Anzahl und Verteilung der kommunalen Nichtwohngebäude in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage
vom 06.06.2024

Kleine Anfrage 3919

des Abgeordneten Carlo Clemens AfD

Anzahl und Verteilung der kommunalen Nichtwohngebäude in Nordrhein-Westfalen

Die Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie ist am 8.5.2024 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht worden und am 28.5.2024 in Kraft getreten.1 Die neuen Regelungen, die sowohl Wohn- als auch beheizbare Nichtwohngebäude betreffen, müssen bis Ende Mai 2026 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht überführt werden.

Es gibt jedoch in Deutschland keine amtlichen Zahlen zum Gesamtbestand der Nichtwohn­gebäude. Nach einer Schätzung sollen 58 Prozent der GEG-relevanten Nichtwohngebäude in Deutschland vor 1979, also vor Inkrafttreten der Ersten Wärmeschutzverordnung gebaut worden sein.2

In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 460.000 beheizte Nichtwohngebäude, darunter Kindertagesstätten, Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser, Büro- und Verwaltungsgebäude. Der Heizwärmebedarf dieser Gebäude wird zu 75 Prozent über Gas oder Öl gedeckt, während auf erneuerbare Energien nur 15 Prozent entfallen.3 Wie sich dieser Bestand auf Haupt-Gebäudefunktionen und Eigentümergruppen (privat, bundeseigen, landeseigen, kommunal) verteilt, ist nicht bekannt. Ebenso wenig bekannt ist ihre Verteilung im Raum, ihre Verteilung auf die verschiedenen Baualters- und Energieeffizienzklassen oder die jeweils genutzte Heiztechnik.

Für die Sanierung von Nichtwohngebäuden mit niedriger Energieeffizienz müssen im ersten Schritt Schwellenwerte für die Gesamtenergieeffizienz festlegt werden, die von den 16 bzw. 26 Prozent der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz überschritten werden. Die betreffenden Gebäude müssen dann mit geeigneten Sanierungsmaßnahmen energetisch ertüchtigt werden, so dass sie die Schwellenwerte erfüllen. Langfristig müssen alle Nichtwohngebäude zu Nullemissionsgebäuden im Sinne der Richtlinie werden. Außerdem ist in der Richtlinie der Ausstieg aus mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln bis 2040 als indikatives Ziel vorgegeben.

Die Bürger, der Landtag und die Kommunen in NRW haben wegen des vermutlich exorbitant hohen Bedarfs an öffentlichen Mitteln zur Finanzierung der nach der Richtlinie erforderlichen Investitionen in den kommunalen Gebäudebestand ein vitales Interesse daran, zu erfahren, wie viele Gebäude betroffen sind und wie sie sich räumlich, typologisch, nach Alters- und Energieeffizienzklassen sowie nach der Heizungsart verteilen.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Nichtwohngebäude im Sinne der EU-Gebäuderichtlinie befinden sich derzeit in Nordrhein-Westfalen in kommunalem Eigentum (bitte absolute Zahlen aufschlüsseln auf Kreise und kreisfreie Städte)?
  2. Wie verteilt sich der Bestand an Nichtwohngebäuden in kommunalem Eigentum auf die verschiedenen Immobilientypen: Kulturimmobilien, Sozialimmobilien, Bildungsimmobilien, Freizeitimmobilien, Verwaltungs- und Regierungsgebäude, Polizei-, Feuerwehr- und Justizgebäude, Sport- und Verkehrsgebäude?
  3. Wie verteilt sich der Bestand der NRW-Kommunen an Nichtwohngebäuden auf die verschiedenen Baualtersklassen (bitte jeweils die absolute Zahl der Nichtwohngebäude pro Baualtersklasse angeben)?
  4. Wie verteilt sich der Bestand der NRW-Kommunen an Nichtwohngebäuden auf die Energieeffizienzklassen von A+ bis H (bitte jeweils die absolute Zahl der Nichtwohngebäude pro Energieeffizienzklasse angeben)?
  5. Wie viele fossile Heizanlagen sind bei kommunalen Gebäuden bis spätestens 2045 auszubauen und zu entsorgen (bitte in Gas- und Ölheizungen pro Kommune aufschlüsseln)?

Carlo Clemens

 

MMD18-9523

 

1 Document 32024L1275, Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung).

2 Der Bestand der Nichtwohngebäude in Deutschland: Daten und Fakten. https://datanwg.de/fileadmin/user/iwu/210428_IWU_PT_dataNWG_DatenundFakten.pdf.

3 Auszeichnung Nichtwohngebäude – NRW.Energy4Climate.

https://www.energy4climate.nrw/kommunen/auszeichnung-nichtwohngebaeude


Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die Kleine Anfrage 3919 mit Schreiben vom 24. Juni 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele Nichtwohngebäude im Sinne der EU-Gebäuderichtlinie befinden sich derzeit in Nordrhein-Westfalen in kommunalem Eigentum (bitte absolute Zahlen aufschlüsseln auf Kreise und kreisfreie Städte)?
  2. Wie verteilt sich der Bestand an Nichtwohngebäuden in kommunalem Eigentum auf die verschiedenen Immobilientypen: Kulturimmobilien, Sozialimmobilien, Bil­dungsimmobilien, Freizeitimmobilien, Verwaltungs- und Regierungsgebäude, Po­lizei-, Feuerwehr- und Justizgebäude, Sport- und Verkehrsgebäude?
  3. Wie verteilt sich der Bestand der NRW-Kommunen an Nichtwohngebäuden auf die verschiedenen Baualtersklassen (bitte jeweils die absolute Zahl der Nichtwohnge­bäude pro Baualtersklasse angeben)?
  4. Wie verteilt sich der Bestand der NRW-Kommunen an Nichtwohngebäuden auf die Energieeffizienzklassen von A+ bis H (bitte jeweils die absolute Zahl der Nicht­wohngebäude pro Energieeffizienzklasse angeben)?
  5. Wie viele fossile Heizanlagen sind bei kommunalen Gebäuden bis spätestens 2045 auszubauen und zu entsorgen (bitte in Gas- und Ölheizungen pro Kommune auf­schlüsseln)?

Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es bestehen keine Statistik- oder Berichtspflichten zur Erhebung der gewünschten kommuna­len Daten. Die Erhebung oder Auswertung entsprechender Daten kann von den Kommunen innerhalb der zur Beantwortung Verfügung stehenden Zeit unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht erwartet werden.

 

MMD18-9694

Beteiligte:
Carlo Clemens