Arbeits- und Geldeinsatz für die Beantwortung von Kleinen Anfragen

Kleine Anfrage
vom 22.01.2020

Kleine Anfrage 3336des Abgeordneten Herbert Strotebeck vom 22.01.2020

 

Arbeits- und Geldeinsatz für die Beantwortung von Kleinen Anfragen

Der Landtag NRW vermeldete am 8. Januar 2020: „Die Abgeordneten stellten [2019] 1411 Kleine und 9 Große Anfragen an die Landesregierung.“1

Auf der Internetpräsenz des Landtags erfährt der Besucher über Kleine Anfragen: „Hauptsächlicher Nutzen ist, die Aufmerksamkeit auf bestimmte Einzelprobleme zu lenken und dazu Informationen von der Regierung zu bekommen. Die Kleine Anfrage muss innerhalb von vier Wochen beantwortet werden, sonst kann sie per Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung gesetzt werden.“2

Daher frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Arbeitsstunden fielen 2019 im Durchschnitt für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage an?

2. Welche Kosten verursachte 2019 im Durchschnitt die Beantwortung einer Kleinen Anfrage?

3. Wie viele Kleine Anfragen wurden 2018 nicht innerhalb von vier Wochen durch die Landesregierung beantwortet? (Bitte aufschlüsseln nach Ministerien)

4. Wie viele Kleine Anfragen wurden 2019 nicht innerhalb von vier Wochen durch die Landesregierung beantwortet? (Bitte aufschlüsseln nach Ministerien)

Herbert Strotebeck

 

Anfrage als PDF laden

 

1 https://twitter.com/Landtag_NRW/status/1214849610675556354

2 https://landtag.nrw.de/home/abgeordnete-fraktionen/rechte-pflichten.html


Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 04.03.2020

 

Der Ministerpräsident hat die Kleine Anfrage 3336 mit Schreiben vom 4. März 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

1. Wie viele Arbeitsstunden fielen 2019 im Durchschnitt für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage an?

2. Welche Kosten verursachte 2019 im Durchschnitt die Beantwortung einer Kleinen Anfrage?

Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der durch die Beantwortung einer Kleinen Anfrage verursachte Aufwand an Arbeitszeit und die entstandenen Personal- und Sachkosten werden in den Ressorts der Landesregierung nicht erhoben. Die Fragen können deshalb nicht quantifiziert beantwortet werden.

3. Wie viele Kleine Anfragen wurden 2018 nicht innerhalb von vier Wochen durch die Landesregierung beantwortet? (Bitte aufschlüsseln nach Ministerien)

4. Wie viele Kleine Anfragen wurden 2019 nicht innerhalb von vier Wochen durch die Landesregierung beantwortet? (Bitte aufschlüsseln nach Ministerien)

Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Landesregierung vermag diese Fragen aus rechtlichen Gründen nicht aufgrund eigener Erkenntnisse zu beantworten.

Selbstverständlich nehmen die Staatskanzlei sowie die Ressorts eine zum Teil Datenbank­gestützte Fristenkontrolle vor und setzen Zwischenfristen, um eine Beantwortung einer Kleinen Anfrage unter Berücksichtigung der geschäftsordnungsrechtlich bestimmten Frist des § 92 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtags (GOLT) zu gewährleisten. Der Zugang der Antwort auf die Kleine Anfrage kann für die Jahre 2018 und 2019 geschäftsordnungsrechtlich authentisch jedoch ausschließlich durch den Präsidenten des Landtags festgestellt werden. Gleiches gilt für die Beantwortung der Rechtsfragen, die mit Blick auf die Bestimmung des Zeitpunkts des Zugangs einer Erklärung stets zu beantworten sind.

Weiter gilt es zu berücksichtigen, dass es sich bei der Frist des § 92 Abs. 3 GOLT formal um eine solche des parlamentarischen Innenrechts des Landtags handelt.

 

Antwort als PDF laden