Kleine Anfrage 1235der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky vom 28.06.2018
Anzahl der islamistischen Gefährder in Nordrhein-Westfalen
Die kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion – (Drucksache 19/6151 ) – hat ergeben, dass mit Stand 06.02.2018 in Deutschland 745 Personen als Gefährder und 457 Personen als relevante Person eingestuft waren.
Die 457 relevanten Personen verteilen sich danach wie folgt:
Kontakt- und Begleitperson: 123
Unterstützer: 109
Akteur: 90
Führungsperson: 37
K.A. : 18
Mischformen insgesamt: 149 (verteilt auf 80 Personen)
Als Gefährder werden Personen eingestuft, die die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO), begehen werden. Im Gegensatz dazu ist eine Person als relevant anzusehen, wenn sie innerhalb des extremistischen/ terroristischen Spektrums die Rolle a) einer Führungsperson, b) eines Unterstützers/Logistikers oder c) eines Akteurs einnimmt bzw. wenn d) es sich um eine Kontakt- oder Begleitperson eines Gefährders handelt. Die Einstufung erfolgt durch die Polizeibehörden der Länder. Die Gefährdersachbearbeitung liegt im Zuständigkeitsbereich der Länder.
In NRW leben derzeit ca. 3000 Salafisten. Davon werden 840 als gewaltbereit und 250 als Gefährder eingestuft.
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Wie viele Gefährder und relevante Personen halten sich aktuell in Nordrhein-Westfalen auf? (bitte auflisten nach Nationalität und der jeweiligen Einstufung bei den relevanten Personen)
2. Wie hat sie die Anzahl der Gefährder und der relevanten Personen in Nordrhein-Westfalen seit 2014 entwickelt? (bitte auflisten nach Jahr, Nationalität und der jeweiligen Einstufung bei den relevanten Personen)
3. Wie hoch war in den Jahren seit 2014 jeweils der Anteil der salafistischen Gefährder und der salafistischen relevanten Personen?
4. Welchen Gruppen lassen sich die anderen Gefährder und relevanten Personen zuord- nen? (bitte auflisten nach Jahr, Nationalität und Anzahl)
5. Wie viele Gefährder und relevante Personen wurden seit 2014 abgeschoben? (bitte auf- listen nach Jahr, Anzahl und Nationalität)
Gabriele Walger-Demolsky
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 24.08.2018
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1235 mit Schreiben vom 24. August 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet.
1. Wie viele Gefährder und relevante Personen halten sich aktuell in Nordrhein-Westfalen auf? (bitte auflisten nach Nationalität und der jeweiligen Einstufung bei den relevanten Personen)
Mit Stand vom 11.07.2018 sind insgesamt 272 Gefährder und 156 Relevante Personen aus dem islamistischen Personenspektrum in Nordrhein-Westfalen erfasst, davon sind 122 Relevante Personen sowie 112 Gefährder als „aktionsfähig“ registriert. Das bedeutet, dass diese Personen sich weder in Haft befinden, noch im Ausland aufhalten und nicht mutmaßlich in Kriegsgebieten getötet wurden.
Die Einteilung der Relevanten Personen in Akteur, Führungsperson, Kontakt-/Begleitperson, Unterstützer/Logistiker ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
(Diagramm in PDF einsehbar)
Im Juli 2018 hatten von den 112 aktionsfähigen Gefährdern in Nordrhein-Westfalen 68 (60,7 %) die deutsche Staatsangehörigkeit. Die weiteren Staatsangehörigkeiten verteilen sich vermehrt auf die Länder Syrien 13 (11,6 %), Türkei 6 (5,4 %) und Serbien 5 (4,5 %).
Von den 122 aktionsfähigen Relevanten Personen haben 84 (68,8 %) die deutsche Staatsangehörigkeit. Die übrigen 38 (31,2 %) verteilen sich auf insgesamt 18 verschiedene Staatsangehörigkeiten. Von den 84 (68,8 %) Relevanten Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit verfügen 21 (30 %) über eine Doppelstaatsangehörigkeit.
Eine weiter detaillierte Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit bei Gefährdern und Relevanten Personen ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Sofern Personen mehrere Staatsangehörigkeiten haben, sind diese in der beigefügten Anlage eingerückt ausgewiesen.
Erst seit dem Jahr 2015 wird neben der Gesamtzahl der Gefährder und Relevanten Personen, auch die Nationalität und bei Relevanten Personen der zugeordnete, sogenannte Funktionstyp ausgewertet.
Für das Jahr 2014 kann daher nur eine Darstellung zu der Gesamtzahl der Gefährder und Relevanten Personen in Nordrhein-Westfalen erfolgen.
Die Entwicklung der Gesamtzahl der Gefährder und Relevanten Personen sowie die Verteilung der sogenannten Funktionstypen bei Relevanten Personen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
(Diagramm in PDF einsehbar)
Auch in den Jahren 2015 bis 2017 waren sowohl Gefährder als auch Relevante Personen in der Mehrzahl deutsche Staatsangehörige, auch wenn einige Personen eine doppelte Staatsangehörigkeit hatten.
Eine detaillierte Aufschlüsselung der Staatsangehörigkeiten von Gefähr-dern und Relevanten Personen in den Jahren 2015 bis 2017 ist den Anlagen 2.1 bis 2.3 zu entnehmen.
Sofern die Personen mehrere Staatsangehörigkeiten hatten, sind diese in der beigefügten Anlage eingerückt ausgewiesen.
3. Wie hoch war in den Jahren seit 2014 jeweils der Anteil der salafistischen Gefährder und der salafistischen relevanten Personen?
4. Welchen Gruppen lassen sich die anderen Gefährder und relevanten Personen zuordnen? (bitte auflisten nach Jahr, Nationalität und Anzahl)
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Anteile der salafistischen Gefährder und salafistischen Relevanten Personen können nicht dargestellt werden. Gefährder und Relevante Personen werden von der Polizei nicht nach Ihrer jeweiligen Glaubensausrichtung (z. B. Salafismus, Wahhabismus) registriert. Die Einstufung einer Person des islamistisch-terroristischen Personenpotentials richtet sich nach den derzeit gültigen bundeseinheitlichen Definitionen von Gefährdern und Relevanten Personen.
5. Wie viele Gefährder und relevante Personen wurden seit 2014 abgeschoben? (bitte auflisten nach Jahr, Anzahl und Nationalität)
Im Jahr 2018 wurden zum Stand 19. Juli 2018 aus Nordrhein-Westfalen fünf Gefährder in ihre Herkunftsländer zurückgeführt. Die abgeschobenen Personen waren türkischer (2), tunesischer (2) und algerischer Nationalität.
Eine differenzierte statistische Erfassung erfolgt erst seit Kurzem. Die Beantwortung der Frage hinsichtlich der Zeiträume vor 2018 ist mit der für die Beantwortung Kleiner Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit und auch sonst mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.