nichtdeutsche Bevölkerung liegen detaillierte Zensusdaten der jeweiligen Bevölkerungsanteile (Alterskohorten) vor. Es liegen jedoch keine vergleichbaren Daten bzgl. der Bevölkerungsan­teile der einzelnen nichtdeutschen Bevölkerungsgruppen (z.B. Staatsangehörige der Maghreb Staaten vor), so dass eine vergleichen­de Betrachtung über die TVBZ nicht möglich ist.

Frage 3: Wie viele ausreisepflichtige Personen befinden sich darunter?

Die Zahl der ausreisepflichtigen Personen mit Blick auf die in der Beant­wortung der Frage 2 genannten Daten wird statistisch nicht erfasst.

Frage 4: Wie viele dieser ausreisepflichtigen Personen sollen bis Ende 2017 und in 2018 abgeschoben werden?

Insoweit wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen.

Frage 5: Mit welchen Maßnahmen plant die Landesregierung dieses Ziel zu erreichen?

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen wird alle ihr zur Verfügung Seite 3 von 3 stehenden Möglichkeiten konsequent nutzen, um die zügige Rückkehr von Menschen ohne Bleibeperspektive in ihre Heimatländer zu errei­chen. Das gilt in besonderem Maße für Personen, die straffällig geworden sind. Der Erfolg von Abschiebungsmaßnahmen hängt aller­dings wesentlich von der Kooperationsbereitschaft der Herkunftsstaaten bei der Rücknahme ihrer Staatsangehörigen ab.

Nordrhein-Westfalen steht hinsichtlich der Verbesserung der Rückfüh­rungsverfahren bezüglich Staaten, in die sich Rückführungen schwierig gestalten, im Dialog mit dem Bund.

Eine im August 2016 auf Initiative von Nordrhein-Westfalen gegründete gemeinsame Bund-NRW-Task Force unter Beteiligung u. a. des Bun­desministeriums des Innern, des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW, des Auswärtigen Amtes, der Bundes­polizei und der Zentralen Ausländerbehörde Köln, bedarfsweise auch weiterer Ressorts/Behörden, befasst sich insoweit in einem Pilotprojekt mit einer Verbesserung der Situation zunächst für Marokko. Neben der Zusammenarbeit mit dem Bund steht Nordrhein-Westfalen auch im un­mittelbaren Dialog mit den zuständigen Generalkonsulaten.

Nach einer Zwischenbilanz ist festzustellen, dass sich die Kooperation mit Marokko im Bereich der Passersatzpapierbeschaffung auf Grundla­ge erreichter Verfahrensabsprachen deutlich verbessert hat. Auch hinsichtlich des algerischen Generalkonsulats in Frankfurt lässt sich ei­ne zuletzt verbesserte Kooperation mit nordrhein-westfälischen Behörden im Bereich des Passersatzpapierwesens feststellen.

Mit freundlichen Grüßen

 
Dr. Joachim Stamp