„Asylum Shopping“ – Was unternimmt die Landesregierung gegen Asylanträge trotz bestehender Anerkennung der Personen als Flüchtling in einem anderen EU-Land?

Kleine Anfrage
vom 12.04.2018

Kleine Anfrage 968
der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD

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Laut einem Bericht auf der Tageszeitung Die Welt1 haben im Jahre 2017 8210 Menschen in Deutschland einen Asylantrag gestellt, obwohl sie bereits in einem anderen EU-Land als Flüchtling anerkannt wurden. Die Anzahl dieser Fälle habe sich damit innerhalb eines Jahres mehr als verdoppelt. (2016 waren es laut Informationen des BAMF noch 2.997 Personen.)

Obwohl diese Anträge grundsätzlich nicht zu einer Anerkennung führen können, weil sie als „unzulässig“ von einer Bearbeitung ausgeschlossen sind, wurde gemäß Anfrage der Linkspartei im Bundestag nur ein Bruchteil dieser Menschen in das zuständige EU-Land rücküberführt.

Laut dem Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Berlin sollte die Rücküberstellung in diesen Fällen eine Selbstverständlichkeit sein, weil die Verhinderung des „asylum shoppings“ eines der Ziele des gemeinsamen Europäischen Asylsystems sei.

1 https://www.welt.de/politik/deutschland/article175253816/In-der-EU-anerkannte-Fluechtlinge-wollen-nach-Deutschland.html?wtmc=socialmedia.facebook.shared.web

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung in Anbetracht der Rechtslage diese Asylanträge?
  2. Wie viele Fälle dieser Art hat es in Nordrhein-Westfalen seit 2015 gegeben? (bitte aufschlüsseln nach Jahr, zuständigem EU-Land und Nationalität der Asylsuchenden)
  3. In wie vielen Fällen ist es dabei in Nordrhein-Westfalen zu einer Rücküberstellung in das zuständige EU-Land gekommen?
  4. Aus welchen Gründen ist es in den anderen Fällen nicht zu einer Rücküberstellung gekommen. (bitte aufschlüsseln nach Grund und Anzahl der Fälle)
  5. Wie wird die Landesregierung in Zukunft mit diesen unzulässigen Asylanträgen verfahren?

Gabriele Walger-Demolsky

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 968 wie folgt:

  1. Wie bewertet die Landesregierung in Anbetracht der Rechtslage diese Asylanträge?
    Die Zuständigkeit für die Durchführung von Asylverfahren und die Ent­scheidung über Asylanträge liegt ausschließlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat zu­letzt im März 2018 die Problematik an die Bundesregierung herangetra­gen. Anlass hierzu gab das Urteil des Niedersächsischen Oberverwal­tungsgerichts vom 29. Januar 2018 (Az. 10 LB 82/17), das entschieden hat, dass Asylbewerber, die bereits in Bulgarien als Flüchtlinge anerkannt worden sind, derzeit wegen der menschenrechtswidrigen Behand­lung der Asylsuchenden in Bulgarien nicht nach Bulgarien rücküberstellt werden dürfen. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat daraufhin mitgeteilt, dass das BAMF Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen und das BMI auf politischer Ebene Gespräche mit Bulgarien aufnehmen werde.
  2. Wie viele Fälle dieser Art hat es in Nordrhein-Westfalen seit 2015 gegeben? (bitte aufschlüsseln nach Jahr, zuständigem EU-Land und Nationalität der Asylsuchenden)
  3. In wie vielen Fällen ist es dabei in Nordrhein-Westfalen zu einer Rücküberstellung in das zuständige EU-Land gekommen?
  4. Aus welchen Gründen ist es in den anderen Fällen nicht zu einer Rücküberstellung gekommen. (bitte aufschlüsseln nach Grund und Anzahl der Fälle)

    Die Fragen 2, 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs ge­meinsam beantwortet.
    Der Landesregierung liegen keine statistischen Angaben im Sinne der Fragestellung vor.
  5. Wie wird die Landesregierung in Zukunft mit diesen unzulässi­gen Asylanträgen verfahren?

    Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Stamp