Asylverfahren vor Verwaltungsgerichte dauern länger – Wie sieht die Entwicklung in NRW aus?

Kleine Anfrage
vom 05.12.2023

Kleine Anfrage 3003

der Abgeordneten Markus Wagner und Dr. Hartmut Beucker AfD

Asylverfahren vor Verwaltungsgerichte dauern länger Wie sieht die Entwicklung in NRW aus?

„Gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können betroffene Menschen laut Asylgesetz eine Klage vor einem Verwaltungsgericht erheben. Das Gericht überprüft dann die Entscheidung des Bundesamtes. Kommt es zu der Erkenntnis, dass die Voraussetzungen für eine Schutzgewährung bestehen, hebt es den vorherigen Bescheid auf und verpflichtet das Bundesamt zu einer Schutzgewährung.“1

Diese Gesetzeslage führt nicht nur dazu, dass dem deutschen Steuerzahler jährlich enorme Kosten entstehen, sondern auch dazu, dass insbesondere die Verwaltungsgericht immer weiter überlastet werden. In Mecklenburg-Vorpommern wurden Hauptverfahren beispielsweise 2018 nach durchschnittlich 11,2 Monaten abgeschlossen. Im Jahre 2022 betrug die durchschnittliche Dauer bereits 17,4 Monate.2

Allein im Jahr 2022 sind nach Mitteilung der Schweriner Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) 1.644 Haupt- und Eilverfahren eingegangen. Der Höchststand der vergangenen Jahre wurde bisher 2018 mit 1.963 Verfahren erreicht.3

Ferner wird berichtet:

„Eilverfahren, die 2022 mit einer Zahl von 417 den kleineren Teil der insgesamt rund 1600 Verfahren ausmachten, wurden den Angaben zufolge 2022 nach durchschnittlich 1,3 Monaten erledigt. Das war schneller als im Vorjahr, als der Wert bei 2,5 Monaten lag. Zwischen 2018 und 2020 schwankte der Wert zwischen 1,5 und 1,3 Monaten.“4

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Haupt- respektive Eilverfahren sind bei den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen seit 2015 bis heute pro Jahr eingegangen? (Bitte nach Gerichtsstandort aufschlüsseln.)
  2. Wie viele der in Frage 1 abgefragten Verfahren waren davon Asylverfahren?
  3. Wie hat sich die durchschnittliche Dauer von Haupt- respektive Eilverfahren bei Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen seit 2015 bis heute pro Jahr entwickelt? (Bitte nach Dauer in Monaten aufschlüsseln.)
  4. Wie hat sich die durchschnittliche Dauer von Asylverfahren bei Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen seit 2015 bis heute pro Jahr entwickelt? (Bitte nach Dauer in Monaten aufschlüsseln.)

Markus Wagner

Dr. Hartmut Beucker

 

MMD18-7218

 

1 Vgl. https://www.migazin.de/2023/04/16/174-monate-asylverfahren-vor-verwaltungsgerichten-dauern-laenger/.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Vgl. https://www.zeit.de/news/2023-04/15/asylverfahren-vor-verwaltungsgerichten-dauern-laenger?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 3003 mit Schreiben vom 3. Januar 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele Haupt- respektive Eilverfahren sind bei den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen seit 2015 bis heute pro Jahr eingegangen? (Bitte nach Ge­richtsstandort aufschlüsseln.)

Die Eingangszahlen der Haupt- und Eilverfahren vor den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalten, aufgeschlüsselt nach den Gerichtsstandorten, ergeben sich aus der Anlage 1.

  1. Wie viele der in Frage 1 abgefragten Verfahren waren davon Asylverfahren?

Die Eingangszahlen der Haupt- und Eilverfahren vor den Asylkammern der Verwaltungsge­richte in Nordrhein-Westfalten, ebenfalls aufgeschlüsselt nach den Gerichtsstandorten, erge­ben sich aus der Anlage 2.

  1. Wie hat sich die durchschnittliche Dauer von Haupt- respektive Eilverfahren bei Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen seit 2015 bis heute pro Jahr entwi­ckelt? (Bitte nach Dauer in Monaten aufschlüsseln.)

Zu den Fragen 3 und 4 betreffend der Entwicklung der durchschnittlichen Verfahrensdauer von Haupt- und Eilverfahren vor den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen wird auf Folgendes hingewiesen:

Seit dem massiven Anstieg der Eingänge bei den Verwaltungsgerichten infolge der Asylwelle in den Jahren 2016 und 2017 haben die Asylkammern der Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen bis zum Ende des Geschäftsjahres 2022 den Bestand an Asylverfahren um rund 35.000 Verfahren abbauen können. Da die durchschnittliche Verfahrensdauer anhand der in dem jeweiligen Quartal erledigten Verfahren ermittelt wird, führt der stetige Abbau des Altbe­standes zu einem kontinuierlichen Anstieg der durchschnittlichen Verfahrensdauer.

Bei der Beurteilung der durchschnittlichen Verfahrensdauer ist zudem zu berücksichtigen, dass diese bundesweit gestiegen ist, so dass es sich nicht um eine landesspezifische Erschei­nung in Nordrhein-Westfalen handelt. Im Jahr 2022 konnte die durchschnittliche Verfahrens­dauer bei den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen gesenkt werden. Verwaltungsge­richtliche Verfahren werden zudem bei einer Gesamtbetrachtung in Nordrhein-Westfalen schneller erledigt als im Bundesdurchschnitt. Die statistischen Daten des Bundes für das Jahr 2022 sind noch nicht veröffentlicht.

Die durchschnittliche Dauer von Hauptverfahren vor den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen hat sich in den Jahren 2015 bis 2022 wie folgt entwickelt:

2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
NRW 8,8 7,8 8,1 11,5 15,0 17,2 17,6 15,5
Bund 10,1 9,3 8,6 11,7 15,3 18,7 18,7 n.v.

 

Die durchschnittliche Dauer von Eilverfahren vor den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen hat sich in den Jahren 2015 bis 2022 wie folgt entwickelt:

2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
NRW 1,4 1,2 1,4 1,8 1,9 1,8 1,8 1,8
Bund 1,5 1,5 1,6 1,9 2,3 2,2 2,0 n.v.

 

  1. Wie hat sich die durchschnittliche Dauer von Asylverfahren bei Verwaltungsge­richten in Nordrhein-Westfalen seit 2015 bis heute pro Jahr entwickelt? (Bitte nach Dauer in Monaten aufschlüsseln.)

Es wird zunächst auf die Ausführungen in Frage 3 zu der Entwicklung der Verfahrensdauer vor den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen sowie die Antwort auf die Kleine Anfrage 2810 (LT-Drucksache 18/6631) verwiesen.

Die durchschnittliche Dauer von Hauptverfahren vor den Asylkammern der Verwaltungsge­richte in Nordrhein-Westfalen hat sich in den Jahren 2015 bis 2022 wie folgt entwickelt:

2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
NRW 7,6 5,8 7,1 11,9 17,5 22,1 24,7 21,9
Bund 7,8 6,6 6,8 11,5 17,0 21,9 23,5 n.v.

 

Die durchschnittliche Dauer von Eilverfahren vor den Asylkammern der Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen in Nordrhein-Westfalen hat sich in den Jahren 2015 bis 2022 wie folgt entwickelt:

 

2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
NRW 1,0 0,8 1,2 1,3 1,1 1,0 0,8 0,8
Bund 1,1 1,1 1,4 1,9 1,9 2,0 1,6 n.v.

 

MMD18-7586