Angriffe auf Politiker und Parteieinrichtungen in NRW

Kleine Anfrage
vom 11.10.2019

Kleine Anfrage 3043des Abgeordneten Markus Wagner vom 11.10.2019

 

Angriffe auf Politiker und Parteieinrichtungen in NRW

Eine Auswertung der „ARD-faktenfinder“ von Zahlen aus verschiedenen Bundesländern zeigt, dass die AfD von den im Bundestag vertretenen Parteien derzeit am stärksten von Attacken betroffen ist.1 Dabei handelt es sich zumeist um Sachbeschädigungen, aber auch Körperverletzungen und Brandstiftungen.

Neueste Zahlen, die aus einer Antwort auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervorgehen, bestätigen diese Meldung.2 Demnach sind Parteigebäude und -einrichtungen der AfD in überdurchschnittlichem Maße von Angriffen betroffen, von insgesamt 103 bundesweit gemeldeten Straftaten trafen 41 die AfD. In noch deutlicherem Maße sind Mandats- und Amtsträger Ziele von Angriffen. Hier war das politische Personal der AfD in 114 von bundesweit insgesamt 217 Fällen betroffen.3

Bundeseinheitliche Zahlen zu diesen Vorfällen gibt es bislang nicht, ebenso fehlen solche Zahlen, die in vielen anderen Bundesländern in einer Zusammenstellung vorliegen, bislang aus NRW.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Angriffe auf Landtagsabgeordnete, deren Mitarbeiter, Wahlkreisbüros, Dienst­oder Privatwagen sowie private Immobilien sind von 2013 bis 2018 in NRW registriert worden? Bitte nach Datum, Art des Angriffes unter Nennung der Straftatbestände bzw. Ordnungswidrigkeiten sowie der geschädigten Partei bzw. Parteizugehörigkeit des Geschädigten aufgliedern.

2. In wie vielen Fällen führten staatsanwaltliche Ermittlungen zu einem Gerichtsverfahren?

3. Welche Maßnahmen wurden von der Landesregierung NRW seit 2013 unternommen, um die Anzahl der Angriffe einzudämmen um eine Erhöhung der Sicherheit der Objekte, Mitarbeiter und Landtagsabgeordneten zu erzielen? Bitte konkrete Maßnahmen benennen.

4. Welche Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von Landtagsabgeordneten, deren Mitarbeitern, Wahlkreisbüros, Dienst- oder Privatwagen sowie privatem Eigentum sind seitens der Landesregierung zukünftig geplant?

Markus Wagner

 

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1 https://www.tagesschau.de/faktenfinder/inland/angriffe-politiker-afd-101.html

2 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/098/1909862.pdf

3 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/104/1910403.pdf


Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 07.11.2019

 

Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3043 mit Schreiben vom 7. November 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die statistische Erfassung „Politisch motivierter Kriminalität“ (PMK) erfolgt bundesweit einheitlich auf der Grundlage des im Jahr 2001 von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossenen Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“.

Der PMK werden demnach Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie

  • den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten;
  • sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben;
  • durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden;
  • gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet.

Darüber hinaus gehören Straftaten gemäß §§ 80a-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102-104a, 105-108e, 109-109h, 129a, 129b, 234a oder 241a StGB als Staatsschutzdelikte zur PMK, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann.

Politisch motivierte Straftaten werden hinsichtlich des Begründungs-zusammenhangs (Motiv) einem oder mehreren Themenfeldern zugeordnet.

Datenquelle zur Beantwortung der Fragen ist der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen der Politisch motivierten Kriminalität (KPMD-PMK).

1. Wie viele Angriffe auf Landtagsabgeordnete, deren Mitarbeiter, Wahlkreisbüros, Dienst- oder Privatwagen sowie private Immobilien sind von 2013 bis 2018 in NRW registriert worden? Bitte nach Datum, Art des Angriffs unter Nennung der Straftatbestände bzw. Ordnungswidrigkeiten sowie der geschädigten Partei bzw. Parteizugehörigkeit des Geschädigten aufgliedern.

Die angefragten Daten können im KPMD-PMK nicht automatisiert ausgewertet werden, sondern bedürfen einer Einzelauswertung.

Seit dem Jahr 2016 gibt es im KPMD-PMK neue Auswahlkriterien, welche die Menge der einzeln zu prüfenden Sachverhalte auf ein in der zur Verfügung stehenden Zeit auswertbares Maß reduziert.

Für die angefragten Jahre vor 2016 liegen diese Kriterien nicht vor, weshalb eine manuelle Einzelfallauswertung nötig wäre, die in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist.

Im Rahmen des KPMD-PMK werden nur Straftaten erfasst, weshalb keine Aussagen zu Ordnungswidrigkeiten gemacht werden können.

Weitergehende Daten bitte ich der Anlage zu entnehmen.

2. In wie vielen Fällen führten staatsanwaltschaftliche Ermittlungen zu einem Gerichtsverfahren?

Dem Ministerium der Justiz liegen die zur Beantwortung erforderlichen Daten nicht vor und können nicht mit einem für die Strafrechtspflege vertretbaren Aufwand beschafft werden. Straftaten gegen Landtagsabgeordnete, deren Mitarbeiter, Wahlkreisbüros, Dienst- oder Privatwagen sowie Immobilien werden in den bundesweit abgestimmten Statistiken der Justiz nicht gesondert erfasst. Eine Erhebung der Fallzahlen würde daher eine Einzelauswertung der Akten aller in Betracht kommenden Verfahren erfordern.

3. Welche Maßnahmen wurden von der Landesregierung NRW seit 2013 unternommen, um die Anzahl der Angriffe einzudämmen um eine Erhöhung der Sicherheit der Objekte, Mitarbeiter und Landtagsabgeordneten zu erzielen? Bitte konkrete Maßnahmen benennen.

4. Welche Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von Landtagsabgeordneten, deren Mitarbeitern, Wahlkreisbüros, Dienst- oder Privatwagen sowie privatem Eigentum sind seitens der Landesregierung zukünftig geplant?

Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet:

Die durch die Polizei zu treffenden Maßnahmen ergeben sich grundsätzlich aus der als Verschlusssache-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)- eingestuften Polizeidienstvorschrift (PDV) 129. Es gibt keine allgemeingültigen Schutzmaßnahmen für sämtliche Objekte, Mitarbeiter und Landtagsabgeordnete, sondern alle durch die Polizei veranlassten Maßnahmen unterliegen immer einer Einzelfallprüfung.

Für die in Rede stehenden Personen oder Objekte wird bei Bekanntwerden einer möglichen Gefährdung bei der zuständigen Kreispolizeibehörde eine sogenannte Beurteilung der Gefährdungslage erstellt. Die Beurteilung der Gefährdungslage umfasst die anlassbezogene oder wiederkehrend vorgenommene Analyse und Bewertung von Informationen sowie die schlüssige Feststellung des Grades der Gefährdung.

Aus dem Grad der Gefährdung ergeben sich dann die weiteren Schutzmaßnahmen, welche ebenfalls in der PDV 129 definiert und festgelegt sind. Die Maßnahmen werden hinsichtlich der Erforderlichkeit, Dauer, Wirksamkeit und Umfang regelmäßig oder auch anlassbezogen überprüft.

Mit gefährdeten Personen oder dem Objektverantwortlichen wird unverzüglich nach Bekanntwerden einer Gefährdung ein ausführliches und auf die Person bzw. das Objekt bezogenes Sicherheitsgespräch geführt.

Im Übrigen verweise ich auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 2817 (LT.-Drs.: 17/7228) vom 26.08.2019.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner