Aufenthalte aus humanitären Gründen in NRW im ersten Halbjahr 2021

Kleine Anfrage
vom 30.06.2021

Kleine Anfrage 5649der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky vom 30.06.2021

 

Aufenthalte aus humanitären Gründen in NRW im ersten Halbjahr 2021

Auch im Berichtsjahr 2020 hat sich die Zahl der ausreisepflichtigen Personen erhöht.

Mit Stand vom 31. Dezember 2020 waren auf Bundesebene 281.143 Personen ausreisepflichtig, von diesen lebten 75.485 Personen in NRW, was einem Anteil von 26,8 Prozent entspricht. Davon waren 235.771 Personen bundesweit bzw. 65.961 Personen in NRW geduldet. Das entsprach einem Anteil in Höhe von 28 Prozent. Zusätzlich befanden sich 11.700 Personen in einem offenen Verfahren.1

Mit Stand vom 31. März 2021 haben sich diese Zahlen weiter erhöht. Auf Bundesebene waren 290.351 Personen ausreisepflichtig; von diesen leben 75.724 Personen in NRW, was einem Anteil von 26 Prozent entspricht. Davon sind 241.605 Personen bundesweit bzw. 66.594 Personen in NRW geduldet. Das entspricht einem Anteil in Höhe von 27,6 Prozent. Zusätzlich befanden sich noch 13.400 Personen in einem offenen Verfahren.2

Somit hat sich in sechs Monaten die Anzahl der Ausreisepflichtigen in NRW um 239 Personen erhöht. Bei den Geduldeten erhöhte sich der Wert um 633.

Im Rahmen der Kleinen Anfrage 48253 hatten wir nach der Anzahl der Personen mit folgendem Aufenthaltsstatus gefragt:

  • Asylberechtigte,
  • Flüchtlingseigenschaft zuerkannt,
  • subsidiärer Schutz gewährt.

Zum Stichtag 31. Dezember 2020 hielten sich gemäß der damaligen Antwort der Landesregierung insgesamt 237.119 Personen mit entsprechendem Status aus den TOP-20-Herkunftsstaaten in NRW auf.

Das Ziel der Anfrage ist es, einen Gesamtüberblick zum Stichtag 30. Juni 2021 zu erhalten.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Personen aus einer der drei genannten Kategorien (Asylberechtigte, Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, subsidiärer Schutz gewährt) sowie insgesamt aus den Top-20-Herkunftsstaaten hielten sich mit Stand 30. Juni 2021 in NRW auf? (Bitte für die Fragen 1 und 2 eine Tabelle erstellen, analog zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4272)
  2. Wie viele Personen aus anderen Herkunftsländern (abgesehen von Personen aus den TOP-20-Herkunftsländern) der genannten drei Kategorien hielten sich mit Stand 30. Juni 2021 in NRW auf?
  3. Wie viele Personen waren mit Stand vom 30. Juni 2021 in NRW ausreisepflichtig? (Bitte aufschlüsseln nach latent ausreisepflichtig, vollziehbar ausreisepflichtig, geduldet ausreisepflichtig und nach den jeweiligen TOP-20-Hauptherkunftsländern)
  4. Wie viele Personen waren mit Stand vom 30. Juni 2021 in NRW gestattet?
  5. Wie viele Personen befanden sich mit Stand vom 30. Juni 2021 mit einem bisher nicht aufgeführten humanitären Aufenthaltstitel in NRW? (Bitte nach Art des Aufenthaltstitels und der jeweiligen Anzahl auflisten)

Gabriele Walger-Demolsky

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. Lt.-Vorlage 17/4874

2 Vgl. Lt.-Vorlage 17/4212

3 Vgl. Lt.-Drucksache 17/12584


Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat für den Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration die Kleine Anfrage 5649 mit Schreiben vom 6. August 2021 na­mens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele Personen aus einer der drei genannten Kategorien (Asylberechtigte, Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, subsidiärer Schutz gewährt) sowie insgesamt aus den Top-20-Herkunftsstaaten hielten sich mit Stand 30. Juni 2021 in NRW auf? (Bitte für die Fragen 1 und 2 eine Tabelle erstellen analog zur Antwort der Landes­regierung auf die Kleine Anfrage 4272)
  2. Wie viele Personen aus anderen Herkunftsländern (abgesehen von Personen aus den TOP-20-Herkunftsländern) der genannten drei Kategorien hielten sich mit Stand 30. Juni 2021 in NRW auf?

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhanges zusammen beantwortet. Die Anzahl der im Ausländerzentralregister für Nordrhein-Westfalen registrierten Personen der Top-20 Herkunftsländer zum Stichtag 30.06.2021 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Zudem ergibt sich aus der Übersicht, dass insgesamt 246.916 anerkannte Schutzbe­rechtigte aus den Top-20 Herkunftsländern und 7.423 Personen mit anerkanntem Schutzstatus aus anderen Herkunftsländern (außerhalb der 20-TOP-Herkunftsländer) im Ausländerzentral-register zu dem genannten Stichtag erfasst sind.

      Top 20 HKL*

Gesamtzahl der in NRW
erfassten
Personen
je Land

                          darunter:
Gesamtzahl
der Schutzbe-
rechtigten
nach § 25 Abs. 1 AufenthG (Asylbe- rechtigter) nach § 25
Abs. 2,
1. Alt.
AufenthG
(Flüchtlings-
eigenschaft
zuerkannt)
nach § 25
Abs. 2,
2. Alt.
AufenthG
(subsidiärer
Schutz ge-
währt)
1 Syrien 247.063 1.141 100.985 55.446 157.572
2 Irak 87.464 242 31.667 7.300 39.209
3 Afghanistan 45.927 131 8.300 2.780 11.211
4 Eritrea 14.643 102 7.020 2.341 9.463
5 Nigeria 22.514 101 1.229 236 1.566
6 Guinea 10.573 103 1.240 237 1.580
7 Türkei 484.523 892 4.922 144 5.958
8 Somalia 7.196 37 1.655 928 2.620
9 Iran 34.790 511 7.820 413 8.744
10 Ungeklärt 18.821 73 3.860 1.373 5.306
11 Serbien 65.841 1 16 17 34
12 Tadschikistan 4.155 33 516 149 698
13 Algerien 4.911 1 34 46 81
14 Libanon 14.213 3 195 263 461
15 Albanien 22.126 3 51 95 149
16 Marokko 38.685 3 132 89 224
17 Georgien 6.022 1 30 19 50
18 Russische Föderation 53.826 84 595 234 913
19 Ghana 11.869 0 53 24 77
20 Aserbaidschan 9.573 68 727 205 1.000
Gesamt
Top 20 HKL
1.204.735 3.530 171.047 72.339 246.916
Gesamt NRW 2.771.611 4.092 176.523 73.724 254.339
Differenz
Top 20 – NRW
1.566.876 562 5.476 1.385 7.423

Quelle der Zahlen: AZR, Stand 30.06.2021.

* Die TOP 20 HKL wurden – anders als in der Antwort auf die Kleine Anfrage 4272 – der EASY-Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Stand 30.06.2021) entnommen. In der Kleinen Anfrage 4272 wurde der Sachstandsbericht Staatliches Asylsystem für das 2. Quartal 2020 herangezogen, der seinerseits die EASY-Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nutzt. Der korrespondie­rende Sachstandsbericht für das 2. Quartal 2021 ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Antwort auf die Kleine Anfrage 5649 noch nicht fertiggestellt.

  1. Wie viele Personen waren mit Stand vom 30. Juni 2021 in NRW aus-reisepflichtig? (Bitte aufschlüsseln nach latent ausreisepflichtig, vollziehbar ausreisepflichtig, geduldet ausreisepflichtig und den jeweiligen Top-20-Hauptherkunftsländern)

Die Anzahl der im Ausländerzentralregister für Nordrhein-Westfalen registrierten ausreise­pflichtigen Personen der Top-20 Herkunftsländer zum Stichtag 30.06.2021 kann der nachfol­genden Tabelle entnommen werden: Insgesamt waren 50.900 Personen aus den Top-20 Her­kunftsländern ausreisepflichtig. Von diesen 50.900 Personen besaßen 46.522 eine Duldung. Eine darüber hinaus gehende Differenzierung im Sinne der Fragestellung bildet das Auslän-derzentralregister als für die Frage maßgebliche Datenbank nicht ab. Entsprechend liegen der Landesregierung keine weitergehenden Angaben vor.

TOP 20 HKL* Gesamtzahl der in NRW erfass- ten Personen je Land darunter: darunter wiederum:
Ausreise-pflichtige Geduldete
1 Syrien 247.063 1.243 1.109
2 Irak 87.464 8.282 7.736
3 Afghanistan 45.927 4.458 4.144
4 Eritrea 14.643 293 266
5 Nigeria 22.514 3.443 3.116
6 Guinea 10.573 3.306 3.097
7 Türkei 484.523 2.276 1.970
8 Somalia 7.196 596 533
9 Iran 34.790 2.435 2.176
10 Ungeklärt 18.821 1.575 1.481
11 Serbien 65.841 4.796 4.416
12 Tadschikistan 4.155 1.612 1.505
13 Algerien 4.911 1.004 854
14 Libanon 14.213 3.029 2.886
15 Albanien 22.126 3.399 2.921
16 Marokko 38.685 1.356 1.101
17 Georgien 6.022 1.200 1.092
18 Russische Föderation 53.826 2.623 2.419
19 Ghana 11.869 1.647 1.514
20 Aserbaidschan 9.573 2.327 2.186
Gesamt NRW 1.204.735 50.900 46.522

Quelle der Zahlen: AZR, Stand 30.06.2021.

* Die TOP 20 HKL wurden – anders als in der Antwort auf die Kleine Anfrage 4272 – der EASY-Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Stand 31.12.2020) entnommen. In der Kleinen Anfrage 4272 wurde der Sachstandsbericht Staatliches Asylsystem für das 2. Quartal 2020 herangezogen, der seinerseits die EASY-Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nutzt. Der korrespondierende Sachstandsbericht für das 2. Quartal 2021 ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Antwort auf die Kleine Anfrage 5649 noch nicht fertig­gestellt.

  1. Wie viele Personen waren mit Stand vom 30. Juni 2021 in NRW gestattet? Zu dem genannten Stichtag waren 39.676 Personen in Nordrhein-Westfalen gestattet.
  2. Wie viele Personen befanden sich mit Stand vom 30. Juni 2021 mit einem bisher nicht aufgeführten humanitären Aufenthaltstitel in NRW? (Bitte nach Art des Auf­enthaltstitels und der jeweiligen Anzahl auflisten)

Die Antwort zu Frage 5 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe insgesamt (ohne § 25 Abs.1 und Abs. 2 AufenthG)

69.155

nach § 22 Satz 1 AufenthG (Aufnahme aus dem Ausland)

124

nach § 22 Satz 2 AufenthG (Aufnahme durch BMI)

696

nach § 23 Abs. 1 AufenthG (Aufnahme durch Land) 5.225
nach § 23 Abs. 2 AufenthG (besondere Fälle) 4.523
nach § 23 Abs. 4 AufenthG (Resettlement) – AERL 933
nach § 23a AufenthG (Härtefallaufnahme durch Länder) 2.085
nach § 23 Abs. 1 i.V.m. § 104a Abs. 1 Satz 2 AufenthG (Altfall- regelung) 324
nach § 23 Abs. 1 i.V.m. § 104a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (Altfall- regelung für volljährige Kinder von Geduldeten) 3
nach § 23 Abs. 1 i.V.m. § 104a Abs. 2 Satz 2 AufenthG (Altfall- regelung für unbegleitete Flüchtlinge) 1
nach § 23 Abs. 1 i.V.m. § 104b AufenthG (integrierte Kinder von Geduldeten) 19
nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz) 79
nach § 25 Abs. 3 AufenthG (Abschiebungshindernisse) 25.053
nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG (dringende persönliche oder humanitäre Gründe) 1.964
nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG (Verlängerung wegen außer- gewöhnlicher Härte) 3.754
nach § 25 Abs. 5 AufenthG (rechtliche oder tatsächliche Gründe) 18.826
nach § 25 Abs. 4a AufenthG (Aufenthaltsrecht f. Ausländer, die Opfer einer Straftat nach den §§ 232, 233 oder 233a StGB wur- den) 17
nach § 25 Absatz 4b AufenthG (Drittstaatsangeh., Opfer einer Straftat nach § 10 Abs. 1 o. § 11 Abs. 1 Nr. 3 SchwarzArbG) 5
nach § 25a Abs. 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut in- tegrierten Jugendlichen und Heranwachsenden) 3.316
nach § 25a Abs. 2 S. 3 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: Ehegatte/Le- benspartner) 1
nach § 25a Abs. 2 S. 5 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: minderjährige ledige Kinder) 53
nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: Eltern) 391
nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: Geschwis- ter) 173
nach § 25b Abs. 1 S. 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: integrierter Ausländer) 1.573
nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nach- haltiger Integration: Ehegatte/Lebenspartner) 208
nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nach- haltiger Integration: Minderjähriges Kind) 725

 

Quelle: AZR, Stand 30.06.2021.

 

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