Anspruch und Wirklichkeit: Fehlende Kita-Plätze in NRW

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1101
des Abgeordneten Zacharias Schalley vom 20.01.2023

Anspruch und Wirklichkeit: Fehlende Kita-Plätze in NRW

Seit 2013 haben Eltern in Deutschland einen Anspruch auf die Betreuung ihrer Kinder ab einem Alter von einem Jahr. Doch noch immer fehlen viele Plätze in den Kitas, wie auch zuletzt eine Studie der Bertelsmann-Stiftung aufgedeckt hat. Besonders in dem bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfahlen besteht im Jahr 2023 mit 101.600 fehlenden Kita-Plätzen der größte Mangel.1

Dass es massiv an Betreuungsplätzen mangelt, ist allerdings keine Neuheit, sondern ein seit Jahren wachsender Trend. So hat eine Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft gezeigt, dass bereits in den Jahren zuvor eklatante Lücken zwischen Betreuungsbedarf und tatsächlichem Angebot bestanden. Deutschlandweit haben 2014 insgesamt 185.750 Betreuungsplätze gefehlt – im Jahr 2020 waren es dann schon 342.300.2

Das größte Problem stellt in diesem Zusammenhang vor allem der große Personalmangel dar. So zeigte das „Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule“ der Bertelsmann-Stiftung, dass „auf dem bundesweiten Arbeitsmarkt […] zwischen dem prognostizierten Bedarf und dem voraussichtlichen Angebot an Fachkräften eine Lücke von insgesamt mehr als 230.000 Erzieher:innen (besteht). Weder ist diese Lücke durch Aufstockung der Ausbildungskapazitäten zu schließen, weil dafür Berufsschullehrkräfte fehlen; noch sind bis 2030 genügend Quereinsteiger:innen zu gewinnen, die außerdem erst pädagogisch qualifiziert werden müssen. Verschärfen wird den Personalmangel ab 2026 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“.3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie hoch waren die Zahlen der Fehlstellen von Betreuungsplätzen in NRW für die Jahre von 2008 bis 2023? (bitte nach U1-, U3- und Ü3-Betreuungsplätzen aufschlüsseln)
  2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bisher ergriffen, um dem Mangel an fehlenden Betreuungsplätzen in NRW entgegenzuwirken?
  3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung für die Zukunft zu ergreifen, um dem Mangel an fehlenden Betreuungsplätzen in NRW entgegenzuwirken?
  4. Welche alternativen Betreuungsmöglichkeiten plant die Landesregierung, wenn sich trotz aller Bemühungen der Fachkräftegewinnung die Lücke zwischen Bedarf und Angebot, wie prognostiziert, nicht schließen lässt?
  5. Wie setzen sich die belegten Erzieherstellen in den nordrhein-westfälischen Kitas zusammen? (Bitte für die Jahre 2013-2023 sowie nach Quereinsteigern und ausgebildetem pädagogischen Fachpersonal aufschlüsseln)

Zacharias Schalley

 

Anfrage als PDF

 

1 h t t p s :/ / ww w . b e r t el s m a nn – stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2022/oktober/2023-fehlen-in-deutschland-rund-384000-kita-plaetze (abgerufen am 13.01.2023)

2 h t t ps : / /w w w .i w d. d e/ a rt i k el/kitaplaetze-anspruch-und-wirklichkeit-486545/ (abgerufen am 13.01.2023)

3 h t t ps: / / w w w. b e r t e l s ma n n -stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2021/august/mehr-plaetze-im-westen-mehr-qualitaet-im-osten-bessere-kita-bedingungen-sind-moeglich (abgerufen am 13.01.2023)


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 1101 mit Schreiben vom 22. Februar 2023 namens der Landesregierung be­antwortet.

  1. Wie hoch waren die Zahlen der Fehlstellen von Betreuungsplätzen in NRW für die Jahre von 2008 bis 2023? (bitte nach U1-, U3- und Ü3-Betreuungsplätzen auf­schlüsseln)

Dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration liegen keine konkreten Zahlen zu fehlenden Betreuungsplätzen vor. Grund ist, dass für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz das örtliche Jugendamt zuständig ist. Dieses ist für die Jugendhilfeplanung und das bedarfsgerechte Betreuungsangebot zuständig.

  1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bisher ergriffen, um dem Mangel an fehlenden Betreuungsplätzen in NRW entgegenzuwirken?
  2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung für die Zukunft zu ergreifen, um dem Mangel an fehlenden Betreuungsplätzen in NRW entgegenzuwirken?

Frage 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit investiven Maßnahmen den Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrich­tungen und Kindertagespflege“. Nach der Richtlinie können Investitionsmaßnahmen in Kinder­tageseinrichtungen und der Kindertagespflege, die der Schaffung und Inbetriebnahme neuer Betreuungsplätze für Kinder von null Jahren bis zum Schuleintritt dienen, gefördert werden. Im Rahmen des Kita-Investitionsprogramms-NRW 2025 des Landes stehen hierfür jährlich min­destens 115 Millionen Euro zur Verfügung

  1. Welche alternativen Betreuungsmöglichkeiten plant die Landesregierung, wenn sich trotz aller Bemühungen der Fachkräftegewinnung die Lücke zwischen Bedarf und Angebot, wie prognostiziert, nicht schließen lässt?

Die Bedarfsentwicklung hängt von unterschiedlichen Faktoren wie z.B. der Bevölkerungsent­wicklung und den konkreten Bedarfslagen von Familien ab. Die Bedarfsfeststellung und –planung obliegt deshalb der örtlichen Jugendhilfeplanung, die mit den Gegebenheiten vor Ort am besten vertraut ist und z.B. durch Elternbefragungen Bedarfe qualifiziert erfassen und im Rah­men kontinuierlicher Entwicklungsprozesse umsetzen kann. Auf dieser Basis unterstützt die Landesregierung die örtliche Ebene beim weiteren Platzausbau. Für die Erfüllung des Rechts­anspruchs auf einen Betreuungsplatz ist das örtliche Jugendamt im Rahmen seiner Jugendhilfeplanung zuständig.

  1. Wie setzen sich die belegten Erzieherstellen in den nordrhein-westfälischen Kitas zusammen? (Bitte für die Jahre 2013-2023 sowie nach Quereinsteigern und aus­gebildetem pädagogischen Fachpersonal aufschlüsseln)

Die Frage kann auf der Grundlage des als Anlage beigefügten Auszugs aus der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik beantwortet werden. Eine Aufschlüsselung nach „Quereinstei­gern“ ist nicht möglich, da dies kein Merkmal der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik ist. Zahlen für das Jahr 2023 liegen noch nicht vor.

 

Antwort samt Anlage als PDF