Antrag der Fraktion der AfD – Kosten für Schutz von Weihnachtsmärkten und Volksfesten mit Absperrmaßnahmen wie Betonklötzen

Antrag
vom 12.12.2017

Antrag der Fraktion der AfD vom 12.12.2017
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I. Ausgangslage

In Folge der illegalen Grenzöffnung im Herbst 2015 durch die Bundesregierung unter der Leitung der aktuell noch geschäftsführenden Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel, kam eine Vielzahl von terroristischen Gefährdern nach Deutschland. Bereits davor wurden die deutschen Grenzen nicht ausreichend durch eben diese Regierung geschützt. Personen, die keinen Anspruch auf Einreise in das Bundesgebiet haben, wurden nicht zurückgewiesen. Eine richtige Grenzsicherung erfolgt bis heute nicht.

Im Nachgang zu diesen illegalen Migrationswellen kam es zu einer Vielzahl von Gewalttaten und terroristischen Übergriffen in Deutschland. Darunter waren nicht nur Deutsche, sondern auch Ausländer z.B. die Hongkonger Reisegruppe im Sommer 2016, die von einem minderjährigen Migranten „Flüchtling“ mit einer Axt in einer Bahn lebensgefährlich verletzt. Dieser afghanische oder pakistanische Migrant war illegal ohne Papiere in die Bundesrepublik Deutschland über mehrere sichere Drittstaaten eingereist.

Am 19. Dezember 2016 kamen es auf dem Berliner Breitscheidplat zu dem LKW-Attentat von Anis Amri mit vielen Toten und Verletzten. Der gebürtige Tunesier kam im Zuge der Migrationskrise nach Deutschland. Er fuhr mit einem geraubten Sattelschlepper einfach auf den Weihnachtsmarkt.

Der Fahrer des LKWs war zuvor ermordet worden.

Aufgrund der deutschlandweiten Terrorgefahr durch eben diese LKW-Attentate werden deutschlandweit Poller, Betonsperren und andere Barrieren vor Weihnachtsmärkten und anderen Volksfesten aufgestellt, so z.B. Müllwagen am 11.11.2017 im Rahmen des Karnevals in Köln, um diese aufgrund der nicht erfolgten Grenzsicherung zu schützen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat in einer jüngsten Entscheidung geurteilt, dass der zuständige Bezirk für die Kosten des Schutzes des Marktes am Charlottenburger Schlosses aufkommen muss. Die Entscheidung einer übergeordneten Rechtsinstanz steht aus.

II. Kostenübernahme für zusätzliche Sicherungsmaßnahmen

Unabhängig von der finalen juristischen Bewertung dürfen weder Betreiber von Weihnachtsmärkten, Kommunen noch die Bundesländern für diese Sicherungskosten aufkommen. Die großen Sicherheitsdefizite hat die Bundesregierung unter Führung von Dr. Angela Merkel zu verantworten, da sie nicht willens und bereit, illegale Grenzübertritte zu unterbinden. Das hätte sie nach auch noch heute geltendem Recht zwingend tun müssen. Deshalb muss der Bund für diese Kosten aufkommen, um die Verantwortung klar der verantwortlichen Stelle zuordnen zu können.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

eine Initiative im Bundesrat einzubringen, die die Bundesregierung dazu verpflichtet:

  1. Die deutsche Grenze von nun an gemäß geltendem Recht zu sichern, das heißt auch, Menschen abzuweisen. Falls dies nicht funktioniert, eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem gleichen Ziel zu prüfen und bei Erfolgsaussicht durchzuführen.
  2. Die gestiegenen Kosten für die Sicherung von Volksfesten, Märkte und anderen Großveranstaltungen zu übernehmen.
  3. Diese Kosten in einem separaten Haushaltstitel auszuweisen, um sie gegenüber dem Bürger stets transparent darlegen zu können.
  4. Die Prüfung und ggf. Durchsetzen von Regressansprüchen gegen Mitglieder der damaligen Bundesregierung

Helmut Seifen

Andreas Keith

und Fraktion