Antrag der Fraktion der AfD – Unterrichtsniveau sichern: Sprachliche Mindestvoraussetzungen schaffen und Anteil von Migranten in Schulklassen begrenzen

Antrag
vom 20.02.2018

Antrag der Fraktion der AfD vom 20.2.2018

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Nach Angaben des statistischen Bundesamtes ist der Anteil von ausländischen Schülern an deutschen Schulen seit Jahren stetig steigend. Nach letzten Erhebungen im Jahr 2016 lag er bundesweit bei durchschnittlich 9,2 Prozent – in Ballungsgebieten liegt er deutlich höher. So erlangte eine erste Klasse an einer Grundschule in Bergkamen mit einem Migrantenanteil von 97% durch Presseberichte öffentliche Aufmerksamkeit. In Städten wie Duisburg stellt dies keine Ausnahme mehr dar. Vielmehr verzeichnen die amtlichen Schuldaten von 2017/18 alleine dreizehn Grundschulen in der Ruhrgebietsstadt mit einem Migrantenanteil von 90 bis 100 Prozent.

Nicht alle dieser Migranten bringen die notwendigen sprachlichen und schulischen Voraussetzungen mit, um den Lernerfolg zu gewährleisten. Schon im Jahr 2000 wiesen die Verfasser der PISA-Studie darauf hin, dass ein Ausländeranteil von mehr als 20 Prozent in einer Klasse in der Regel zu einer „sprunghaften“ Verringerung des Leistungsniveaus führt. Diese Beobachtung wurde seitdem durch zahlreiche nationale und internationale Vergleichsstudien immer wieder belegt.

Aus diesem Grund haben sich einige Länder wie Österreich dazu entschlossen, sprachliche Mindestvoraussetzungen für die Aufnahme von Migranten in den regulären Schulbetrieb aufzustellen. Sind die Eingangsvoraussetzungen nicht gegeben, werden für diese Schüler Sprachkurse angeboten, bis sie in der Lage sind, dem regulären Unterricht zu folgen. Weiterhin haben Länder wie Italien sich dazu entschlossen, in den ersten Klassen der Grundschulen und der weiterführenden Schulen eine Höchstgrenze an Migranten festzusetzen. Dieser Wert liegt in Italien bei maximal 30 Prozent.

In Deutschland hingegen wird über eine „vorübergehende“ freiwillige Absenkung der Standards im Bildungssystem debattiert.

I. Der Landtag stellt fest:

  1. Deutschland ist ein Hochtechnologieland, in dem erstklassige Bildung der wichtigste Faktor des internationalen wirtschaftlichen Erfolges ist.
  2. Der Landtag bekennt sich zu dem Ziel, für alle Schüler in Nordrhein-Westfalen optimale Lernvoraussetzungen zu schaffen. Die Wahrung und Wiederherstellung des Leistungsniveaus an den Schulen des Landes ist zentrales Anliegen der nordrhein-westfälischen Bildungspolitik.
  3. Schulisches Lernen ist ohne sprachliche Verständigung und Kommunikation nicht möglich. Daher sind sprachliche Mindestvoraussetzungen für die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht unverzichtbar. Unverhältnismäßig heterogene Klassen, die sich aus eklatant fehlenden Sprachvoraussetzungen bzw. einem übermäßig hohen Anteil an Migranten ergeben, die bislang nicht mit dem deutschen Schulsystem in Berührung gekommen sind, gefährden das schulische Leistungsniveau aller Schüler.

II. Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  1. in Eingangstests von nichtdeutschen Schülern, die neu in das Schulsystem Nordrhein-Westfalens eintreten, die sprachlichen Fähigkeiten zu überprüfen und auf Grundlage der festgestellten Ergebnisse über die Aufnahme in den regulären Schulbetrieb zu entscheiden;
  2. für die Schüler, bei denen gravierende sprachliche Mängel festgestellt werden, gesonderte Förderklassen einzurichten, in denen die sprachlichen Mindestvoraussetzungen zum Besuch des regulären Unterrichts erarbeitet werden, und
  3. zur Gewährleistung eines erfolgreichen Schulunterrichts festzulegen, dass ein Höchstanteil von 20 Prozent von Nichtmuttersprachlern pro Klasse nicht überschritten wird.

Helmut Seifen

Markus Wagner

Andreas Keith

und Fraktion