Kleine Anfrage 3400
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Ascheberg: Bewohner von Flüchtlingsunterkunft attackiert Rettungsdienst – Wie hoch ist die Gefahr für Ersthelfer in NRW? – Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 4. Januar 2024, Drucksache 18/7608, auf meine Kleine Anfrage vom 27. November 2023, Drucksache 18/7000, wurde meine Frage 1
„Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)“1
wie folgt beantwortet:
„Der Leitende Oberstaatsanwalt in Münster hat dem Ministerium der Justiz unter dem 29.11. und 05.12.2023 unter anderem berichtet, seine Behörde führe wegen des in der Kleinen Anfrage angesprochenen Vorfalls ein Ermittlungsverfahren gegen einen pakistanischen Staatsangehörigen wegen Beleidigung und tätlichen Angriffs auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen, worunter auch Rettungskräfte fallen. Nach dem bisherigen Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen sei der Beschuldigte in den Abendstunden des 10.11.2023 in der kommunalen Unterbringungseinrichtung in Ascheberg gegenüber einer Rettungssanitäterin und einem Rettungssanitäter übergriffig geworden, die dort die Augenverletzung eines vierjährigen Kindes erstversorgt und es anschließend ins Krankenhaus gebracht hätten. Der alkoholisierte Beschuldigte habe zunächst die Rettungskräfte lautstark und aggressiv aufgefordert, ihre Tätigkeiten zu beschleunigen. Sodann sei er zweimal in bedrohlicher Haltung auf die Sanitäterin zugegangen, woraufhin ihr Kollege sich dem Beschuldigten in den Weg gestellt und ihn zuletzt aus dem Raum geschoben habe. Dabei habe der Beschuldigte den Sanitäter durch einen Faustschlag gegen die Rumpfseite ins Straucheln gebracht und gegen den Türrahmen gestoßen. Zudem habe der Beschuldigte die Rettungskräfte fortwährend ‚wüst‘ beleidigt.
Der Beschuldigte sei zuvor bereits mehrfach strafrechtlich – im Wesentlichen im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und mit einem Gewaltdelikt – in Erscheinung getreten.
Von einer detaillierten Aufschlüsselung der Vorstrafen wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten, insbesondere auch dem Resozialisierungsgebot abgesehen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Verfahren eine Identifizierbarkeit wahrscheinlich oder jedenfalls möglich erscheint.“2
Ich frage daher erneut die Landesregierung:
- Seit wann befindet sich der pakistanische Staatsangehörige, gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung und tätlichen Angriffs auf Personen geführt wird, in Deutschland?
- Auf welchem Einreiseweg gelangte der pakistanische Beschuldigte nach Deutschland?
- Mit welchem Aufenthaltsstatus befindet sich der pakistanische Beschuldigte in Deutschland?
- Warum befindet sich der pakistanische Beschuldigte weiterhin in Deutschland, obwohl er bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten ist?
- Welche konkreten aufenthaltsbeendende Maßnahmen wurden beziehungsweise werden gegen den pakistanischen Beschuldigten eingeleitet?
Markus Wagner
1 Antwort der Landesregierung vom 4. Januar 2024, Drs. 18/7608, S. 2. Datum des Originals: 28.02.2024/Ausgegeben: 28.02.2024
2 Ebenda.
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 3400 mit Schreiben vom 25. März 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz beantwortet.
- Seit wann befindet sich der pakistanische Staatsangehörige, gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung und tätlichen Angriffs auf Personen geführt wird, in Deutschland?
Die Person reiste erstmalig im Jahre 2015 in das Bundesgebiet ein.
- Auf welchem Einreiseweg gelangte der pakistanische Beschuldigte nach Deutschland?
Laut Mitteilung der zuständigen Ausländerbehörde ist in einem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge der nachfolgende Einreiseweg geschildert: „Iran, Türkei, Griechenland und anschließend über die Balkanroute.“
- Mit welchem Aufenthaltsstatus befindet sich der pakistanische Beschuldigte in Deutschland?
Die Person ist in Besitz einer Duldung.
- Warum befindet sich der pakistanische Beschuldigte weiterhin in Deutschland, obwohl er bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten ist?
- Welche konkreten aufenthaltsbeendenden Maßnahmen wurden beziehungsweise werden gegen den pakistanischen Beschuldigten eingeleitet?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet.
Die rechtlichen Voraussetzungen für eine zwangsweise Rückführung liegen nicht vor. Die Person wurde über die Möglichkeiten der freiwilligen Ausreise aufgeklärt.