Arbeitsweise und Kommunikation zwischen Bund, Land und Bürgern – am Beispiel der Haarbachtalbrücke an der A 544

Kleine Anfrage
vom 18.07.2023

Kleine Anfrage 1898

des Abgeordneten Klaus Esser AfD

Arbeitsweise und Kommunikation zwischen Bund, Land und Bürgern am Beispiel der Haarbachtalbrücke an der A 544

Die Haarbachtalbrücke an der A 544 soll im Januar 2024 abgerissen werden. Der Aachener Zeitung vom 24.04.2023 zufolge wurde die Brückenprüfung der Haarbachtalbrücke bereits abgeschlossen und „zeitnah“ soll das Ergebnis der Prüfung veröffentlicht werden. Auch wird festgehalten, dass selbst die Vertreter der Autobahn GmbH, die „in einer der vier Arbeitsgruppen zur A 544-Sperrung sitzen“1, keine weiteren Informationen vorliegen haben.

In einem Interview mit der Aachener Zeitung äußerte sich Verkehrsminister Krischer deutlich, dass er keine eigene Initiative ergreifen wird, um die kurzfristige Einrichtung einer Behelfsbrücke zu unterstützen. Er schließt sich der Meinung der Autobahn GmbH an, dass eine Behelfsbrücke „so nicht sinnvoll umsetzbar ist und es nicht wirklich ein Zeitgewinn“2 darstellt. Die Berichtserstattung des Interviews dagegen spricht davon, dass sich der NRW-Verkehrsminister „politisch für eine erneute Prüfung der Behelfsbrücke“ einsetzen wolle. Es habe auch Untersuchungen „auf der Arbeitsebene“ gegeben.

Diese Informationen werfen Fragen über die Arbeitsweise und Kommunikation zwischen Bund, Land und Öffentlichkeit auf.

Daher frage ich die Landesregierung:

  1. Wie werden in der Regel das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und die betroffenen Kommunen über eine sogenannte kurzfristig eintretende Notfall-Sperrung einer Autobahnbrücke informiert?
  2. Um welche vier Arbeitsgruppen geht es in dem oben genannten Artikel der Aachener Zeitung?
  3. Inwiefern ist das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen in den genannten Arbeitsgruppen vertreten?
  4. Welche Schritte leitet das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen letztlich bezüglich der Forderung nach einer Behelfsbrücke ein?
  5. Inwiefern wurden auf welcher „Arbeitsebene“ Untersuchungen bezüglich der Einrichtung einer Behelfsbrücke von Seiten der Landesregierung durchgeführt?

Klaus Esser

Anfrage als PDF

1 https:// www .aachener-zeitung.de/lokales/aachen/info-zur-a544-brueckenpruefung-erfolgt-zeitnah_aid-89147443, abgerufen am 25.04.2023 um 9.21 Uhr.

2 https:// www .aachener-zeitung.de/nrw-region/nrw-verkehrsminister-oliver-krischer-zur-a544_vid-89147069, abgerufen am 25.04.2023 um 9.40 Uhr.


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1898 mit Schrei­ben vom 12. Juli 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Seit dem 1. Januar 2021 obliegt die Zuständigkeit für Planung, Bau, Betrieb, Erhalt, Finanzie­rung und vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen nicht mehr dem Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Auftragsverwaltung, sondern ist auf den Bund überge­gangen. Die vorganneten Aufgaben werden seitdem durch die Autobahn GmbH des Bundes und das Fernstraßen-Bundesamt wahrgenommen.

Die Landesregierung hat die Kleine Anfrage 1898 daher an das Bundesministerium für Digita­les und Verkehr (BMDV) weitergeleitet und um eine Stellungnahme zu den Fragen 1 bis 2 der Kleinen Anfrage gebeten.

  1. Wie werden in der Regel das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und die betroffenen Kommunen über eine soge­nannte eintretende Notfall-Sperrung einer Autobahnbrücke informiert?

Das BMDV teilt mit:

„Für den Fall einer kurzfristig erforderlichen Sperrung werden durch die Abteilung Kommuni­kation der Autobahn GmbH des Bundes unverzüglich Informationen entsprechend eines ab­gestimmten Informationslaufs gegeben. Demnach werden die Verkehrsministerien des Bun­des und des Landes sowie die Bürgermeisterin der Stadt Aachen, der Bürgermeister der Stadt Würselen sowie der Städteregionsrat entsprechend informiert. In der weiteren Priorität erfolgt eine Meldung an alle weiteren Beteiligten u.a. aus den Arbeitskreisen. Zugleich erfolgt eine Pressemitteilung.“

  1. Um welche vier Arbeitsgruppen geht es in dem oben genannten Artikel der Aache­ner Zeitung?

Das BMDV teilt mit, dass folgende vier Arbeitsgruppen (AG) mit dem Vorhaben befasst sind:

AG Verkehrstechnik / Verkehrsmodell:

  • Aufgaben: Verkehrsmodellierung erstellen und steuern sowie Umleitungsverkehre pla­nen, Monitoring vor sowie während der Bauphase, Identifizierung von neuralgischen Verkehrsknoten und Umleitungsstrecken.

AG Kommunikation:

  • Aufgaben: Erarbeitung von Kommunikationskonzepten vor und während der Bau­phase, Präsentation von Mobilitätsalternativen, Informationsaufbereitung für Politik und Öffentlichkeit.

AG Verkehrsbehörden (Verkehrsanordnungen):

  • Aufgaben: Abstimmung aller verkehrsrechtlichen, verkehrsbehördlichen Anordnungen in Bezug auf die Verkehre, Verkehrsführung auf Autobahnen bis hin zu Stadtstraßen

AG Notfall:

  • Aufgaben: Erarbeitung kurzfristig umzusetzender Maßnahmen im Fall einer Sperrung, Definition von Umleitungsstrecken aller Verkehrsteilnehmer, kurzfristiges Verkehrskon­zept inklusive Vorplanung u.a. von Sperrmaßnahmen, Umleitungsbeschilderung.

3. Inwiefern ist das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen in den genannten Arbeitsgruppen vertreten?

Beschäftigte des Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sind in keiner der genannten AGs vertreten. Alle AGs sind aber mit Beschäftigten des Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen besetzt, dem alle Aufgaben zu Planung, Bau, Betrieb und Verkehr für die Bundes- und Landesstraßen obliegen. Der Landesbetrieb berichtet dem Ministerium auf dem Dienstweg über die Arbeit in den AGs.

4. Welche Schritte leitet das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr letzlich bezüglich der Forderung nach einer Behelfsbrücke ein?

Ich habe den Bundesminister für Digitales und Verkehr, Herrn Dr. Volker Wissing in einem persönlichen Gespräch um die erneute Prüfung der Möglichkeit zur Installation einer Behelfs­brücke gebeten.

5. Inwiefern wurden auf welcher „Arbeitsebene“ Untersuchungen bezüglich der Ein­richtung einer Behelfsbrücke von Seiten der Landesregierung durchgeführt?

Über den Vorschlag der Rheinisch-Westfälischen Technischen-Hochschule Aachen (RWTH) zur Errichtung einer Behelfsbrücke fand zwischen der zuständigen Fachabteilung im Ministe­rium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr und Beschäftigten der RWTH ein intensiver Aus­tausch statt.

Die Zuständigkeit für die Planung, Vorbereitung und Durchführung des Ersatzneubaus der Haarbachtalbrücke und somit auch die Entscheidung über die mögliche Errichtung einer Be­helfsbrücke liegt bei der Autobahn GmbH des Bundes als zuständiger Baulastträger für die Autobahnen.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Klaus Esser