Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund

Kleine Anfrage
vom 12.01.2018

Kleine Anfrage 707
des Abgeordneten Helmut Seifen AfD

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Anlage 1

Die Erfassung des Migrationshintergrundes ist komplex. So lässt sich grundlegend zwischen sektoralen und querschnittsorientierten Verfahren zur Bestimmung des Migrationshintergrundes unterscheiden. Nach der Definition der Kultusministerkonferenz (KMK) ist bei Schülern ein Migrationshintergrund anzunehmen, wenn mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft:

  1. keine deutsche Staatsangehörigkeit,
  2. nichtdeutsches Geburtsland,
  3. nichtdeutsche Verkehrssprache in der Familie bzw. im häuslichen Umfeld (auch wenn der Schüler die deutsche Sprache beherrscht). 1

1 http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Statistik/Defkat2011.pdf (S. 29).

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Nach welchen Kriterien erhebt die Landesregierung den Anteil der Schülerschaft mit Migrationshintergrund an den nordrhein-westfälischen Schulen? (Gebeten wird um eine Erläuterung der statistischen Erhebung)
  2. Wie viele der Grundschulen haben einen Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund von weniger als 25 Prozent, 25 bis 50 Prozent, 50 bis 75 Prozent, 75 bis 90 Prozent, 90 bis 100 Prozent?
  3. Wie viele der Hauptschulen haben einen Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund von weniger als 25 Prozent, 25 bis 50 Prozent, 50 bis 75 Prozent, 75 bis 90 Prozent, 90 bis 100 Prozent?
  4. Wie viele der Gymnasien haben einen Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund von weniger als 25 Prozent, 25 bis 50 Prozent, 50 bis 75 Prozent, 75 bis 90 Prozent, 90 bis 100 Prozent?
  5. Um welche Schulen handelt es sich dabei jeweils, die einen Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund von mehr als 75 Prozent haben? (Gebeten wird um eine Übersicht mit Auflistung der einzelnen Schulen, differenziert nach den Schulformen und den o. g. Kategorien)

Helmut Seifen

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 707 wie folgt:

Frage 1: Nach welchen Kriterien erhebt die Landesregierung den Anteil der Schülerschaft mit Migrationshintergrund an den nord-

rhein-westfälischen Schulen? (Gebeten wird um eine Erläuterung der statistischen Erhebung)

Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte wird im Rahmen der Amtlichen Schuldaten nach folgender Definition erhoben:

Zuwanderungsgeschichte liegt dann vor,

  • wenn die Schülerin oder der Schüler im Ausland geboren wurde und selbst in die Bundesrepublik Deutschland zugewandert ist oder
  • wenn mindestens ein Elternteil der Schülerin oder des Schülers im Ausland geboren wurde und in die Bundesrepublik Deutsch­land zugewandert ist oder
  • wenn die Verkehrssprache in der Familie nicht Deutsch ist.

Liegen eine oder mehrere dieser Bedingungen vor, so ist von einer Schülerin oder einem Schüler mit Zuwanderungsgeschichte auszuge­hen.

Hinweis: Die Staatsangehörigkeit der Schülerinnen und Schüler ist da­bei ohne Bedeutung. Es gibt sowohl Schülerinnen und Schüler mit Zu­wanderungsgeschichte und deutscher Staatsangehörigkeit als auch Schülerinnen und Schüler, die trotz fehlender deutscher Staatsangehö­rigkeit keine Zuwanderungsgeschichte haben (z.B. Migranten in der dritten Generation).

Frage 2: Wie viele der Grundschulen haben einen Anteil von Schü­lern mit Migrationshintergrund von weniger als 25 Prozent, 25 bis 50 Prozent, 50 bis 75 Prozent, 75 bis 90 Prozent, 90 bis 100 Pro­zent?

Frage 3: Wie viele der Hauptschulen haben einen Anteil von Schü­lern mit Migrationshintergrund von weniger als 25 Prozent, 25 bis 50 Prozent, 50 bis 75 Prozent, 75 bis 90 Prozent, 90 bis 100 Pro­zent?

Frage 4: Wie viele der Gymnasien haben einen Anteil von Schülern mit Migrations-hintergrund von weniger als 25 Prozent, 25 bis 50 Prozent, 50 bis 75 Prozent, 75 bis 90 Prozent, 90 bis 100 Prozent?

Die Fragen 2 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs ge­meinsam beantwortet.

Die Zahl der Schulen können, getrennt nach ihrem Anteil der Schülerin­nen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte an allen Schülerinnen und Schülern der Schule, der nachfolgenden Tabelle entnommen wer­den.

Anzahl der öffentlichen und privaten Schulen nach dem Anteil von Schülerinnen und Schülern mit
Zuwanderuneseeschichte

Anteil der Schülerinnen und Schüler mit
Grundschule Hauptschule Gymnasium
Zuwanderungsgeschichte
weniger als 25 Prozent 730 40 285
25 bis unter 50 Prozent 1.125 119 275
50 bis unter 75 Prozent 672 124 54
75 bis unter 90 Prozent 204 31 9
90 bis 100 Prozent 56 4 2
Insgesamt                                                                                                 2.787 318 625

Quelle: Amtliche Schuldaten 2017/18

Frage 5: Um welche Schulen handelt es sich dabei jeweils, die ei­nen Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund von mehr als 75 Prozent haben? (Gebeten wird um eine Übersicht mit Auflistung der einzelnen Schulen, differenziert nach den Schulformen und den o. g. Kategorien)

Die Schulen mit einem Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Zuwan­derungsgeschichte an allen Schülerinnen und Schülern der Schule von 7 Prozent oder mehr sind der Auflistung in Anlage 1 zu entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen,

Yvonne Gebauer

 

Beteiligte:
Helmut Seifen