Antrag der Fraktion der AfD – Invasive Arten in NRW breiten sich aus, es besteht Handlungsbedarf. Natürliche Biodiversität erhalten, einheimische Flora und Fauna schützen

Antrag
vom 09.01.2018

Antrag der Fraktion der AfD vom 9.1.2018

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I. Ausgangslage

In unserem schönen Nordrhein-Westfalen sieht man mittlerweile an vielen Stellen einen star­ken Bewuchs durch gebietsfremde invasive Arten. Beim Spaziergang entlang des Rheinufers in Köln-Rodenkirchen oder unter der A1-Rheinbrücke bei Leverkusen (linksrheinisch), der A1 an den Lärmschutzwänden rund um Remscheid bis Burscheid oder an der B61 in Gütersloh und an vielen anderen Stellen in NRW fällt auf, dass verschiedenste invasive Pflanzenarten dort wachsen und sich stark ausbreiten.

Diesen Arten ist gemein, dass sie sich in den hiesigen Bedingungen so ausbreiten, dass da­neben wenig Lebensraum für einen Bewuchs von anderen Pflanzen bleibt. Das Verdrängen der bestehenden Pflanzenvielfalt führt auch dazu, dass einheimischen Tier- bzw. Insektenar­ten die „Wirtspflanzen“ entzogen werden, z.B. geschützten Schmetterlingsarten. Es besteht die Gefahr, dass die invasiven Arten die Habitate dominieren und in der Zukunft optisch wenig attraktive „Monokulturen“ das Bild von Verkehrswegen, Flussufern und Böschungen prägen könnten.

Invasive Arten werden zu einer immer größeren Belastung für die einheimische Flora und Fauna. Daher hat die Europäische Union im Juli 2016 erstmals eine Liste von gebietsfremden Arten vorgelegt (siehe hier: http://ec.europa.eu/germany/sites/germany/files/ias de list.pdf).

Für die darin angegebenen Tier- und Pflanzenarten ist ein Management auf europäischer Ebene erforderlich. Dazu gehört, die Haltung, den Import, den Verkauf und die Zucht von in-vasiven Arten zu beschränken.

Zur EU-Verordnung über invasive gebietsfremde Arten mit der o.g. EU-Liste wurde im Juli 2017 ein Durchführungsgesetz beschlossen. Das Gesetz regelt die Prävention und das Ma­nagement der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (Gesetz zur Durch­führung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014). Dadurch sollen die negativen Folgen gemindert werden, die mit der Ausbreitung invasiver Pflanzen- und Tierarten für die biologische Vielfalt

verbunden sind. Die Ausbreitung neuer invasiver Arten muss dringend verhindert werden. Das neue Gesetz stellt dafür im Bundesnaturschutzgesetz die notwendigen Regelungen bereit. Es ermöglicht den zuständigen Behörden bei Verstößen einzuschreiten.

Die Länder müssen nun geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Verdrängung der heimi­schen Natur durch invasive Arten zu vermindern. Dafür trifft das Durchführungsgesetz ent­sprechende Verfahrensregeln.

Im Internet haben die Bundesländer ein Anhörungsportal eingerichtet, in dem die jetzt ge­planten Maßnahmen vorgestellt werdeni.

II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. über die o.g. Managementmaßnahmen hinaus einen Aktionsplan für Straßen.NRW und andere zuständige Behörden, zur Prüfung und Entfernung von invasiven Pflanzenarten an den Landstraßen, Bundesstraßen, Bundesautobahnen und Flussläufen im Rahmen der Begleitgrünpflege sorgfältig umzusetzen.
  2. zu prüfen, welche gebietsfremden invasiven Arten außerhalb der EU-Liste an Verkehrs­wegen in NRW wachsen und die Pflanzen, die sich zu stark ausbreiten, zu entfernen. Hier sind auch etwaige Samenstände sorgfältig zu entfernen, um ein Nachwachsen dieser Pflanzenarten im nächsten Jahr zu verringern. Beinhalten soll die Maßnahme auch die Pflanzen Goldrute (Solidago canadensis & gigantea), Feinstrahl (Erigeron annuus), Robi­nie (Robinia pseudoacacia) und den japanischen Flügelknöterich (Fallopia japonica).

Nic Vogel

Helmut Seifen

und Fraktion