Attendorn: Mann durch Stich ins Herz getötet

Kleine Anfrage
vom 26.09.2024

Kleine Anfrage 4551

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Attendorn: Mann durch Stich ins Herz getötet

Am Freitag, den 6. September 2024, fanden Zeugen einen blutenden Mann in Attendorn vor einem Obdachlosenheim und wählten den Notruf. Den Rettungskräften vor Ort war es nicht mehr möglich, das Opfer zu retten, und es verstarb an einem Messerstich ins Herz, wie eine spätere durchgeführte Obduktion ermittelte. Durch die daraufhin eingeleitete Fahndung konnte ein 43-jähriger Tatverdächtiger gefasst werden, gegen den am Samstag ein Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags erlassen wurde. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Laut Polizei sei das Motiv der Tat weiterhin unklar. Darüber hinaus wohnten weder das Opfer noch der Tatverdächtige in der Obdachlosenunterkunft.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige?
  3. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?

Markus Wagner

 

MMD18-10815

 

1 Vgl. https://www.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/nrw-mann-50-durch-stich-ins-herz-getoetet-verdaechtiger-43-in-u-haft-66e04264fd0c4e5b09928272?t_ref=https.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4551 mit Schreiben vom 18. November 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Siegen hat mir unter dem 04.10.2024 und 30.10.2024 im Wesentlichen berichtet, am 06.09.2024 sei es gegen 12.40 Uhr zwischen dem 43-jährigen Beschuldigten und dem 50-jährigen Geschädigten vor einer Unterkunft für Obdachlose, in der beide nicht wohnhaft gewesen seien, aus bislang unbekannten Gründen zu einem Streit ge­kommen, in dessen Verlauf der Beschuldigte dem Geschädigten mit einem spitzen Gegen­stand, mutmaßlich einem Messer, einen tödlichen Stich in den Brustkorb versetzt habe. Der Beschuldigte befinde sich wegen des Verdachts des Totschlags in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen dauerten an.

  1. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? Der Tatverdächtige besitzt ausschließlich die armenische Staatsangehörigkeit.
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Der Tatverdächtige ist im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bedrohung in einem Fall, Diebstahlsdelikten in vierzehn Fällen, Körperverletzungsdelikten in sieben Fällen, Computerbetrug in einem Fall und einer Straftat nach dem Betäubungsmittel­gesetz polizeilich in Erscheinung getreten.

 

MMD18-11459

Beteiligte:
Markus Wagner