Kleine Anfrage 4566
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Alpen: Ehemaliges Rocker-Clubhaus explodiert – War es ein Anschlag?
Wie die BILD berichtete, kam es am Sonntagabend, den 15. September 2024, zu einem Großeinsatz der Polizei am ehemaligen Rocker-Vereinsheim an der Xantener Straße in Alpen-Drüpt im Kreis Wesel. Gegen 20:00 Uhr sollen Polizeibeamte, ausgerüstet mit Helmen, schusssicheren Westen und Maschinenpistolen, das Haus umstellt und die Umgebung abgesichert haben. Im Vorfeld soll es eine Androhung von Suizid gegeben haben. Die Polizei vermutete eine möglicherweise bewaffnete Person in dem Gebäude und forderte daher ein Spezialeinsatzkommando an. Während die Polizeibeamten vor Ort noch auf die Elitepolizisten warteten, erschütterte eine gewaltige Explosion das ehemalige Clubhaus der Rocker. Dabei sollen Trümmerteile mehrere Meter auf die nahe Bundestraße geschleudert worden sein. Zum Glück blieben dabei die Beamten unverletzt. Das Gebäude ging sofort in Flammen auf, da die Explosion vermutlich durch aufgedrehtes Gas auslöst wurde. Des Weiteren soll in den Trümmern eine Leiche gefunden worden sein.1
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche Erkenntnisse konnten bisher gewonnen werden, ob es sich um einen Suizid handelte?
- Welche polizeilichen Erkenntnisse liegen hinsichtlich des Opfers vor?
- Welcher Rockervereinigung (MC) gehörte das Opfer respektive das ehemalige Rocker-Vereinsheim an?
- In welchen Geschäftsfeldern war das Opfer innerhalb der Rockervereinigung involviert oder tätig?
Markus Wagner
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4566 mit Schreiben vom 24. Oktober 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Kleve hat dem Ministerium der Justiz unter dem 04.10.2024 im Wesentlichen berichtet, dass hinsichtlich des in der Kleinen Anfrage angesprochenen Sachverhalts von einem Suizidgeschehen auszugehen sei. Anhaltspunkte für ein Verschulden Dritter hinsichtlich der Explosion hätten sich nicht ergeben.
- Welche Erkenntnisse konnten bisher gewonnen werden, ob es sich um einen Suizid handelte?
Auf die Antwort auf Frage 1 wird Bezug genommen.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse liegen hinsichtlich des Opfers vor?
Von einer Mitteilung etwaiger polizeilicher Erkenntnisse wird nach Prüfung des Einzelfalls unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem postmortalen Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen und unter besonderer Berücksichtigung des Suizidgeschehens abgesehen. Dem parlamentarischen Informationsinteresse wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand entsprochen.
- Welcher Rockervereinigung (MC) gehörte das Opfer respektive das ehemalige Rocker-Vereinsheim an?
Der Verstorbene war Angehöriger der Rockergruppierung „Freeway Rider’s MC“ und das Gebäude wurde bis Ende 2023 als Vereinsheim dieser Gruppierung genutzt.
- In welchen Geschäftsfeldern war das Opfer innerhalb der Rockervereinigung involviert oder tätig?
Der Landesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor.