Angriff von Linksextremisten auf Polizeibeamte in Dortmund

Kleine Anfrage
vom 28.05.2018

Kleine Anfrage 1081
des Abgeordneten Markus Wagner

 

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Am 14.10.2017 wurde ein 28-jähriger Mann in einer Dortmunder Asylbewerber-Unterkunft durch einen Messerangriff schwer verletzt. Bei der Fahndung nach dem Täter, der vom Opfer als Schwarzafrikaner beschrieben worden war, überprüfte die Polizei in der Umgebung mehrere Menschen mit schwarzer Hautfarbe.

Hierbei wurden die Beamten plötzlich durch eine Gruppe von bis zu 40 Personen körperlich angegriffen, mit Flaschen beworfen und beschimpft.

Bei der Gruppe soll es sich um anarchistische Linksextremisten gehandelt haben, die gerade im Szeneobjekt „Nordpol“ eine Solidaritätsaktion zu Gunsten des kürzlich verbotenen Internetportals „linksunten.indymedia“ abhielten und der Polizei wegen der Kontrolle schwarzer Personen Rassismus unterstellten.

Aus der Gruppe der linksmotivierten Gewalttäter wurden in der Folge vier Personen in Gewahrsam genommen. Zudem sollen die Polizisten ob diverser Funkstörungen Probleme gehabt haben, Verstärkung anzufordern, und ihnen ein zufällig vorbei kommender Hundeführer zur Hilfe geeilt sein.

 

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Ist es zutreffend, dass die Gruppe der Angreifer zuvor eine Veranstaltung im Szeneobjekt „Nordpol“ besucht hat, die sich mit dem verbotenen Verein „linksunten.indymedia“ solidarisiert hat?

2. Wie schätzt das Landesamt für Verfassungsschutz die linken Szeneobjekte „Nordpol“ und „Black Pigeon“ ein?

3. Waren die vier in Gewahrsam genommenen Personen den Behörden bereits zuvor als politisch motivierte Straftäter oder Extremisten bekannt?

4. Ist es zutreffend, dass es während des erwähnten Einsatzes Probleme mit dem Polizeifunk gegeben hat?

5. Wurden bei dem Einsatz Beamte verletzt?

 

Markus Wagner

 

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Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1081 mit Schreiben vom 20. Juni 2018 namens der Landesregierung beantwortet.
1. Ist es zutreffend, dass die Gruppe der Angreifer zuvor eine Veranstaltung im Szeneobjekt „Nordpol“ besucht hat, die sich mit dem verbotenen Verein „linksunten.indymedia“ solidarisiert hat?
Die Personen, welche den polizeilichen Einsatz störten und die eingesetzten Polizeibeamten angriffen, gehörten zu einer Personengruppe, welche sich vor dem dortigen Café „Nordpol“ aufhielt. Ob diese Personen zuvor an einer Veranstaltung im Café „Nordpol“ teilgenommen hatten, ist nicht bekannt.
2. Wie schätzt das Landesamt für Verfassungsschutz die linken Szeneobjekte „Nordpol“ und „Black Pigeon“ ein?
Wegen feststellbarer Bezüge der benannten Szeneobjekte zu linksextremistischen Organisationen und Einrichtungen werden sie vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz als linksextremistisch beeinflusst eingeschätzt.
3. Waren die vier in Gewahrsam genommenen Personen den Behörden bereits zuvor als politisch motivierte Straftäter oder Extremisten bekannt?
Drei der insgesamt vier in Gewahrsam genommenen Personen sind als politisch linksmotivierte Straftäter bekannt.
4. Ist es zutreffend, dass es während des erwähnten Einsatzes Probleme mit dem Polizeifunk gegeben hat?
Nein.
5. Wurden bei dem Einsatz Beamte verletzt?
Nein.
Beteiligte:
Markus Wagner