Kleine Anfrage 3188
des Abgeordneten Klaus Esser AfD
Atommülltransporte in Nordrhein-Westfalen: Welchen Umfang und welche Kosten machen Transporte per Bahn bzw. Lkw aus?
Am 8. November 2023 fand ein Probetransport per Lkw mit radioaktivem Abfall von Jülich nach Ahaus statt.1 In der Zukunft könnten bis zu 152 Castor-Behälter-Fahrten mit mehr als 288.000 Brennelemente-Kugeln in das Zwischenlager in Ahaus stattfinden.2 Dort formiert sich erneut Widerstand gegen die Transporte und gegen das dortige Zwischenlager. In der Vergangenheit erfolgten Transporte nach Ahaus stets per Bahn.
Ebenfalls am 8. November 2023 fand nach dreijähriger Pause ein Brennstäbe-Transport mit 16 Güterwaggons zur Anreicherung von UF6 nach Gronau zur Firma Urenco statt. Alle übrigen zwischenzeitlichen Transporte fanden per Lkw statt. Im Jahr 2017 gab es im Kreis Steinfurt diverse Anschläge gegen die Bahnstrecken, was auch zu einer ungeplanten Zwangspause eines Brennstäbe-Zuges über Nacht führte. In Gronau plant Urenco in den kommenden Jahren Investitionen im dreistelligen Millionenbereich.3 Der Standort versorgt damit weltweit Atomkraftwerke mit Uranbrennstoff.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Welche Kosten entstanden für die Sicherung der Atommüll-Transporte am 8. November 2023 (per Bahn bzw. Lkw)?
- Wird jetzt über die Straße transportiert, weil sich der Castor in NRW so besser sichern lässt gegenüber dem Bahntransport, wo wieder Anschläge auf den Bahnkörper zu erwarten sind?
- Erwartet das Land eine zunehmende Radikalisierung der Atomkraftgegner?
- Welche Mehr- oder Minderkosten sind beim Straßentransport des Atommülls generell zu erwarten?
- Welchen Umfang machten Transporte nach Gronau bzw. Ahaus in den letzten drei Jahren aus? (Bitte Kosten sowie Umfang nach Schienen- als auch nach Straßentransport beziffern)
Klaus Esser
1 https://aussiedlerbote.de/de/leerrollenfahrt-durch-nrw-prufung-moglicher-transporte/
2 https://www1.wdr.de/nachrichten/atomtransporte-juelich-ahaus-nrw-100.html
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3188 mit Schreiben vom 28. Februar 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie beantwortet.
- Welche Kosten entstanden für die Sicherung der Atommüll-Transporte am 8. November 2023 (per Bahn bzw. Lkw)?
Durch die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden werden Gesamtkosten, die im Zusammenhang mit polizeilichen Einsätzen in Nordrhein-Westfalen entstehen, grundsätzlich nicht erhoben. Informationen zu weiteren Sicherungskosten sind bei dem verantwortlichen Antragsteller zu erfragen.
- Wird jetzt über die Straße transportiert, weil sich der Castor in NRW so besser sichern lässt gegenüber dem Bahntransport, wo wieder Anschläge auf den Bahnkörper zu erwarten sind?
Für den Transport von Kernbrennstoffen in Deutschland ist nach dem Atomgesetz (AtG) eine Beförderungsgenehmigung erforderlich. Nach §23 d Nummer 6 AtG genehmigt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Transporte von Kernbrennstoffen auf Basis des vorgelegten Transportantrags nach § 4 AtG. Es liegt demnach in der Verantwortung des für den Kernbrennstoff verantwortlichen Antragstellers, welchen Verkehrsträger er in dem jeweiligen Transportantrag nach § 4 AtG aufführt.
- Erwartet das Land eine zunehmende Radikalisierung der Atomkraftgegner?
Derzeit liegen keine Erkenntnisse hinsichtlich einer zunehmenden Radikalisierung von Atom-kraftgegnern vor.
- Welche Mehr- oder Minderkosten sind beim Straßentransport des Atommülls generell zu erwarten?
Die Informationen zu Transportkosten sind bei dem verantwortlichen Antragsteller zu erfragen. Zu den polizeilichen Kosten verweise ich auf meine Antwort auf Frage 1.
- Welchen Umfang machten Transporte nach Gronau bzw. Ahaus in den letzten drei Jahren aus? (Bitte Kosten sowie Umfang nach Schienen- als auch nach Straßentransport beziffern)
Von Kernbrennstofftransporten gemäß § 4 AtG, die in Nordrhein-Westfalen (NRW) ankommen, von dort abgehen oder NRW durchqueren (sogenannte Transittransporte), erhält die Landesregierung nur Kenntnis, wenn die für die Erteilung der Genehmigung zur Beförderung zuständige Behörde eine sog. „48-Stunden Meldung“ in der Beförderungsgenehmigung als Nebenbestimmung (gemäß § 17 AtG) verlangt.
Auf dieser Grundlage haben in den Jahren 2021 bis 2023 folgende Transporte die Anlage der URENCO Deutschland GmbH in Gronau erreicht:
2021 | 2022 | 2023 | |
nach URENCO in Gronau | 23 | 24 | 16 |
Bei allen Transporten handelte es sich um Straßentransporte. Über Transporte nach Ahaus hat die Landesregierung keine Kenntnis erhalten.