Anwohnerparken: Drastische Preiserhöhungen in den Großstädten Nordrhein-Westfalens?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1533

des Abgeordneten Klaus Esser vom 15.03.2023

Anwohnerparken: Drastische Preiserhöhungen in den Großstädten Nordrhein-Westfalens?

Vor allem in Großstädten ist Parkraum in den Innenstadtlagen rar. Neben Reisenden und Kunden möchten auch pendelnde Angestellte ihr Fahrzeug unkompliziert abstellen. Zusätzlich gibt es noch die anliegenden Anwohner, die nach einem möglichst nahen Parkplatz zur Wohnung Ausschau halten. Um diesem Problem entgegenzuwirken, gibt es das sogenannte Bewohnerparken. In NRW wurde die Erlaubnis zur Festlegung der Gebühren den jeweiligen Straßenverkehrsbehörden übertragen. Die entsprechende Änderung der „Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung“ gilt seit Februar 2022.

Düsseldorf prescht nun mit drastischen Preiserhöhungen für das Anwohnerparken vor. Wer keine eigene Garage hat, soll künftig bis zu 360 Euro jährlich an die Stadt zahlen, um sich einen Parkplatz für sein Auto auf der Straße nahe seiner Wohnung suchen zu dürfen.

Aktuell gelten folgende Jahresgebühren in diesen NRW-Großstädten:

Köln: 30 Euro; Düsseldorf: 25 Euro; Dortmund: 30,70 Euro; Essen: 30 Euro; Duisburg: 30,70 Euro; Bochum: 22 Euro; Wuppertal: 30 Euro; Bielefeld: 30 Euro; Bonn: 180 Euro ab März 2023; Münster: 17 Euro; Mönchengladbach: 30 Euro; Gelsenkirchen: 30 Euro; Aachen: 30 Euro; Krefeld: 30,70 Euro; Oberhausen: 30,70 Euro; Hagen: 30,70 Euro; Hamm: 27 Euro; Mülheim/Ruhr: 30 Euro; Leverkusen: 30,70 Euro; Solingen: 30,70 Euro; Herne: 30 Euro; Neuss: 120 Euro; Paderborn: 30 Euro; Bottrop: 30,70 Euro; Bergisch Gladbach: keine Anwohnerparkzonen; Remscheid: 30 Euro; Recklinghausen: 30 Euro; Moers: 30 Euro; Siegen: 30 Euro; Gütersloh: 30 Euro.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche Städte in NRW beabsichtigen die Gebühren für das Bewohnerparken in den kommenden zwei Jahren zu erhöhen?
  2. Welche prozentualen Kostensteigerungen kommen auf Anwohner in den unter Frage 1 genannten Städten zu?
  3. Wie bewertet die Landesregierung die massive Erhöhung des Anwohnerparkens bzw. Bewohnerparkens gerade auch für einkommensschwache Anlieger in der Landeshauptstadt Düsseldorf?
  4. Wird nicht der Gleichbehandlungsgrundsatz des gleichberechtigten Verkehrsteilnehmers vor dem Hintergrund erheblicher Subventionierung des ÖPNV durch das 49-Euro-Ticket bei gleichzeitiger Verteuerung den Unterhalts für Autofahrer erheblich tangiert?
  5. Welche finanziellen Einnahmen generierten die NRW Großstädte mit den Anwohnerparkgebühren in den letzten 10 Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach Gesamtsumme, jeweiliger Stadt sowie Jahr)

Klaus Esser

 

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1 https:// www1 .wdr.de/nachrichten/nrw-gebuehren-fuer-anwohnerparkausweise-100.html Datum des Originals: 15.03.2023/Ausgegeben: 15.03.2023


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1533 mit Schrei­ben vom 26. April 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.

  1. Welche Städte in NRW beabsichtigen die Gebühren für das Bewohnerparken in den kommenden zwei Jahren zu erhöhen?
  2. Welche prozentualen Kostensteigerungen kommen auf Anwohner in den unter Frage 1 genannten Städten zu?
  3. Wie bewertet die Landesregierung die massive Erhöhung des Anwohnerparkens bzw. Bewohnerparkens gerade auch für einkommensschwache Anlieger in der Landeshauptstadt Düsseldorf?
  4. Wird nicht der Gleichbehandlungsgrundsatz des gleichberechtigten Verkehrsteil­nehmers vor dem Hintergrund erheblicher Subventionierung des ÖPNV durch das 49-Euro-Ticket bei gleichzeitiger Verteuerung den Unterhalts für Autofahrer erheb­lich tangiert?
  5. Welche finanziellen Einnahmen generierten die NRW Großstädte mit den Anwoh-nerparkgebühren in den letzten 10 Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach Gesamt­summe, jeweiliger Stadt sowie Jahr)

Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

Die Zuständigkeit für die Festlegung der Gebühr für die Ausstellung von Bewohnerparkaus-weisen ist den Gemeinden als örtlichen Ordnungsbehörden gemäß § 4 Satz 2 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung i.V.m. § 6a Absatz 5a Satz 2 und 5 Straßenverkehrsgesetz übertragen worden. In diesem Rahmen obliegt es den Gemeinden, diese Gebühren selbst festzulegen.

Eine dezidierte Auflistung aller nordrhein-westfälischen Gemeinden, die beabsichtigen, die Gebühren für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen in den kommenden zwei Jahren zu erhöhen mit Angabe der jeweils geplanten Gebührenhöhe liegt nicht vor. Gleiches gilt für eine Auflistung aller Einnahmen aus Bewohnerparkgebühren, die die nordrhein-westfälischen Großstädte in den letzten 10 Jahren generiert haben.

Die Ermittlung solcher Daten ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit für die Beant­wortung einer Kleinen Anfrage nicht leistbar.

Aus diesen Gründen fehlen nicht nur belastbare Grundlagen zur Beantwortung der Fragen 1, 2 und 5, sondern auch zur Beantwortung der Fragen 3 und 4.

 

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Beteiligte:
Klaus Esser