Kleine Anfrage 5278
des Abgeordneten Zacharias Schalley AfD
Anstieg von Straftaten im Bereich kinder- und jugendpornografischer Inhalte
Das Bundeslagebild 2023 zu Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen zeigt eine besorgniserregende Entwicklung im Bereich der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte. Insbesondere die Fallzahlen von kinderpornografischen Inhalten nach § 184b StGB stiegen auf 45.191 Fälle (+7,4 %), während die Fälle im Bereich jugendpornografischer Inhalte nach § 184c StGB mit 8.851 Fällen (+31,2 %) einen Höchststand erreichten.
Besonders auffällig ist dabei der hohe Anteil minderjähriger Tatverdächtiger, der im Bereich der Kinderpornografie bei knapp 40 % liegt – etwa durch das unkritische Teilen von Missbrauchsabbildungen oder das Erstellen sogenannter „Selbstfilmer“-Inhalte. Das Internet und insbesondere Messenger-Dienste, soziale Netzwerke und Darknet-Foren spielen eine zentrale Rolle bei der Verbreitung dieser Inhalte.
Ebenfalls auffällig ist, dass der Anteil deutscher Tatverdächtiger erneut gegenüber den Vorjahren sank, während der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen entsprechend anstieg. Unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen befanden sich erneut am häufigsten syrische Staatsangehörige, gefolgt von irakischen und rumänischen Staatsangehörigen.1
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie haben sich die Fallzahlen im Bereich kinderpornografischer und jugendpornografischer Inhalte in Nordrhein-Westfalen in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Bitte getrennt nach kinder- und jugendpornografischen Inhalten, Fallzahl und Jahr aufschlüsseln)
- Wie hat sich die Verteilung der Tatverdächtigen nach Staatsangehörigkeit in Nordrhein-Westfalen, und zwar insbesondere im Hinblick auf den Anteil deutscher und nichtdeutscher Tatverdächtiger im Bereich der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte, in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Bitte getrennt nach kinder- und jugendpornografischen Inhalten, Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen und Jahr aufschlüsseln)
- Wie hat sich das Alter der Tatverdächtigen in Nordrhein-Westfalen im Bereich der Herstellung, Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Bitte getrennt nach kinder- und jugendpornografischen Inhalten, Alter der Tatverdächtigen und Jahr aufschlüsseln)
- Wie hoch ist die Aufklärungsquote bei Delikten im Bereich kinder- und jugendpornografischer Inhalte in Nordrhein-Westfalen? (Bitte getrennt nach kinder- und jugendpornografischen Inhalten, Aufklärungsquote und Jahr aufschlüsseln)
- Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu künstlich-generierten Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen vor? (Bitte ebenfalls nach Fallzahlen für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)
Zacharias Schalley
1 Vgl. Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen – Bundeslagebild 2023. Wiesbaden: Bundeskriminalamt, Juli 2024. Online verfügbar unter: www.bka.de/Lagebilder (abgerufen am 10.03.2025).
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5278 mit Schreiben vom 15. April 2025 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.
- Wie haben sich die Fallzahlen im Bereich kinderpornografischer und jugendpor-nografischer Inhalte in Nordrhein-Westfalen in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Bitte getrennt nach kinder- und jugendpornografischen Inhalten, Fallzahlen und Jahr aufschlüsseln)
Die Anzahl der Fälle von „Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornographischer Schriften gemäß § 184b StGB“ und „Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung jugendpornographischer Schriften gemäß § 184c StGB“ bitte ich – aufgeschlüsselt nach Jahren – der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
| Berichtsjahr | Fälle
Kinderpornographie |
Fälle
Jugendpornographie |
| 2015 | 1 505 | 167 |
| 2016 | 1 025 | 155 |
| 2017 | 1 250 | 224 |
| 2018 | 1 412 | 244 |
| 2019 | 2 359 | 325 |
| 2020 | 4 776 | 707 |
| 2021 | 11 328 | 1 349 |
| 2022 | 11 183 | 1 839 |
| 2023 | 10 728 | 2 117 |
| 2024 | 9 013 | 1 755 |
- Wie hat sich die Verteilung der Tatverdächtigen nach Staatsangehörigkeit in Nordrhein-Westfalen, und zwar insbesondere im Hinblick auf den Anteil deutscher und nichtdeutscher Tatverdächtiger im Bereich der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte, in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Bitte getrennt nach kinder- und jugendpornografischen Inhalten, Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen und Jahr aufschlüsseln)
Der durchschnittliche prozentuale Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen im Zehn-Jahres-Überblick liegt bei kinderpornografischen Inhalten bei 19,2 Prozent und bei jugendpornografi-schen Inhalten bei 13,1 Prozent an allen Tatverdächtigen. Die nichtdeutschen Tatverdächtigen sind bei den vorgenannten Delikten im Vergleich zu anderen Deliktsbereichen und dem Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei den Straftaten insgesamt unterrepräsentiert.
Die einzelne Aufschlüsselung von Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen in den Jahren 2015 bis 2024 bitte ich der Anlage 1 (für Kinderpornographie) und der Anlage 2 (für Jugendpornographie) zu entnehmen.
- Wie hat sich das Alter der Tatverdächtigen in Nordrhein-Westfalen im Bereich der
Herstellung, Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinder- und jugendpornogra-fischer Inhalte in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Bitte getrennt nach kinder-und jugendpornografischen Inhalten, Alter der Tatverdächtigen und Jahr aufschlüsseln)
Die Altersgruppen der Tatverdächtigen von „Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornographischer Schriften gemäß § 184b StGB“ bitte ich – aufgeschlüsselt nach Jahren – der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
| Berichts- jahr | Kinder | Jugendliche | Heranwach- sende | Erwachsene |
| 2015 | 17 | 69 | 45 | 908 |
| 2016 | 32 | 68 | 43 | 737 |
| 2017 | 60 | 116 | 45 | 833 |
| 2018 | 102 | 170 | 58 | 926 |
| 2019 | 257 | 630 | 130 | 1.275 |
| 2020 | 576 | 1.393 | 331 | 2.078 |
| 2021 | 1.191 | 2.773 | 999 | 5.200 |
| 2022 | 1.546 | 2.718 | 904 | 4.297 |
| 2023 | 1.524 | 2.189 | 797 | 4.373 |
| 2024 | 1.399 | 1.664 | 527 | 3.447 |
Die Altersgruppen der Tatverdächtigen von „Herstellung jugendpornographischer Schriften gemäß § 184c StGB“ bitte ich – aufgeschlüsselt nach Jahren – der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
| Berichts- jahr | Kinder | Jugendliche | Heranwach- sende | Erwachsene |
| 2015 | 3 | 38 | 20 | 86 |
| 2016 | 3 | 58 | 13 | 61 |
| 2017 | 5 | 82 | 24 | 95 |
| 2018 | 4 | 122 | 29 | 93 |
| 2019 | 13 | 129 | 38 | 112 |
| 2020 | 50 | 266 | 64 | 193 |
| 2021 | 47 | 421 | 147 | 483 |
| 2022 | 105 | 603 | 173 | 712 |
| 2023 | 108 | 822 | 216 | 740 |
| 2024 | 109 | 737 | 188 | 527 |
- Wie hoch ist die Aufklärungsquote bei Delikten im Bereich kinder- und jugendpor-nografischer Inhalte in Nordrhein-Westfalen? (Bitte getrennt nach kinder- und ju-gendpornografischen Inhalten, Aufklärungsquoten und Jahr aufschlüsseln)
Die Aufklärungsquote von „Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornographischer Schriften gemäß § 184b StGB“ und „Herstellung jugendpornographischer Schriften gemäß § 184c StGB“ bitte ich – aufgeschlüsselt nach Jahren – der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
| Berichts- jahr | Aufklärungsquote
Kinderpornographie in % |
Aufklärungsquote
Jugendpornographie in % |
| 2015 | 74,8 | 88,6 |
| 2016 | 86,9 | 89,7 |
| 2017 | 86,2 | 93,3 |
| 2018 | 91,3 | 91,8 |
| 2019 | 93,2 | 91,7 |
| 2020 | 89,8 | 83,0 |
| 2021 | 90,0 | 80,5 |
| 2022 | 84,4 | 84,5 |
| 2023 | 84,8 | 87,8 |
| 2024 | 81,7 | 88,1 |
- Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu künstlich-generierten Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen vor? (Bitte ebenfalls nach Fallzahlen für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)
Nach Erkenntnissen des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen ist eine weltweite Verbreitung künstlich generierter Missbrauchsdarstellungen festzustellen.
Gründe hierfür liegen in der Leistungsfähigkeit aktueller bilderzeugender generativer Modelle Künstlicher Intelligenz (KI), mit deren Hilfe realistisch aussehende fiktive Missbrauchsabbildungen erzeugt werden können. Viele generative KI-Modelle sind Open-Source-Modelle und können ohne umfassende technische Expertise genutzt werden. Durch die Möglichkeit der Offline-Nutzung entsprechender Programme besteht ein geringeres Entdeckungsrisiko für die Herstellerinnen und Hersteller KI-generierter Inhalte. Für die Strafverfolgungsbehörden ergeben sich hierdurch neue Herausforderungen, da das künstlich hergestellte Material grundsätzlich nur noch schwer beziehungsweise nicht mehr von echten Missbrauchsabbildungen zu unterscheiden ist.
Aus polizeilicher Sicht ist die ständige Fortentwicklung von KI-Detektionstechniken insoweit erfolgskritisch für eine effiziente Strafverfolgung in diesem Phänomenbereich.
Fortschrittliche KI-Technologien erleichtern Täterinnen und Tätern, zum Beispiel mittels sogenanntem Inpainting, bestimmte Bildbereiche echter, nicht pornografischer Kinderbilder in wenigen Sekunden in kinderpornografische Aufnahmen zu verändern. Zu beobachten sind darüber hinaus kommerzielle Serviceleistungen/Angebote, die Usern eine technische Umsetzung gegen Entgelt anbieten. Eine Verbreitung des Materials erfolgt in einschlägigen Darknetforen, aber auch im sog. Clearnet oder auf Social Media-Plattformen.
Immer mehr Kinder und Jugendliche kommen darüber hinaus selbst mit Deepfake-Techniken im Kontext von künstlichen Missbrauchsabbildungen in Kontakt.
Durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen wurden im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Meldungen des „National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC) bislang lediglich vereinzelt künstlich generierte Missbrauchsabbildungen festgestellt.
Da die Herstellung, Verbreitung oder der Erwerb von künstlich generierten Missbrauchsdarstellungen nicht in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst werden, ist eine valide Darstellung der Fallzahlenentwicklung nicht möglich.