Kleine Anfrage 5079der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky vom 04.03.2021
Anteil der Asylantragsteller in der LEA Bochum mit ungeklärter Identität
Wie eine Schriftliche Frage der Abgeordneten Teuteberg im Deutschen Bundestag ergeben hat, lag im Jahre 2020 der Anteil der Asylantragsteller im Alter von über 18 Jahren, die keine Identitätspapiere besaßen, bei 51,8 Prozent. Zudem wurden 4.488 vorgelegte Dokumente durch die physikalisch-technische Urkundenuntersuchung des BAMF beanstandet.1
Auch bei der Identitätsfeststellung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) können mehrheitlich keine Ausweispapiere vorgelegt werden. Im Jahre 2019 konnte die Feststellung der Minderjährigkeit nur in sechs von 100 Fällen, gestützt auf Ausweispapiere, zweifelsfrei erfolgen.2
Seit dem 4. Dezember 2017 sind alle Personen, die bei einer Außenstelle des BAMF einen Asylantrag gestellt haben, verpflichtet, sich persönlich bei der LEA in Bochum zu melden. Die persönlichen Daten der Asylsuchenden werden in ein Com-putersystem eingegeben. Mit einer Sofortabfrage (Fast-ID) wird zudem festgestellt, ob zu einer Person bereits Daten vorliegen. Neben Erstantragstellern sprechen in der LEA Bochum auch Folgeantragsteller vor.3
Ich frage daher die Landesregierung:
- Bei wie vielen Erstantragstellern, die in der LEA Bochum registriert wurden, konnte im Jahre 2020 die Identität nicht durch geeignete Ausweisdokumente verifiziert werden? (Bitte Gesamtzahl der Erstantragsteller sowie die Anzahl der Personen ohne geeignete Ausweisdokumente angeben)
- Bei wie vielen Folgeantragstellern, die in der LEA Bochum registriert wurden, konnte im Jahre 2020 die Identität nicht durch geeignete Ausweisdokumente verifiziert werden? (Bitte Gesamtzahl der Folgeantragsteller sowie die Anzahl der Personen ohne geeignete Ausweisdokumente angeben)
- Bei wie vielen – nach eigener Aussage – minderjährigen Personen konnten im Jahre 2020 die Identität und somit auch die Minderjährigkeit in der LEA Bochum nicht durch geeignete Ausweisdokumente verifiziert werden? (Bitte Gesamtzahl der Minderjährigen sowie die Anzahl der Personen ohne geeignete Ausweisdokumente angeben)
- Welches waren im Jahre 2020 die zehn häufigsten Herkunftsländer von Personen, die in der LEA Bochum geeignete Ausweisdokumente vorlegen konnten? (Bitte die jeweilige Anzahl der Personen benennen)
- Welches waren im Jahre 2020 die zehn häufigsten Herkunftsländer von Personen, die in der LEA Bochum keine geeigneten Ausweisdokumente vorlegen konnten? (Bitte die jeweilige Anzahl der Personen benennen)
Gabriele Walger-Demolsky
1 Vgl. Bt.-Drucksache 19/26785; Frage 36
2 Vgl. Lt.-Drucksache 17/10695; Anlage 25
3 Vgl. https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/l/lea/index.php
Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 5079 mit Schreiben vom 29. März 2021 namens der Landesregierung beantwortet.
- Bei wie vielen Erstantragstellern, die in der LEA Bochum registriert wurden, konnte im Jahre 2020 die Identität nicht durch geeignete Ausweisdokumente verifiziert werden? (Bitte Gesamtzahl der Erstantragsteller sowie die Anzahl der Personen ohne geeignete Ausweisdokumente angeben)
- Bei wie vielen Folgeantragstellern, die in der LEA Bochum registriert wurden, konnte im Jahre 2020 die Identität nicht durch geeignete Ausweisdokumente verifiziert werden? (Bitte Gesamtzahl der Folgeantragsteller sowie die Anzahl der Personen ohne geeignete Ausweisdokumente angeben)
- Bei wie vielen – nach eigener Aussage – minderjährigen Personen konnten im Jahre 2020 die Identität und somit auch die Minderjährigkeit in der LEA Bochum nicht durch geeignete Ausweisdokumente verifiziert werden? (Bitte Gesamtzahl der Minderjährigen sowie die Anzahl der Personen ohne geeignete Ausweisdokumente angeben)
- Welches waren im Jahre 2020 die zehn häufigsten Herkunftsländer von Personen, die in der LEA Bochum geeignete Ausweisdokumente vorlegen konnten? (Bitte die jeweilige Anzahl der Personen benennen)
- Welches waren im Jahre 2020 die zehn häufigsten Herkunftsländer von Personen, die in der LEA Bochum keine geeigneten Ausweisdokumente vorlegen konnten? (Bitte die jeweilige Anzahl der Personen benennen)
Die Fragen 1- 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Verifizierung der Echtheit der Dokumente im Rahmen einer physikalisch-technischen Urkundenuntersuchung obliegt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Vor diesem Hintergrund wird in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum keine Statistik darüber erhoben, wie viele Personen mit Dokumenten vorstellig werden. Daten zu den Ergebnissen der Verifizierung der Echtheit der Dokumente im Rahmen des Asylverfahrens beim BAMF liegen dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration nicht vor.