Antragder AfD-Fraktion vom 05.06.2018
Abschiebungen endlich starten, statt sie durch einen „Spurwechsel“ zu verhindern!
I. Ausgangslage
Während die ungesteuerte Massenzuwanderung nach Deutschland bereits unter Aussetzung des eigentlich geltenden Rechts weiter stattfindet – zuletzt haben die Staatsrechtler und ehemaligen Verfassungsrichter Hans Jürgen Papier1 und Udo Di Fabio2 zum Thema kritisch publiziert, ebenso wie der Staatsrechtler und ehemalige Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz3 – , will Landesintegrationsminister Joachim Stamp (FDP) nun – von ihm als „Alt-Fälle“ titulierte – Migranten respektive solche ohne rechtmäßiges dauerhaftes Bleiberecht zu legalen Einwanderern umdefinieren. Dieses Vorhaben kommt einer Amnestie gleich, gesprochen wird aber in diesem Zusammenhang von einem „Spurwechsel“. Die laut dem jetzigen Bundesinnenminister Horst Seehofer „Herrschaft des Unrechts“ soll also zementiert werden. Der Spiegel berichtet in seiner Online-Ausgabe vom 2. Mai dieses Jahres, den Integrationsminister zitierend4:
„Es gebe zudem Länder, in die man rechtlich und auch politisch nicht zurückführen könne oder wolle. Konkret schlug Stamp eine „umfassende Altfallregelung“ für zwei Gruppen vor:
- Personen, die seit drei Jahren straffrei lebten, erste Schritte am Arbeitsmarkt unternehmen und die deutsche Sprache lernten, sollten zunächst für zwei weitere Jahre ein Aufenthaltsrecht auf Probe erhalten. Danach könnten sie einen dauerhaften Aufenthaltsstatus erlangen – bis hin zur Einbürgerung.
- Für Menschen, die acht Jahre in Deutschland lebten und straffrei geblieben seien, müsse generell eine Aufenthaltsperspektive gefunden werden. „Es geht am Ende um mehrere Zehntausend Menschen, ganz genau können wir das nicht quantifizieren“, so Stamp. Häufig seien es jene Fälle, die die Kapazitäten der Kommunen binden würden. Bei Abschiebungen solle man sich daher auf diejenigen konzentrieren, die neu nach Deutschland gekommen seien, so seine Überlegung.“
Durch die beabsichtigte rechtliche Aufweichung der Abschiebepflicht kommt der Integrationsminister seiner gesetzlichen Aufgabe nicht nach und verletzt seine Ressortverantwortung. Eine „Altfall-Regelung“ per „Spurwechsel“ für Migranten, die nach unseren rechtlichen Maßstäben keine Bleibeperspektive hätten, soll nun, wenn es nach Joachim Stamp und der FDP ginge, dafür sorgen, dass diese bleiben dürfen.
Als AfD-Fraktion sind wir dem freiheitlichen Rechtsstaat verpflichtet. Illegales zu legalisieren, weil man nicht, wie der Minister sagt, „den politischen Willen hat“ es zu bekämpfen, ist nicht nur die völlige Aufgabe der staatlichen Autorität, es ist auch ein Schlag ins Gesicht aller rechtstreuen Bürger – und zwar der Deutschen wie der gut integrierten Zuwanderer gleichermaßen. Es macht zudem den Ehrlichen zum Dummen. Wer sich bei der Zuwanderung nach Deutschland an die Regeln hält, rechtstreu ist, einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgeht und sich integrationswillig und -fähig zeigt, der steht nun auf einer Stufe mit dem, der sich rechtswidrig Zugang über unsere, von den alten Parteien, aufgegebenen Grenzen verschafft und, dank der Hilfe des Ministers, die Illegalität einfach aussitzt.
II. Der Landtag stellt fest:
Der Integrationsminister hat seine Pflicht, ausreisepflichtige Ausländer unverzüglich abzuschieben, bis dato nur ungenügend erfüllt.
III. Der Landtag beschließt:
1. Jeder vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer ist unverzüglich nach geltendem Recht abzuschieben.
2. Die Landesregierung legt monatlich einen Bericht vor, in dem der Fortschritt der Abschiebezahlen und freiwilligen Ausreisen dokumentiert wird.
3. Für die qualifizierte Zuwanderung nach Deutschland sind die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten zu beachten.
4. Ein Spurwechsel, der die illegale Einreise nachträglich legalisieren soll, wird abgelehnt.
Markus Wagner
Gabriele Walger-Demolsky
Andreas Keith
und Fraktion
1 https://verfassungsblog.de/asyl-und-migration-recht-und-wirklichkeit/
2 http://www.bayern.de/wp-content/uploads/2016/01/Gutachten_Bay_DiFabio_formatiert.pdf