Anonymer Hinweis eines Rheinbahn-Insiders zu ungenehmigten, aber dennoch verbauten Bahnschwellen bedarf der Klärung!

Kleine Anfrage
vom 13.05.2024

Kleine Anfrage 3827

des Abgeordneten Klaus Esser AfD

Anonymer Hinweis eines Rheinbahn-Insiders zu ungenehmigten, aber dennoch verbauten Bahnschwellen bedarf der Klärung!

Auf die Antworten der Kleinen Anfrage 2691 der AfD-Fraktion NRW zu ungenehmigten Kunststoffschwellen, die bei der Rheinbahn verbaut wurden, hatte sich im Frühjahr 2024 ein anonymer mutmaßlicher Rheinbahn-Insider zunächst an das Verkehrsministerium gewandt und im Anschluss auch die AfD-Fraktion NRW selbst kontaktiert. Da der anonyme Hinweisgeber Repressionen befürchtet, können seine Angaben ohne Rücksprachemöglichkeit lediglich erneut geprüft bzw. von technisch Sachkundigen kontrolliert werden.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Liegt dem Verkehrsministerium das anonyme Schreiben des mutmaßlichen Rheinbahn-Mitarbeiters vor?
  2. Führten die im Schreiben des anonymen Hinweisgebers vorgebrachten Hinweise zu einer erneuten Prüfung des Sachverhalts um ungenehmigte aber dennoch verbaute Bahnschwellen bei der Rheinbahn?
  3. Wird an der Aussage zu Frage 2 in der Antwort der Landesregierung auf die Anfrage Drucksache 18/6167 festgehalten, „dass in diesen Fällen die Verwendung von Kunststoffschwellen zu keiner Zeit ein technisches Problem oder ein Sicherheitsproblem dargestellt hat“?
  4. Hat die Landesregierung Gespräche mit der Rheinbahn zu den vorgebrachten Vorwürfen geführt?
  5. Verfügt die Landesregierung über Kenntnisse bezüglich der Einschätzung der vorgebrachten Vorwürfe des anonymen Hinweisgebers durch die Rheinbahn?

Klaus Esser

 

MMD18-9235


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3827 mit Schrei­ben vom 20. Juni 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Der Bezirksregierung Düsseldorf obliegt die technische Aufsicht über sämtliche in Nordrhein-Westfalen beheimateten Straßenbahn- und Obusbetriebe. Die wahrzunehmenden Aufgaben ergeben sich aus den Vorgaben der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab). In ihrer Eigenschaft als Technische Aufsichtsbehörde wird die Bezirksregierung Düsseldorf insbesondere als Bauordnungsbehörde, Betriebsaufsichtsbehörde und Zulas­sungsbehörde für Schienenfahrzeuge tätig.

  1. Liegt dem Verkehrsministerium das anonyme Schreiben des mutmaßlichen Rhein­bahn-Mitarbeiters vor?

Dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) des Landes Nordrhein-West­falen liegt ein anonymes Schreiben zu dieser Thematik vor.

  1. Führten die im Schreiben des anonymen Hinweisgebers vorgebrachten Hinweise zu einer erneuten Prüfung des Sachverhalts um ungenehmigte aber dennoch ver­baute Bahnschwellen bei der Rheinbahn?

Das MUNV hat die Rheinbahn AG über die Technische Aufsichtsbehörde umgehend um einen weiteren Bericht zu der Thematik aufgefordert. Entsprechende Berichte sind nach Gesprächen zwischen Technischer Aufsichtsbehörde und Rheinbahn beim MUNV am 15.05.2024 und 22.05.24 eingegangen.

  1. Wird an der Aussage zu Frage 2 in der Antwort der Landesregierung auf die An­frage Drucksache 18/6167 festgehalten, „dass in diesen Fällen die Verwendung von Kunststoffschwellen zu keiner Zeit ein technisches Problem oder ein Sicher­heitsproblem dargestellt hat“?

An der Aussage wird festgehalten. Hiermit verweise ich auf die Begründung aus der Antwort auf Frage 2 in Drucksache 18/6167. Die Rheinbahn bestätigt in ihren letzten Berichten, dass keine Gefahr für Leib und Leben besteht. Die betroffenen Schwellen werden bis zu ihrem Aus­tausch in einem wöchentlichen Inspektionsintervall geprüft. Bisherige Inspektionen haben lt. Rheinbahn keine sicherheitsrelevanten Veränderungen ergeben. Die Technische Aufsichtsbe­hörde ist mit diesem Vorgehen einverstanden und steht im engen Austausch mit der Betriebs­leitung.

  1. Hat die Landesregierung Gespräche mit der Rheinbahn zu den vorgebrachten Vor­würfen geführt?

Es wurden aus Zuständigkeitsgründen keine direkten Gespräche mit dem Verkehrsunterneh­men geführt. Das MUNV hat die Rheinbahn über die Technische Aufsichtsbehörde um einen weiteren schriftlichen Bericht zu der Thematik aufgefordert. Die letzte Stellungnahme ist beim MUNV am 22.05.2024 eingegangen.

  1. Verfügt die Landesregierung über Kenntnisse bezüglich der Einschätzung der vor­gebrachten Vorwürfe des anonymen Hinweisgebers durch die Rheinbahn?

Das MUNV hat die Rheinbahn über die Technische Aufsichtsbehörde der Bezirksregierung um Aufklärung gebeten. Die Bezirksregierung hat nach Prüfung die vorgebrachten Vorwürfe zurückgewiesen.

 

MMD18-9678

Beteiligte:
Klaus Esser