Antisemitische Anfeindungen an der Hochschule Rhein-Waal

Kleine Anfrage
vom 24.10.2024

Kleine Anfrage 4672

der Abgeordneten Prof. Dr. Daniel Zerbin und Markus Wagner AfD

Antisemitische Anfeindungen an der Hochschule Rhein-Waal

ZEIT Online berichtete über die Studentin S. Die gebürtige Düsseldorferin war im August 2023 an der Hochschule Rhein-Waal (HSRW) in Kleve zur Asta-Vorsitzenden gewählt worden.1 Zunächst hätten ihre jüdischen Wurzeln zu keinen Konflikten an der Hochschule geführt – obschon es unter der Studentenschaft einen hohen muslimischen Anteil gebe.2 „Man kannte und schätzte sie“3, heißt es in dem Artikel der ZEIT. Es sei bekannt gewesen, dass Sharon S. an dem Programm „Meet a Jew“ des Zentralrats der Juden teilgenommen hatte und dass sie „Taglit“ machte, also junge Juden nach Israel begleitete.4 „Taglit“ ist das hebräische Wort für Entdeckung und zugleich der Name einer Bildungseinrichtung, welche Israel-Reisen für Jugendliche organisiert.5 Kurz nach der Wahl zur Asta-Vorsitzenden habe ein muslimischer Mitstudent ihr anvertraut: „Obwohl du eine Frau bist und obwohl du Jüdin bist, habe ich dich gewählt.“6 S. habe diese Aussage damals „als Lernerfolg“7 verbucht: Trotz der Vorurteile des Kommilitonen, „die er offen benannte, konnte er sehen, dass ich die geeignete Kandidatin war – ein Hoffnungsschimmer in dieser eigentlich sexistischen und rassistischen Aussage“8.

Die Mitglieder des Studentenparlaments hätten ihre Wahl auch später „nie bedauert“9. Indessen seien Anfeindungen ob ihres Jüdischseins „aus dem Asta selbst“10 gekommen. Laut Schilderungen von S. habe bereits vor dem Terrorangriff auf Israel am 7. Oktober 2023 ein libanesisches Asta-Mitglied zu ihr gesagt: „Israel ist kein Staat, Israel ist Besatzung.“11 Überdies habe er geäußert, dass er Israelis „als seine Feinde“12 betrachte.

Unmittelbar nach den Anschlägen des 7. Oktober hätten sich am Campus Anhänger des „Student Progressive Movement“ formiert – eine Bewegung, welche den „Students for Palestine“ nahesteht.13 S. erzählte: „Die hetzten gegen mich. Noch vor Beginn der Bodenoffensive in Gaza verbreiteten sie im Gruppenchat Lügen: warfen mir Machtmissbrauch vor und behaupteten, ich sei ein klassischer Zionist.“14 Die judenfeindlichen Statements und Verfemungen hätten alsbald bizarre Züge angenommen.15 So soll ein Nutzer im Chat über sie geschrieben haben: „Sie erschießt mich mit ihren Augen.“16

Die antisemitischen Inhalte dieses Chatverlaufs wurden auch von der Lokalpresse aufgegriffen. „Hochschule Kleve: Antisemitischer Studenten-Chat schockiert“17, titelte die Neue Ruhr Zeitung und zitierte aus den Chats der WhatsApp-Gruppe, welcher über 700 Mitglieder angehörten.18 Darin wären u. a. die Vergewaltigungen an Frauen durch die Hamas geleugnet worden.19 Außerdem sei behauptet worden, dass es „keine Beweise“20 für die Ermordung jüdischer Babys gebe.21 Der allgemeine Tenor dieser Chats wäre gewesen, dass die wahren Terroristen und Faschisten die Israelis seien.22

Im Dezember 2023 habe die Asta-Vorsitzende S. dann herausgefunden, dass Mitglieder des „Student Progressive Movement“ um Stimmen für das nächste Studentenparlament warben – und zwar mit der Parole: „Wenn ihr uns wählt, schmeißen wir die Juden aus dem Asta.“23 Wie viele Juden gab es im Asta der Hochschule? „Das war nur ich“24, sagte S. der ZEIT-Redaktion. „Drei Viertel der Posten im Asta waren muslimisch besetzt“25, erklärte sie. Ihre pakistanischen Freunde hätten sie jedoch in Schutz genommen: „Sie waren mit meiner Arbeit zufrieden und wollten, dass ich bleibe.“26 Die Antwort der Israel-Feinde vom „Student Progressive Movement“ sei darauf gewesen: „Dann schmeißen wir eben auch alle Pakistanis aus dem Asta.“27 Irgendwann habe die jüdische Studentin sich auf ihrem Campus – wo rote Hamas-Dreiecke auftauchten – nicht mehr sicher gefühlt.28 In E-Mails und WhatsApp-Gruppen sei ihr Rücktritt gefordert worden.29 Zudem hätten Kommilitonen regelmäßig Sticker an ihrem Bürofenster angebracht, auf denen Parolen standen wie „Free Palestine“ oder „Boycott Israeli Apartheid“.30 Im Juni 2024 beschloss S., als Asta-Vorsitzende aufzuhören.31

Auch in anderen Städten und (Bundes-)Ländern scheinen sich antisemitische Anfeindungen und Diskriminierungen zu häufen. So schrieb etwa die Neue Zürcher Zeitung im August 2024: „Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel und dem Krieg in Gaza werden Juden überall in der westlichen Welt beleidigt, bedroht und angegriffen. Vor allem an den Universitäten herrscht eine aufgeheizte Stimmung.“32

Im Interview mit der NZZ berichtete ein jüdischer Student aus Duisburg: „Mehrere Kommilitonen haben gesagt, dass sie noch nie einen Juden gesehen hätten. Okay, habe ich gedacht: Vielleicht kann ich helfen, Vorurteile abzubauen. Aber dann hat keiner von denen je wieder mit mir geredet.“33 Diese Art der Ausgrenzung hätte er bereits vor dem Terrorangriff vom 7. Oktober 2023 erfahren. Nach dem 7. Oktober habe er es zudem als „krass“34 empfunden, „wie viele Leute sich terrorverherrlichend [unter einem Solidaritätspost seiner Uni] geäußert haben.“35 In der WhatsApp-Gruppe seines Studiengangs sei die Universität wegen des Posts als „Drecksjudenuni“36 bezeichnet worden. Zudem gebe es an Nordrhein-Westfalens Hochschulen häufig Blockaden: Den Studenten, „egal ob jüdisch oder nicht, wird der Zugang zu Räumen verwehrt, wenn sie vermeintlich zionistisch sind“37. Überdies erwähnte der Duisburger Student das sogenannte Hamas-Dreieck, welches ihm mittlerweile vielfach begegne.38

Über ebenjenes Propagandasymbol schreibt wiederum das Schweizer Online-Portal Bajour: „Das rote Dreieck mit der Spitze nach unten wurde in den Konzentrationslagern der Nazis zur Kennzeichnung politischer Gefangener verwendet. Nach dem Anschlag der Hamas am 7. Oktober 2023 wird dieses Dreieck auch ‚Hamas-Dreieck‘ genannt, da die radikalislamische Organisation es nutzt, um israelische Ziele vor Angriffen zu kennzeichnen.“39

Ein Politikwissenschaftler führte im Interview mit dem Spiegel aus: Man könne die Verwendung des Symbols „nicht anders deuten als den Wunsch, dass mehr Israelis getötet werden“.40

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Sofern der Schutz jüdischen Lebens deutsche Staatsräson41 ist und der Kampf gegen Antisemitismus „Konsequenz und Klarheit“42 braucht (vgl. Statements wie dieses von Ministerpräsident Wüst): Welche Sanktions- respektive Ausschlussmaßnahmen gegen Studenten, die sich judenfeindlich äußern oder betätigen, sind aus Sicht der Landesregierung ein probates Mittel, damit Juden sich auf den Campussen wieder sicher fühlen können? (Bitte hierbei benennen: Seit dem 7. Oktober 2023 bereits in Kraft getretene sowie geplante Maßnahmen.)
  2. Welche Anstrengungen unternehmen das Innenministerium und der Verfassungsschutz, um die Aktivitäten und Publikationen der Bewegungen „Student Progressive Movement“ sowie „Students for Palestine“ in NRW zu unterbinden?
  3. Inwieweit werden an den NRW-Hochschulen Sicherheitskräfte (Polizei, externe Dienstleister) und Mediatoren eingesetzt, um das Eskalationspotenzial des Israel-Palästina-Konflikts möglichst niedrig zu halten? (Bitte angeben: Die aufgewendeten Einsatzstunden und dadurch entstandenen Ausgaben seit dem 4. Quartal 2023; aufgeschlüsselt nach Hochschule.)
  4. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Propagandasymbol „Hamas-Dreieck“ an verbotene, verfassungswidrige NS-Symbolik angelehnt ist: Aus welchen Gründen ist ein Verbot des Zeigens und Verbreitens des Hamas-Dreiecks bis dato nicht erfolgt?
  5. Welche Infokurse und Programme zum Thema Israel und Judentum, die für mehr Toleranz, Verständnis sowie interkulturelles Miteinander werben, sind für Studenten mit muslimischen bzw. palästinensischen Wurzeln als Pflichtveranstaltung eingeführt worden?

Prof. Dr. Daniel Zerbin
Markus Wagner

 

MMD18-11124

 

1 https://www.zeit.de/2024/40/antisemitismus-hochschule-rhein-waal-sharon-s-asta-kleve/komplettansicht

2 Vgl. ebenda.

3 Ebenda.

4 Vgl. ebenda.

5 Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Taglit_%E2%80%93_Birthright_Israel (Zugriff: 21.09.2024)

6 https://www.zeit.de/2024/40/antisemitismus-hochschule-rhein-waal-sharon-s-asta-kleve/komplettansicht

7 Ebenda.

8 Ebenda.

9 Ebenda.

10 Ebenda.

11 Ebenda.

12 Ebenda.

13 Vgl. ebenda.

14 Ebenda.

15 Vgl. ebenda.

16 Ebenda.

17 https://www.nrz.de/staedte/kleve-und-umland/article239824581/Hochschule-Rhein-Waal-Gibt-es-ein-Antisemitismusproblem.html (19.10.2023; Zugriff: 21.09.2024)

18 https://www.zeit.de/2024/40/antisemitismus-hochschule-rhein-waal-sharon-s-asta-kleve/komplettansicht

19 Vgl. ebenda.

20 Ebenda.

21 Vgl. ebenda.

22 Vgl. ebenda.

23 Ebenda.

24 Ebenda.

25 Ebenda.

26 Ebenda.

27 Ebenda.

28 Vgl. ebenda.

29 Vgl. https://www.juedische-allgemeine.de/politik/ploetzlich-war-ich-nur-noch-die-juedin-die-man-loswerden-will (20.09.2024; Zugriff: 23.09.2024)

30 Vgl. ebenda.

31 Vgl. ebenda.

32 https://www.nzz.ch/feuilleton/antisemitismus-an-deutschen-unis-nicht-einmal-mehr-ein-hauch-von-gegenwehr-ld.1841273 (01.08.2024; Zugriff: 21.09.2024)

33 Ebenda.

34 Ebenda.

35 Ebenda.

36 Ebenda.

37 Ebenda.

38 Vgl. ebenda.

39 https://bajour.ch/a/bedeutung-sticker (12.09.2024; Zugriff: 21.09.2024)

40 https://www.spiegel.de/geschichte/gaza-demos-an-universitaeten-seit-1968-eine-traditionslinie-von-

israelkritischem-studentenprotest-a-997999b8-69db-4eb6-9fc1-178c56cff224 (15.05.2024; Zugriff: 22.09.2024)

41 https://x.com/HendrikWuest/status/1710592377717411851, (07.10.2023; Zugriff: 21.09.2024)

42 https://www.land.nrw/startseite/wuest-kampf-gegen-antisemitismus-braucht-konsequenz-und-klarheit (02.02.2024; Zugriff: 21.09.2024)


Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 4672 mit Schreiben vom 27. November 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des In­nern beantwortet.

  1. Sofern der Schutz jüdischen Lebens deutsche Staatsräson ist und der Kampf ge­gen Antisemitismus „Konsequenz und Klarheit“ braucht (vgl. Statements wie die­ses von Ministerpräsident Wüst): Welche Sanktions- respektive Ausschlussmaß­nahmen gegen Studenten, die sich judenfeindlich äußern oder betätigen, sind aus Sicht der Landesregierung ein probates Mittel, damit Juden sich auf den Campus-sen wieder sicher fühlen können? (Bitte hierbei benennen: Seit dem 7. Oktober 2023 bereits in Kraft getretene sowie geplante Maßnahmen.)

Hochschulen sind Orte der Freiheit, an denen die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit gelebt und gewahrt wird. Wenn der zulässige Rahmen verlassen wird, insbesondere bei strafrechtlich relevantem Handeln, ist einzuschreiten. Jüdische und israelische Studierende, Mitarbeitende und Lehrende müssen sich genauso wie alle anderen Mitglieder und Angehörigen der Hoch­schulen dort sicher fühlen und ihrem Studium bzw. ihrer Arbeit nachgehen können. Die Funk­tionsfähigkeit des Hochschulbetriebes ist zu gewährleisten. Bei relevantem Fehlverhalten von Angehörigen und Mitgliedern der Hochschulen sind hochschulrechtliche Ordnungsmaßnah­men, Disziplinarverfahren und Strafanzeigen zu prüfen.

Ihre Maßnahmen können die Hochschulen insbesondere auf das Hausrecht und die hoch­schulrechtlichen Ordnungsmaßnahmen stützen. § 51a des nordrhein-westfälischen Hoch­schulgesetzes sieht abgestufte Sanktionsmöglichkeiten vor, die den Hochschulen vielfältige Mittel an die Hand geben, um auf antisemitische Angriffe angemessen reagieren zu können. Zu nennen sind insbesondere der Ausspruch einer Rüge, die Androhung der Exmatrikulation, der Ausschluss von der Benutzung von Einrichtungen der Hochschule, der Ausschluss von der Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen bis zu einem Semester sowie die Exmatri­kulation. Eine Exmatrikulation kommt etwa dann in Betracht, wenn eine Studierende oder ein Studierender wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat, die zu Lasten eines Mitglieds der Hochschule geschehen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist oder ein rechtskräftiger Strafbe­fehl vorliegt und nach Art der Straftat eine Behinderung des Studiums oder der sonstigen Tä­tigkeit dieses Mitglieds droht. Ergänzend wird auf die Möglichkeit der Strafanzeige und die zivilrechtliche Geltendmachung von Schadens- und Unterlassungsansprüchen hingewiesen. Der zuletzt veröffentlichte Referentenentwurf zu einem Hochschulstärkungsgesetz enthält zu­dem Regelungen, die einen weiteren Diskriminierungs- und Verletztenschutz gewährleisten sollen.

  1. Welche Anstrengungen unternehmen das Innenministerium und der Verfassungs­schutz, um die Aktivitäten und Publikationen der Bewegungen „Student Progres­sive Movement“ sowie „Students for Palestine“ in NRW zu unterbinden?

Die Landesregierung setzt sich auf allen Ebenen konsequent gegen Antisemitismus und Isra­elfeindlichkeit ein. Insofern beobachten die nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden fort­laufend die tagesaktuellen Entwicklungen in Nahost und die damit einhergehenden Auswir­kungen auf die Sicherheitslage in Nordrhein-Westfalen. Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern aktualisieren und bewerten dabei fortlaufend ihre Erkenntnisse und stehen dies­bezüglich in einem engen Austausch miteinander.

Hinweise zu Straftaten werden eingehend unter strafrechtlichen und gefahrenabwehrenden Gesichtspunkten geprüft und bei vorliegendem Anfangsverdacht konsequent strafrechtlich verfolgt. Dazu ermitteln die nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden unter anderem ei­gen-initiativ im Rahmen ihrer rechtlichen Befugnisse im Internet. Dies inkludiert auch Recher­chen in szenetypischen Quellen nach sicherheitsrelevanten Informationen (so genannte O-SINT-Recherche).

  1. Inwieweit werden an den NRW-Hochschulen Sicherheitskräfte (Polizei, externe Dienstleister) und Mediatoren eingesetzt, um das Eskalationspotenzial des Is­rael-Palästina-Konflikts möglichst niedrig zu halten? (Bitte angeben: Die aufge­wendeten Einsatzstunden und dadurch entstandenen Ausgaben seit dem 4. Quartal 2023; aufgeschlüsselt nach Hochschule.)

Die Hochschulen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen im Rahmen der geltenden Gesetze das Recht zur Selbstverwaltung zusteht. Im Rahmen dieser Selbstver­waltung obliegt es grundsätzlich den Hochschulen, die Sicherheit und Ordnung an den Hoch­schulen zu gewährleisten, wofür auch interne und externe Sicherheitskräfte sowie Mediatoren eingesetzt werden können.

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft hat die 37 staatlich getragenen und staatlichen Hochschulen Nordrhein-Westfalens um Stellungnahme gebeten. 13 Hochschulen haben an­gegeben, Sicherheitskräfte eingesetzt zu haben. Nur wenigen Hochschulen war es möglich, konkrete Stundenangaben vorzunehmen, da oftmals keine gesonderte Erfassung im Hinblick auf einen Einsatz im Kontext des Nahost-Konfliktes erfolgt. Externe Mediatoren wurden von keiner Hochschule eingesetzt. Für weitere Einzelheiten zum Einsatz von internen und externen Sicherheitskräften sowie zu den Kosten der Hochschulen wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen.

Hochschule Einsatz von Sicherheits- kräften Ausgaben für Si-cherheitskräfte
FH Aachen Ja, extern (Polizei)
FH Dortmund Ja, intern und extern 1.500,00 €
FH Düsseldorf Ja (keine Angabe, ob extern oder intern) 2.395,48 €
TH Aachen Ja, extern (1.341 h) 39.119,56 €
U Bielefeld Ja (98,5 h/ keine Angabe, ob extern oder intern) 2.578,55 €
U Bochum Ja, extern 914,00 € (zzgl. mögli­cher Kosten von Ver­anstaltern)
U Bonn Ja, extern ca. 35.000,00 €
TU Dortmund Ja, extern (3,75 h) 221 €
U Duisburg-Essen Ja, extern Keine gesonderte Er-fassung und Abrech­nung
U Düsseldorf Ja, extern und intern Nicht explizit ausge­wiesen innerhalb des Gesamtetats für Si­cherheitspersonal
U Hagen Ja, intern (12 h) 405,98 €
U Köln Ja, extern (9.872 h) 194.818,21 €
U Wuppertal Ja, intern und extern (12 h) 397,46 €

 

Darüber hinaus werden die Polizei- und Sicherheitsbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit tätig. Im Zusammenhang mit propalästinensischen und proisraelischen Versammlungen wa­ren an mehreren Hochschulstandorten (u.a. Universität Bonn, TU Dortmund) auf und im Um­feld des Hochschulgeländes Polizeikräfte im Einsatz. Zudem ist die Veranstaltung einer Ver­sammlung unter freiem Himmel gegenüber der zuständigen Ordnungsbehörde anzumelden, die diese beschränken, verbieten und auflösen kann.

Die Sicherheitsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen erheben fortwährend sicherheits­relevante Erkenntnisse. Diese sind Grundlage der Beurteilung der Gefährdungslage und da­rauf basierender Schutzmaßnahmen. Die Beurteilung der Gefährdungslage wird von den Kreispolizeibehörden vorgenommen. Hierin fließt neben den Erkenntnissen der Sicherheits­behörden der Länder und des Bundes auch die regionale Sicherheitslage ein. Vor dem Hin­tergrund der Terroranschläge gegen den Staat Israel wird die aktuelle Lageentwicklung in Is­rael durch alle Sicherheitsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen sehr genau beobachtet, um bei einer möglichen Verschärfung der Sicherheitslage im erforderlichen Fall unmittelbar und konsequent bei spontanen antiisraelischen und antisemitischen Aktionen gegen Juden oder jüdische und israelische Einrichtungen und Symbole reagieren zu können. Polizeiliche Maßnahmen des Personen -und Objektschutzes werden auf der Grundlage der bundesein­heitlichen Regelungen der Polizeidienstvorschrift „Personen- und Objektschutz“ PDV 129 (VS-NfD) durchgeführt. Danach umfasst der Personen- und Objektschutz alle Maßnahmen, die zur Verhinderung oder Abwehr von Angriffen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, Willens -und Handlungsfreiheit von gefährdeten Personen bzw. gegen gefährdete Objekte ge­troffen werden. Dies gilt auch und derzeit insbesondere für Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Schutz jüdischen Lebens in seiner Gesamtheit und der damit einhergehenden verfas­sungsrechtlichen Gewährleistung der Religionsfreiheit.

  1. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Propagandasymbol „Hamas-Drei-eck“ an verbotene, verfassungswidrige NS-Symbolik angelehnt ist: Aus welchen Gründen ist ein Verbot des Zeigens und Verbreitens des Hamas-Dreiecks bis dato nicht erfolgt?

Als insoweit zuständige vereinsrechtliche Verbotsbehörde hat das Bundesministerium des In­nern und für Heimat mit Verbotsverfügung vom 2. November 2023 ein bundesweites Betäti­gungsverbot für die HAMAS erlassen. Diese Verbotsverfügung wurde im Bundesanzeiger ver­öffentlicht. Aus deren Formulierung ergibt sich, dass auch andere Logos verbotene HAMAS-Kennzeichen sein können. Mit Schreiben vom 31. Oktober 2024, über das in der Presse be­richtet wurde, hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat klargestellt, dass auch das auf der Spitze stehende rote Dreieck und Bilder der HAMAS-Repräsentanten solche ver­botenen Kennzeichen sind.

  1. Welche Infokurse und Programme zum Thema Israel und Judentum, die für mehr Toleranz, Verständnis sowie interkulturelles Miteinander werben, sind für Studen­ten mit muslimischen bzw. palästinensischen Wurzeln als Pflichtveranstaltung eingeführt worden?

Von den staatlich getragenen und staatlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen wurden keine entsprechenden Kurse als Pflichtveranstaltungen eingeführt. Die Hochschulen erheben von den Studierenden keine Angaben zur Herkunft und Religionszugehörigkeit. Unabhängig von Religionszugehörigkeit und Herkunft werden den Studierenden auf freiwilliger Basis zahl­reiche Vorlesungen und Veranstaltungen angeboten, etwa zu den Themen Diversität, Antise­mitismus, Rassismus und Diskriminierung.

Zudem bieten die Hochschulen – mit finanzieller Unterstützung der Landesregierung – seit diesem Wintersemester ein gemeinsames Schulungs- und Weiterbildungsangebot für Mitglie­der und Angehörige der Hochschulen in den Themenfeldern Nahostkonflikt, Antisemitismus und Israelfeindlichkeit an, um insbesondere Umgang und Beratung in diesem Zusammenhang zu erweitern und zu stärken.

 

MMD18-11640