Aufenthalte aus humanitären Gründen in NRW im 1. Halbjahr 2020

Kleine Anfrage
vom 28.08.2020

Kleine Anfrage 4272der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky und Markus Wagner vom 28.08.2020

 

Aufenthalte aus humanitären Gründen in NRW im 1. Halbjahr 2020

Bedingt durch die Coronavirus-Krise und die damit verbundenen Hindernisse bei der Rückführung ausreisepflichtiger Personen, hat sich deren Anzahl weiter erhöht und bundesweit ein Allzeithoch erreicht. Mit Stand vom 30. Juni 2020 sind auf Bundesebene 271.767 Personen ausreisepflichtig, von diesen leben 73.923 Personen derzeit in NRW, was einem Anteil von 27,2 Prozent entspricht. Davon sind 220.997 Personen bundesweit bzw. 63.202 Personen in NRW geduldet. Das entspricht einem Anteil in Höhe von 28,6 Prozent. Zusätzlich befanden sich 13.300 Personen in einem offenen Verfahren.

Im Rahmen der Kleinen Anfrage 28301 hatten wir nach der Anzahl der Personen mit folgendem Aufenthaltsstatus gefragt:

  • Asylberechtigte,
  • Flüchtlingseigenschaft zuerkannt,
  • subsidiärer Schutz gewährt.

Zum Stichtag 30. Juni 2019 hielten sich, gemäß der damaligen Antwort der Landesregierung, insgesamt 214.227 Personen mit entsprechendem Status aus den TOP-20-Herkunftsstaaten in NRW auf.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Personen aus einer der drei genannten Kategorien (Asylberechtigte, Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, subsidiärer Schutz gewährt) sowie insgesamt aus den Top-20-Herkunftsstaaten2 hielten sich mit Stand 30.06.2020 in NRW auf? (Bitte eine Tabelle erstellen analog zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2830, Frage 1)
  2. Wie viele Personen aus anderen Herkunftsländern (abgesehen von Personen aus den TOP-20-Herkunftsländern) der genannten drei Kategorien hielten sich mit Stand 30.06.2020 in NRW auf?
  3. In der Hochphase der Corona-Pandemie gab es, trotz zahlreicher europäischer Einreisebeschränkungen, von April bis Juni 2020 2.222 Easy-Zugänge in NRW. Welche Informationen liegen der Landesregierung bezüglich der Reisewege dieser Menschen und insbesondere ihrer Einreisepunkte nach Deutschland vor?
  4. Wie viele dieser Personen sind per Flugzeug bzw. auf dem Landweg eingereist?
  5. Wie viele der über den Landweg eingereisten Personen nutzten dabei die offene NRW-Westgrenze, die von einem erweiterten Grenzschutz ausgenommen wurde?

Gabriele Walger-Demolsky
Markus Wagner

 

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1 Vgl. Lt.-Drucksache 17/7264

2 Top-20-Herkunftsstaaten gemäß „Sachstandsbericht staatliches Asylsystem“ für das 2. Quartal 2020


Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 4272 mit Schreiben vom 29. September 2020 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele Personen aus einer der drei genannten Kategorien (Asylberechtigte, Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, subsidiärer Schutz gewährt) sowie insgesamt aus den Top-20-Herkunftsstaaten2 hielten sich mit Stand 30.06.2020 in NRW auf? (Bitte eine Tabelle erstellen analog zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2830, Frage 1)
  2. Wie viele Personen aus anderen Herkunftsländern (abgesehen von Personen aus den TOP-20-Herkunftsländern) der genannten drei Kategorien hielten sich mit Stand 30.06.2020 in NRW auf?

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhanges zusammen beantwortet.

Die Anzahl der in Nordrhein-Westfalen registrierten Personen der Top-20 Herkunftsländer zum Stichtag 30.06.2020 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Zudem ergibt sich aus der Übersicht, dass insgesamt 255.580 anerkannte Schutzberechtigte aus den Top-20 Herkunftsländern im Ausländerzentralregister (AZR, Stichtag 30.06.2020) erfasst sind.

Zum Stichtag 30.06.2020 sind darüber hinaus 17.030 Personen mit anerkanntem Schutzstatuts aus anderen Herkunftsländern (außerhalb der 20-TOP-Herkunftsländer) im AZR statistisch erfasst.

Stand 30.06.2020

  darunter: Gesamtzahl der Schutzberechtigten
Top 20 HKL gemäß
„Sachstandsbericht staatliches
Asylsystem für das 2. Quartal
2020“
Gesamtzahl der in
NRW erfassten
Personen je Land
nach § 25 Abs. 1 AufenthG (Asylberechtigte) nach § 25 Abs. 2 1. Alt. AufenthG (Flüchtlingseigenschaft zuerkannt) Abs.2 2. Alt. AufenthG (subsidären Schutz gewährt)
           
1 Syrien 232.433 2.865 103.287 52.948
2 Irak 85.067 738 36.133 7.700
3 Afghanistan 42.883 438 8.368 3.142
4 Türkei 489.887 4.272 5.374 122
5 Iran 34.709 1.772 9.463 331
6 Nigeria 21.374 95 1.140 275
7 Guinea 10.971 80 1.152 223
8 Eritrea 13.770 192 7.234 2.262
9 Algerien 4.607 11 38 52
10 Somalia 6.350 65 1.525 872
11 Tadschikistan 3.984 33 491 172
12 Georgien 6.044 9 46 23
13 Marokko 37.610 17 145 105
14 Albanien 19.758 15 65 95
15 Angola 2.729 41 77 31
16 Serbien 64.873 56 40 15
17 Russische Föderation 53.717 127 977 222
18 Nordmazedonien 38.159 13 17 22
19 Ghana 11.471 5 56 30
20 Libanon 14.275 20 203 243
Gesamt Top 20 HKL 1.194.671 10.864 175.831 68.885 255.580
Gesamt NRW 2.732.563 13.537 187.425 71.648 272.610
Differenz Top 20 – NRW 1.537.892 2.673 11.594 2.763 17.030
Quelle: AZR Stand 30.06.2020          

  1. In der Hochphase der Corona-Pandemie gab es, trotz zahlreicher europäischer Einreisebeschränkungen, von April bis Juni 2020 2.222 Easy-Zugänge in NRW. Welche Informationen liegen der Landesregierung bezüglich der Reisewege dieser Menschen und insbesondere ihrer Einreisepunkte nach Deutschland vor?
  2. Wie viele dieser Personen sind per Flugzeug bzw. auf dem Landweg eingereist?
  3. Wie viele der über den Landweg eingereisten Personen nutzten dabei die offene NRW-Westgrenze, die von einem erweiterten Grenzschutz ausgenommen wurde?

Die Fragen 3 – 5 werden zusammengefasst beantwortet.

Nach § 71 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist die Bundespolizei für die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs zuständig. Vor diesem Hintergrund liegen der Landesregierung konkrete Informationen über Reisewege von Flüchtlingen – insbesondere ihrer Einreisepunkte in das Bundesgebiet – nicht vor.

 

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