Anstieg der KWG-Meldungen in NRW und der Einfluss des Lockdowns

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 342
des Abgeordneten Zacharias Schalley vom 18.08.2022

 

Anstieg der KWG-Meldungen in NRW und der Einfluss des Lockdowns

Das Statistische Landesamt Nordrhein-Westfalen veröffentlichte am 02. August 2022 in einer Pressemitteilung, dass von 2017 auf 2021 ein Anstieg von 40,2 % in der Bearbeitung von potenziellen Kindeswohlgefährdungen (KWG) stattgefunden hat. Ein Viertel der Bearbeitungen im Jahr 2021 ergaben die Feststellung einer latenten oder einer akuten Kindeswohlgefährdung. Von 2017 auf 2021 erhöhte sich die Anzahl der festgestellten latenten und akuten Kindeswohlgefährdungen insgesamt um 30,4%.1

Der Geschäftsführer des Deutschen Kinderverein e.V. erklärte im Kölner Stadt-Anzeiger, der Anstieg der KWG-Meldungen sei eine „Nachwirkung“ der Corona-Pandemie. Dies begründete er durch das Entfallen „hilfreiche[r] Alltagsroutinen“. Er schilderte es wie folgt: „Der Schul- und Kitabesuch fiel wochenlang aus, der sowohl Eltern als auch Kinder entlastet hätte. Selbst die Spielplätze waren ja zu. […] Nun war so ein Kind lange Zeit allein. Keiner in der Nähe, der die Notlage der Mutter oder des Vaters sah. Keiner, der die Not des Kindes sah.“2

Rettingers Schilderungen decken sich mit den Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes, welches im Frühjahr 2020 einen Rückgang der KWG-Meldungen von Seiten der Schulen und der Kitas festgestellt hat.3 Ein Rückgang der KWG-Meldungen während des Lockdowns ist logisch, gerade in Anbetracht dessen, dass 41,5% der Gefährdungsmeldungen normalerweise im Sozial-, Bildungs- und Gesundheitswesen erfolgen.4 Trotz Rückgang der KWG-Meldungen aus spezifischen Einrichtungen wie Schulen und Kitas meldete das Statistische Bundesamt im Jahr 2020 einen Höchststand an Kindeswohlgefährdungen, welcher im Jahr 2021 weiter auf 55.363 Meldungen angestiegen ist.5

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung im Hinblick auf den Anstieg der KWG-Meldungen in Nordrhein-Westfalen?
  2. Wie viele KWG-Meldungen erfolgten bisher im Jahr 2022 in Nordrhein-Westfalen? (Bitte in akute Kindeswohlgefährdung, latente Kindeswohlgefährdung, keine Kindeswohlgefährdung mit Hilfebedarf und keine Kindeswohlgefährdung aufschlüsseln)
  3. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Dunkelziffer an akuten und latenten Kindeswohlgefährdungen in den Jahren 2020 und 2021 im Vergleich zu den Vorjahren 2017 bis 2019 ein?
  4. Inwieweit werden die Erkenntnisse um den immensen Anstieg an akuten Kindeswohlgefährdungen seit 2017 für zukünftige „Pandemiebekämpfungsmaßnahmen“ von Seiten der Landesregierung berücksichtigt?

Zacharias Schalley

 

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1 https://www.it.nrw/im-jahr-2021-wurden-nrw-402-prozent-mehr-verfahren-zur-einschaetzung-von-kindeswohlgefaehrdungen (abgerufen am 11.08.2022)

2 https://www.ksta.de/politik/kindeswohlgefaehrdung–oft-richtet-sich-der-blick-zu-sehr-auf-die-probleme-der-eltern–39853680?backlink

3 https://jugendhilfeportal.de/artikel/deutlich-weniger-meldungen-von-kindeswohlgefaehrdungen-im-fruehjahr-2020 (abgerufen am 11.08.2022)

4 Autorengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik (2019). Kinder- und Jugendhilfereport 2018. Eine kennzahlenbasierte Analyse. Opladen/Berlin/Toronto: https://shop.budrich.de/wp-content/uploads/2021/03/9783847413400.pdf, S. 139 (abgerufen am 15.08.2022)

5 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/07/PD21_350_225.html (abgerufen am 11.08.2022)


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 342 mit Schreiben vom 15. September 2022 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung im Hinblick auf den Anstieg der KWG-Meldungen in Nordrhein-Westfalen?

Das Land Nordrhein-Westfalen macht sich seit Jahren auf vielfältige Weise für einen besseren Kinderschutz stark, insbesondere nach Bekanntwerden der Fälle sexualisierter Gewalt in Lügde, Bergisch Gladbach und Münster.

Der Schutz von Kindern vor Gewalt ist dabei eine dauerhafte gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb beabsichtigt die Landesregierung, den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen stetig weiterzuentwickeln. Hierzu gehören unter anderem auch die Weiterentwicklung des Landeskinderschutzgesetzes sowie die Fortschreibung des Handlungs- und Maßnahmenkonzepts zur Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.

  1. Wie viele KWG-Meldungen erfolgten bisher im Jahr 2022 in Nordrhein-Westfalen? (Bitte in akute Kindeswohlgefährdung, latente Kindeswohlgefährdung, keine Kindeswohlgefährdung mit Hilfebedarf und keine Kindeswohlgefährdung aufschlüs­seln)

Seit dem Jahr 2012 melden die Jugendämter zum Ende eines Kalenderjahres jede abge­schlossene Gefährdungseinschätzung. Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt veröffentlicht die gemeldeten Zahlen in der Mitte des Folgejahres. Abrufbar sind die Zahlen für das Jahr 2022 daher erst Mitte des Jahres 2023.

  1. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Dunkelziffer an akuten und latenten Kindeswohlgefährdungen in den Jahren 2020 und 2021 im Vergleich zu den Vorjahren 2017 bis 2019 ein?

Eine belastbare Einschätzung zum Dunkelfeld von Kindeswohlgefährdung betroffener Kinder ist der Landesregierung auf der Grundlage der ihr vorliegenden Informationen nicht möglich.

  1. Inwieweit werden die Erkenntnisse um den immensen Anstieg an akuten Kindeswohlgefährdungen seit 2017 für zukünftige „Pandemiebekämpfungsmaßnahmen“ von Seiten der Landesregierung berücksichtigt?

Der Anstieg der Gefährdungseinschätzungsverfahren hat insgesamt multiple Gründe und ist in der Gesamtheit komplex zu bewerten. Die seit Jahren feststellbare Zunahme der Gefährdungseinschätzungsverfahren kann unter anderem auf umfangreiche Maßnahmen der Akteure des Kinderschutzes in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren sowie auf eine allgemein zunehmende öffentliche Sensibilität für mögliche Kindeswohlgefährdungen zurückgeführt wer­den.

Die Auswirkungen von Maßnahmen gegen die SARS-CoV-2 Pandemie auf die Anzahl von Gefährdungseinschätzungen ist differenziert zu betrachten:

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) führte vom 29. Mai 2020 bis 31. Oktober 2021 eine Online-Erhebung bei Jugendämtern über die von diesen zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. August 2021 durchgeführten Gefährdungseinschät­zungen gemäß § 8a Abs. 1 SGB VIII durch. Die Teilnahme der Jugendämter war freiwillig. Technisch umgesetzt wurde die Erhebung durch die Ramboll Management Consulting GmbH. Die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik begleitete die Erhebung fachwissenschaftlich und wertet die Daten aus. In ihrem letzten Zwischenbericht von 13. September 2021 wird zu den Auswirkungen von Maßnahmen gegen die SARS-CoV-2 Pandemie und der Anzahl von Gefährdungseinschätzungen wie folgt ausgeführt:

„Die gemeldeten 8a-Verfahren weisen insgesamt etwa die gleiche Verteilung von Merkmalen auf wie vor der Pandemie: So sind beispielsweise das Alter der Betroffenen, die Ergebnisse zur Bedeutung der unterschiedlichen Institutionen und Personen, die auf mögliche Gefährdun­gen hingewiesen haben, aber auch Befunde zu Ergebnissen und Schutzmaßnahmen als Folge einer festgestellten Gefährdung jeweils anteilig ähnlich verteilt wie in den Vorjahren. Dies ist insofern überraschend, als dass für einige Bereiche, die direkt von coronabedingten Schlie­ßungen betroffen waren – etwa Schulen, Kitas und andere Institutionen – teilweise ein größerer Rückgang bezüglich der Anzahl von Hinweisen erwartet worden war (vgl. Mairhofer u.a. 2020, WDR und SZ 2020, dpa 2020).“

Weiter heißt es: „Die neuen, differenzierten Befunde zu den Meldewegen zeigen zwar mögli­che Auswirkungen der Kontaktbeschränkungen insbesondere für Meldungen aus Schulen und der Kindertagesbetreuung auf, dies widerspricht jedoch nicht der oben genannten Aussage, dass insgesamt die Verteilungen der Merkmale der 8a-Verfahren bemerkenswert konstant ge­blieben sind. Dies erklärt sich dadurch, dass die Auswirkungen der Kontaktbeschränkungen bei genaueren Analysen nun zwar sichtbar werden, sie aber weiterhin insgesamt eher moderat erscheinen.

Die Entwicklung der Fallzahlen insgesamt und auch die der Meldungen über die unterschied­lichen Meldewege unterlag nicht nur im Pandemiezeitraum, sondern auch bereits in den Vor­jahren Schwankungen zwischen den Monaten. Um die Entwicklung über die Monate im Pandemiezeitraum bewerten zu können, bedarf es jenseits der coronabedingten Auswirkungen differenzierter Analysen der „normalen“ Schwankungen. Daher können auch die Besonderhei­ten in der Verteilung der Verfahren noch nicht abschließend bewertet werden.“

Der von den Fragestellern behauptete Zusammenhang des Anstiegs der Gefährdungsein­schätzungen mit Maßnahmen gegen die SARS-CoV-2 Pandemie ist insoweit nicht wissen­schaftlich belegt und kann daher kein Maßstab für das Handeln der Landesregierung darstel­len.

 

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