Kleine Anfrage 5933der Abgeordneten Sven W. Tritschler und Markus Wagner vom 23.08.2021
Antisemitischer Überfall in Köln
Nach übereinstimmenden Medienberichten kam es in Köln in der Nacht vom vergangenen Freitag auf den vergangenen Samstag (20./21. August 2021) zu einem Überfall einer zehnköpfigen Personengruppe auf einen Kippa tragendend, 18jährigen jüdischen Mitbürger in Köln. Dieser wurde schwer verletzt.
Das Opfer sei mit Nasen- und Jochbeinbruch in ein Krankenhaus eingeliefert worden. Außerdem wurde ihm seine Kippa geraubt.1
Zwei der zehn mutmaßlichen Tatbeteiligten konnten noch in der Nacht ermittelt und aufgegriffen werden, befänden sich aber nach Polizeiangaben inzwischen wieder auf freiem Fuß. Nähere Angaben zu den Tätern wurden nicht gemacht.2
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Wie ist der genaue Ermittlungsstand der Strafverfolgungsbehörden zum Tathergang?
- Was ist über die Täter bzw. Tatverdächtigen bekannt? (Bitte insbesondere aufschlüsseln nach: Motiv, Alter, Vorstrafen, Staatsbürgerschaft/Staatsbürgerschaften, ggf. Aufenthaltsstatus und die Vornamen der Täter bzw. Tatverdächtigen)
- Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über den Zustand des Opfers?
- Wie wird der Vorgang kriminalstatistisch erfasst? (Bitte Phänomenbereich der PMK angeben)
- Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, damit ähnliche Straftaten zukünftig vermieden werden?
Sven W. Tritschler
Markus Wagner
2 https://www.n-tv.de/panorama/Junger-Mann-mit-Kippa-wird-brutal-verpruegelt-article22757256.html
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5933 mit Schreiben vom 27. September 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, der Ministerin für Schule und Bildung, dem Minister der Justiz und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet.
- Wie ist der genaue Ermittlungsstand der Strafverfolgungsbehörden zum Tathergang?
- Was ist über die Täter bzw. Tatverdächtigen bekannt? (Bitte insbesondere aufschlüsseln nach: Motiv, Alter, Vorstrafen, Staatsbürgerschaft/Staatsbürgerschaf-ten, ggf. Aufenthaltsstatus und die Vornamen der Täter bzw. Tatverdächtigen)
- Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über den Zustand des Opfers?
Die Fragen 1, 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Der Generalstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz unter dem 02.09.2021 folgende Berichtsausführungen des Leitenden Oberstaatsanwalts in Köln mit dem Bemerken übermittelt, dass er gegen die Sachbehandlung keine Bedenken habe:
„Bei der Staatsanwaltschaft Köln ist seit dem 23.08.2021 ein Ermittlungsverfahren wegen eines in der Nacht vom 20. auf den 21.08.2021 in der Kölner Innenstadt erfolgten Übergriffs auf einen 18-jährigen Iraner jüdischen Glaubens sowie seinen ebenfalls heranwachsenden Begleiter anhängig. Dem liegt nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen folgender Sachverhalt zugrunde.
I.
Am Abend des 20.08.2021 suchte der spätere Geschädigte S. zusammen mit einem Bekannten, dem Zeugen Sch., nach dem gemeinsamen Genuss alkoholischer Getränke in einem Vorortstadtteil Kölns gegen 22:40 Uhr die Innenstadt auf, um dort weiter zu feiern. Sie begaben sich in den auf dem Kölner Ring gelegenen Kaiser-Wilhelm-Park, um weitere Bekannte, darunter die Zeugin M., zu treffen. Dabei trug der später Geschädigte S., der jüdischen Glaubens ist, eine Kippa. Im Park trafen sie gegen 23:23 Uhr auf eine Gruppe von zwischen fünf bis neun jungen Menschen – insoweit differieren die Angaben der bislang vernommenen Zeugen S., Sch. und M. –, mit denen der spätere Geschädigte in Streit geriet, weil er grundlos als ‘Scheiß-Jude‘ und ‘Hurensohn‘ beschimpft worden sei. Soweit die Zeugin M. in ihrer ersten Vernehmung noch angegeben hatte, die Kommunikation zwischen den beiden Gruppen sei möglicherweise auch dadurch ausgelöst worden, dass der Geschädigte bei den Mitgliedern der anderen Gruppe um Feuer gebeten habe, hat sie diese Angaben in einer eingehenden weiteren Vernehmung inzwischen zurückgenommen und nunmehr ebenfalls eine anlasslose Beschimpfung zu Lasten des Geschädigten bezeugt. Sodann eskalierte die Situation dergestalt, dass der Geschädigte S. von einem Täter aus der anderen Gruppe einen Faustschlag in das Gesicht versetzt bekam, zu Boden ging und dann von einer Gruppe von zwischen vier und sechs Personen, darunter mindestens auch eine junge Frau, gemeinschaftlich weiter am Boden liegend mit Schlägen und Tritten traktiert wurde. Dabei wurde der Geschädigte S. nach eigenen Angaben und auch nach den Angaben der Zeugin M. mindestens ein weiteres Mal als ‘Scheiß Jude‘ bezeichnet und auch mit türkisch-sprachigen Beschimpfungen versehen. Zudem wurde ihm nach eigenen Angaben die mit Haarklammern an seinem Kopf befestigte Kippa gewaltsam heruntergerissen. Der dem Geschädigten S. zu Hilfe eilende Zeuge Sch. erhielt nach eigenen Angaben ebenfalls Schläge und Tritte. Als gegen 23:28 Uhr Polizeibeamte am Tatort eintrafen, flüchteten die Täter.
Der Geschädigte S. ist mit einem Krankenwagen in das Evangelische Krankenhaus Kalk eingeliefert worden. Er konnte zunächst am Morgen des 21.08.2021 wieder entlassen werden, obschon er eine Jochbeinfraktur rechts sowie multiple Prellungen erlitten hatte. Für den 29.08.2021 war nach den Angaben des Geschädigten S. eine Operation der Verletzung im Gesicht terminiert, ohne dass über deren Verlauf und Ergebnis hier bislang Erkenntnisse vorliegen. Der Zeuge Sch. erlitt nach eigenen Angaben keine nennenswerten Verletzungen. Die Kippa des Geschädigten S. konnte nicht wieder aufgefunden werden.
Die Tat wird hier derzeit als Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gemäß der §§ 249 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4, 25 Abs. 2, 52 StGB bewertet. Das Verfahren wurde hier statistisch als politische Straftat mit PEBB§Y-Sachgebietsschlüssel 11 sowie als antisemitisch motivierte Tat der Hasskriminalität mit der Nebenverfahrens-klasse p10001 erfasst.
II.
Teile des Tatgeschehens konnten von einer fest installierten, nicht-schwenkbaren polizeilichen Videoüberwachungskamera aufgezeichnet werden, wobei diese Aufzeichnung qualitativ insoweit nicht unerheblichen Einschränkungen unterworfen ist, als die Tat in einem weit hinten liegenden Blickfeld des Aufzeichnungsbereichs verübt und größtenteils durch einen im Vordergrund stehenden Baum verdeckt wurde. Gleichwohl konnten aufgrund dieser Aufzeichnungen bereits kurz nach der Tat auf der Leitstelle des Polizeipräsidiums Köln zwei mutmaßlich Tatbeteiligte erkannt werden, als diese am 21.08.2021 gegen 01:17 Uhr wieder den Tatortbereich durchschritten und dort mit einer Mobiltelefon-Taschenlampe den Tatort absuchten, und durch herangeführte Polizeikräfte vorläufig festgenommen werden. Während der neunzehnjährige Beschuldigte Simon K. – ein in Köln gebürtiger und wohnhafter, bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getretener Heranwachsender mit deutscher Staatsangehörigkeit –, von vornherein jede Angabe verweigerte, räumte der achtzehnjährige Beschuldigte Tolga T. – ein ebenfalls in Köln gebürtiger und wohnhafter Heranwachsender mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit, der zwar ebenfalls nicht vorbestraft, aber in anderer Sache aktuell wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung zum Jugendrichter bei dem Amtsgericht Köln angeklagt ist (Az.: 160 Js 432/20, Staatsanwaltschaft Köln) – gegenüber den Festnahmebeamten ein, die Tat zum Nachteil des Geschädigten S. zwar beobachtet zu haben, indes an ihr nicht beteiligt gewesen zu sein. In einem weiteren, über die Frage der freiwilligen Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung geführten Telefonat äußerte der Beschuldigte T. gegenüber dem gesprächsführenden Polizeibeamten spontan, dass man „das jetzt in der Presse gesehen“ und man nichts von der ‘Nationalität‘ des Geschädigten gewusst habe. Im weiteren Verlauf machten beide Beschuldigte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung sowie zur Abgabe von DNA-Proben auf freiwilliger Basis waren beide nicht bereit. In Ansehung der Tatsache, dass beide Beschuldigte heranwachsend sind, über einen festen Wohnsitz verfügen und auch sonst ein Haftgrund nicht ersichtlich war, ist durch den eildiensthabenden Staatsanwalt von einer Vorführung vor den Haftrichter abgesehen und beide Beschuldigte sind aus dem Gewahrsam der Polizei entlassen worden.
III.
Die weiteren Ermittlungen dauern an. So werden molekulargenetische Spurenproben ausgewertet und weitere Zeugen vernommen. Die eingehende Auswertung der vom Tatgeschehen aufgezeichneten Videographie hat den gegen die Beschuldigten T. und K. entstandenen Tatverdacht weiter erhärtet, indes bislang nicht zur Identifizierung weiterer Tatverdächtiger geführt. Ein inzwischen ermittelter weiterer Tatzeuge konnte aufgrund seiner eigenen erheblichen Alkoholisierung zur Tatzeit keine weiterführenden Angaben machen. Weitere Zeugenvernehmungen sowie die Erwirkung gerichtlicher Beschlüsse zur erkennungsdienstlichen Behandlung einschließlich der Abgabe mole-kulargenetischer Vergleichsproben werden veranlasst. Bei der Polizei Köln wurde eine fünfköpfige Ermittlungskommission eingerichtet.“
- Wie wird der Vorgang kriminalistisch erfasst? (Bitte Phänomenbereich der PMK angeben)
Der Vorgang wird unter dem Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – Nicht zuzuordnen“ erfasst.
- Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, damit ähnliche Straftaten zukünftig vermieden werden?
Polizeiliche Maßnahmen zur Prävention von Politisch motivierter Kriminalität (PMK) zielen auf die Verhinderung beziehungsweise Reduzierung von PMK ab. Sie sind darauf ausgerichtet, potenzielle Täterinnen und Täter von der Begehung von Straftaten abzuhalten. Sie tragen weiterhin dazu bei, dass Bezugspersonen von potenziellen Täterinnen und Tätern Radikalisie-rungsverläufe erkennen und folgerichtig handeln.
Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen informiert über Straftaten, die der PMK zuzuordnen sind, wirkt bei der Entwicklung, Optimierung und Umsetzung von polizeilichen Konzeptionen und Strategien zur Prävention und Bekämpfung von PMK mit und vernetzt sich mit dem Verfassungsschutz und anderen externen Präventionsträgern. Sie beteiligt sich mit ihrem In-formations- und Beratungsangebot zur Prävention von PMK an Projekten von Schulen und anderen Präventionsträgern.
Ferner wirkt sie in landesweiten Netzwerken zur Prävention von Kriminalität mit. In diesen Netzwerken ist unter anderem auch die Prävention von PMK integraler Bestandteil. Die Kreispolizeibehörden (KPB) wirken eigenverantwortlich in kriminalpräventiven und/oder kommunalen Gremien und Netzwerken mit, in denen z. B. auch Mitglieder jüdischer Gemeinden vertreten sind. Aufgrund zurückliegender antisemitischer Ereignisse ist die Polizei Nordrhein-Westfalen sowohl im Bereich der Prävention als auch der Repression sensibilisiert und wachsam, so dass potentielle Tatverdächtige antisemitischer Straftaten mit einem hohen Verfolgungsdruck rechnen müssen.
Im Rahmen der allgemeinen Gewaltprävention verfolgt die Polizei Nordrhein-Westfalen das Ziel, jedwede Form des strafbaren gewalttätigen Handelns zu verhindern beziehungsweise deren Anzahl zu reduzieren. Hierzu informiert die Polizei im Rahmen verhaltensorientierter Beratung über Erscheinungsformen der Gewaltkriminalität, Gefährdungseinschätzungen, Opferrisiken sowie tatbegünstigendes Verhalten. Weiterhin gibt sie Empfehlungen zu tatreduzierenden und deeskalierenden Verhaltensweisen und verdeutlicht potentiellen Täterinnen und Tätern die Konsequenzen ihres Handelns. Sie weist auf Beratungsangebote von Opferschutz und Hilfeeinrichtungen hin. Die Polizei fördert Zivilcourage. Sie weist auf Möglichkeiten hin, ohne eigene Gefährdung Gewalttaten zu verhindern, zu beenden, Gewaltopfern zu helfen sowie Strafanzeige zu erstatten.
Bereits seit vielen Jahren fördert die Landesregierung mit dem Programm der Integrationsagenturen sowohl die Beratung von Betroffenen von Diskriminierung und Antisemitismus als auch die Prävention. Als Teil der Freien Wohlfahrtspflege sind u.a. auch die Jüdischen Landesverbände vielerorts Partner und Träger in dem Landesprogramm. Seit 2017 fördert das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) z.B. „SABRA“ in Trägerschaft der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf als eine Servicestelle für Beratungs- und Präven-tionsarbeit im Bereich Antisemitismus. Seit Anfang dieses Jahres kam ergänzend die Servicestelle „ADIRA“ in Trägerschaft der Jüdischen Gemeinde Dortmund für ebendiese Aufgabe hinzu. Zudem setzt SABRA auch das Projekt „Virtueller Methodenkoffer Antisemitismus“ um. So wurde eine Homepage erstellt, auf der Unterrichtsmaterialien für Lehr- und Fachkräfte an Schulen zur Verfügung gestellt werden, um entsprechende Projektwochen zur Präventionsar-beit gestalten zu können.
Ebenfalls seit diesem Jahr erfolgte der Aufbau eines Kompetenzverbundes Antisemitismus, der unter anderem die Aufgabe hat, Fachexpertise im Bereich Antisemitismus zu bündeln, die zielgruppenspezifische Beratung zu verbessern und weitere Bildungsangebote zu schaffen.
Im Rahmen von Einzelprojektförderungen fördert das MKFFI darüber hinaus verschiedene Projekte, die der Prävention von Antisemitismus dienen:
- „Run in my shoes“ des Kommunalen Integrationszentrums Essen: Schwerpunkte des dreijährigen Projektes bilden Sensibilisierung zum Thema Antisemitismus und Rassis-muskritik. Es richtet sich vorrangig an Essener Schulen und Jugendeinrichtungen. Eine besondere Säule des Projektes bilden die Schulungen von Studierenden, die wiederum als Teamerinnen und Teamer präventive Workshops an Schulen umsetzen und mit Schülerinnen und Schülern in den Dialog treten.
- „Make Hummus not Walls“ des Vereins Transaidency: Ziel des Projekts ist es, in Köln und Essen Jugendliche und junge Erwachsene sowie sozialpädagogische Fachkräfte und Lehrkräfte zu den Themen Nahostkonflikt, Antisemitismus, antimuslimischen Rassismus sowie Radikalisierungsprävention aufzuklären und zu sensibilisieren, Vorurteilen und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegenzuwirken sowie die Sensi-bilisierung für kulturelle Vielfalt und die Achtung der Menschenwürde zu fördern.
Die Landesregierung stellt sich gegen jede Form von Gewalt, Ausgrenzung, menschenverachtender Gruppenfeindlichkeit sowie Antisemitismus. Im Bereich der Antisemitismusprävention hat das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) gemeinsam mit der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf eine Kooperationsvereinbarung zur „Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Antisemitismus in nordrhein-westfälischen Schulen“ geschlossen. Das MSB stellt eine Stelle für eine abgeordnete Lehrkraft bei der „Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit – Beratung bei Rassismus und Antisemitismus“ (SABRA) zur Verfügung. SABRA unterstützt Schulen verstärkt beim Umgang mit Antisemitismus und ist Ansprechpartner für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und Eltern. Darüber hinaus hat sie die Aufgabe, Maßnahmen gegen Antisemitismus und die Beratung des Schulministeriums, der Schulaufsichtsbehörden, der Landesstelle Schulpsychologie und Schulpsychologisches Krisenmanagement sowie der Landespräventi-onsstelle gegen Gewalt und Cybergewalt an Schulen zu entwickeln.
Des Weiteren haben das Ministerium für Schule und Bildung und die Antisemitismusbeauf-tragte des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erforschung des Antisemitismus in der Schule eine Kooperationsvereinbarung mit der Universität Bochum zum Forschungsprojekt „Antisemitismus als soziales Phänomen in der Institution Schule“ (Jun.-Prof. Dr. Karim Fereidooni) unterzeichnet. Mithilfe von Unterrichtsbeobachtung soll erforscht werden, in welchen schulischen Kontexten sich Antisemitismus zeigt. Auf Basis der Erkenntnisse sollen passgenau Unterrichtsmaterialien entwickelt und erprobt werden, die Lehrkräfte direkt in ihrer pädagogischen Praxis einsetzen können und die sie in ihrer Präventionsarbeit unterstützen. Zudem sollen auch Konzepte für Fortbildungen von (angehenden) Lehrerinnen und Lehrern entwickelt werden.