Aufenthalte aus humanitären Gründen in NRW im Jahre 2020

Kleine Anfrage
vom 13.01.2021

Kleine Anfrage 4825der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky vom 13.01.2021

 

Aufenthalte aus humanitären Gründen in NRW im Jahre 2020

Auch im Berichtsjahr 2020 hat sich die Zahl der ausreisepflichtigen Personen erhöht.

Mit Stand vom 30. Juni 2020 waren auf Bundesebene 271.767 Personen ausreisepflichtig, von diesen lebten 73.923 Personen in NRW, was einem Anteil von 27,2 Prozent entsprach. Davon waren 220.997 Personen bundesweit bzw. 63.202 Personen in NRW geduldet. Das entsprach einem Anteil in Höhe von 28,6 Prozent. Zusätzlich befanden sich 13.300 Personen in einem offenen Verfahren.1

Mit Stand vom 30. September 2020 haben sich diese Zahlen weiter erhöht. Auf Bundesebene waren 276.464 Personen ausreisepflichtig, von diesen leben 74.374 Personen in NRW, was einem Anteil von 26,9 Prozent entspricht. Davon sind 229.738 Personen bundesweit bzw. 64.860 Personen in NRW geduldet. Das entspricht einem Anteil in Höhe von 28,2 Prozent. Zusätzlich befanden sich noch 11.600 Personen in einem offenen Verfahren.2

Im Rahmen der Kleinen Anfrage 28303 hatten wir nach der Anzahl der Personen mit folgendem Aufenthaltsstatus gefragt:

  • Asylberechtigte,
  • Flüchtlingseigenschaft zuerkannt,
  • subsidiärer Schutz gewährt.

Zum Stichtag 30. Juni 2019 hielten sich gemäß der damaligen Antwort der Landesregierung insgesamt 214.227 Personen mit entsprechendem Status aus den TOP-20-Herkunftsstaaten in NRW auf.

Wie eine weitere Anfrage vom 28. August 2020 ergeben hatte, haben sich auch diese Zahlen weiter erhöht. So hielten sich zum Stichtag 30. Juni 2020 insgesamt 255.580 Personen mit entsprechendem Status aus den TOP-20-Herkunftsstaaten in NRW auf. Insgesamt handelte es sich zum damaligen Zeitpunkt um 272.610 Personen.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Personen aus einer der drei genannten Kategorien (Asylberechtigte, Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, subsidiärer Schutz gewährt) sowie insgesamt aus den Top-20-Herkunftsstaaten hielten sich mit Stand 31.12.2020 in NRW auf? (Bitte für die Fragen 1 und 2 eine Tabelle erstellen analog zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4272)
  2. Wie viele Personen aus anderen Herkunftsländern (abgesehen von Personen aus den TOP-20-Herkunftsländern) der genannten drei Kategorien hielten sich mit Stand 31.12.2020 in NRW auf?
  3. Wie viele Personen waren mit Stand vom 31.12.2020 in NRW ausreisepflichtig? (Bitte aufschlüsseln nach latent ausreisepflichtig, vollziehbar ausreisepflichtig, geduldet ausreisepflichtig und den jeweiligen Top-20-Hauptherkunftsländern)
  4. Wie viele Personen waren mit Stand vom 31.12.2020 in NRW gestattet?
  5. Wie viele Personen befanden sich mit Stand vom 31.12.2020 mit einem bisher nicht aufgeführten humanitären Aufenthaltstitel in NRW? (bitte nach Art des Aufenthaltstitels und der jeweiligen Anzahl auflisten)

Gabriele Walger-Demolsky

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. Lt.-Vorlage 17/3716

2 Vgl. Lt.-Vorlage 17/4212

3 Vgl. Lt.-Drucksache 17/7264


Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 4825 mit Schreiben vom 9. Februar 2021 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele Personen aus einer der drei genannten Kategorien (Asylberechtigte, Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, subsidiärer Schutz gewährt) sowie insgesamt aus den Top-20-Herkunftsstaaten hielten sich mit Stand 31.12.2020 in NRW auf? (Bitte für die Fragen 1 und 2 eine Tabelle erstellen analog zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4272)
  2. Wie viele Personen aus anderen Herkunftsländern (abgesehen von Personen aus den TOP-20-Herkunftsländern) der genannten drei Kategorien hielten sich mit Stand 31.12.2020 in NRW auf?

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhanges zusammen beantwortet. Die Anzahl der im Ausländerzentralregister für Nordrhein-Westfalen registrierten Personen der Top-20 Herkunftsländer zum Stichtag 31.12.2020 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Zudem ergibt sich aus der Übersicht, dass insgesamt 237.119 anerkannte Schutzberechtigte aus den Top-20 Herkunftsländern und 13.823 Personen mit anerkanntem Schutzstatus aus anderen Herkunftsländern (außerhalb der 20-TOP-Herkunftsländer) im Ausländerzentralregister zu dem genannten Stichtag erfasst sind.

TOP 20 HKL*  

 

Gesamtzahl der in NRW
erfassten
Personen
je Land

.                     darunter:                     .

Gesamtzahl der Schutz-berechtigten
nach § 25 Abs. 1 AufenthG (Asyl-berechtigter) nach § 25
Abs. 2,
1. Alt.
AufenthG
(Flüchtlings-eigenschaft
zuerkannt)
nach § 25
Abs. 2,
2. Alt.
AufenthG
(subsidiärer
Schutz
gewährt)
1 Syrien     239.759   1.198 102.046 53.292 156.536
2 Irak     86.145   245 31.263 7.139 38.647
3 Afghanistan     43.581   126 8.066 2.731 10.923
4 Türkei     487.470   842 4.527 144 5.513
5 Nigeria     21.697   101 1.169 228 1.498
6 Iran     34.523    519 7.641 378 8.538
7 Guinea     10.927    86 1.142 210 1.438
8 Eritrea     14.047    88 7.053 2.268 9.409
9 Ungeklärt     18.009    67 3735 1295 5097
10 Somalia     6.621    30 1.429 880 2.339
11 Algerien     4.652     1 33 46 80
12 Tadschikistan      4.075    37 496 155 688
13 Serbien 65.314 1 14 14 29
14 Marokko 37.865 4 131 79 214
15 Albanien 20.466 55 104 159
16 Russische Föderation 53.793 76 546 218 840
17 Nordmazedonien 38.710 2 13 24 39
18 Georgien 5.923 1 33 21 55
19 Angola 2.720 10 60 24 94
20 Ghana 11.595 56 24 80
Gesamt Top 20 HKL 1.189.883 3.367 165.773 67.979 237.119
Gesamt NRW 2.753.528 4.096 175.792 71.054 250.942
Differenz Top 20 – NRW 1.563.645 729 10.019 3.075 13.823

 

Quelle der Zahlen: AZR, Stand 31.12.2020.

* Die TOP 20 HKL wurden – anders als in der Antwort auf die Kleine Anfrage 4272 – der EASY-Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Stand 31.12.2020) entnommen. In der Kleinen Anfrage 4272 wurde der Sachstandsbericht Staatliches Asylsystem für das 2. Quartal 2020 herangezogen, der seinerseits die EASY-Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nutzt. Der korrespondierende Sachstandsbericht für das 4. Quartal 2020 ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Antwort auf die Kleine Anfrage 4825 noch nicht fertiggestellt.

  1. Wie viele Personen waren mit Stand vom 31.12.2020 in NRW ausreisepflichtig? (Bitte aufschlüsseln nach latent ausreisepflichtig, vollziehbar ausreisepflichtig, geduldet ausreisepflichtig und den jeweiligen Top-20-Hauptherkunftsländern)

Die Anzahl der im Ausländerzentralregister für Nordrhein-Westfalen registrierten ausreisepflichtigen Personen der Top-20 Herkunftsländer zum Stichtag 31.12.2020 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Insgesamt waren 47.049 Personen aus den Top-20 Herkunftsländern ausreisepflichtig. Von diesen 47.049 Personen besaßen 42.475 eine Duldung. Eine darüber hinaus gehende Differenzierung im Sinne der Fragestellung bildet das Ausländerzentralregister als für die Frage maßgebliche Datenbank nicht ab. Entsprechend liegen der Landesregierung keine weitergehenden Angaben vor.

TOP 20 HKL* Gesamtzahl der in NRW erfassten Personen je Land darunter: darunter
wiederum:
Ausreise-
pflichtige
Geduldete
1 Syrien 239.759 1.215 1.087
2 Irak 86.145 7.811 7.168
3 Afghanistan 43.581 4.451 4.104
4 Türkei 487.470 2.228 1.890
5 Nigeria 21.697 3.332 3.042
6 Iran 34.523 2.214 1.998
7 Guinea 10.927 3.804 3.510
8 Eritrea 14.047 298 260
9 Ungeklärt 18.009 1.557 1.438
10 Somalia 6.621 586 524
11 Algerien 4.652 955 785
12 Tadschikistan 4.075 1.566 1.435
13 Serbien 65.314 5.015 4.626
14 Marokko 37.865 1.343 1.047
15 Albanien 20.466 3.768 3.314
16 Russische Föderation 53.793 2.554 2.363
17 Nordmazedonien 38.710 2.601 2.359
18 Georgien 5.923 1.248 1.090
19 Angola 2.720 304 274
20 Ghana 11.595 1.756 1.599
Gesamt NRW 1.189.883 47.049 42.475

Quelle der Zahlen: AZR, Stand 31.12.2020.

* Die TOP 20 HKL wurden – anders als in der Antwort auf die Kleine Anfrage 4272 – der EASY- Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Stand 31.12.2020) entnommen. In der Kleinen Anfrage 4272 wurde der Sachstandsbericht Staatliches Asylsystem für das 2. Quartal 2020 herangezogen, der seinerseits die EASY-Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nutzt. Der korrespondierende Sachstandsbericht für das 4. Quartal 2020 ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Antwort auf die Kleine Anfrage 4825 noch nicht fertiggestellt.

  1. Wie viele Personen waren mit Stand vom 31.12.2020 in NRW gestattet?

Zu dem genannten Stichtag waren 43.820 Personen in Nordrhein-Westfalen gestattet.

5. Wie viele Personen befanden sich mit Stand vom 31.12.2020 mit einem bisher nicht aufgeführten humanitären Aufenthaltstitel in NRW? (bitte nach Art des Aufenthaltstitels und der jeweiligen Anzahl auflisten)

Die Antwort zu Frage 5 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe insgesamt (ohne § 25 Abs.1 und Abs. 2 AufenthG) 69.155
nach § 22 Satz 1 AufenthG (Aufnahme aus dem Ausland) 131
nach § 22 Satz 2 AufenthG (Aufnahme durch BMI) 692
nach § 23 Abs. 1 AufenthG (Aufnahme durch Land) 5.711
nach § 23 Abs. 2 AufenthG (besondere Fälle) 4.496
nach § 23 Abs. 4 AufenthG (Resettlement) – AERL 889
nach § 23a AufenthG (Härtefallaufnahme durch Länder) 2.016
nach § 23 Abs. 1 i.V.m. § 104a Abs. 1 Satz 2 AufenthG (Altfallregelung) 344
nach § 23 Abs. 1 i.V.m. § 104a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (Altfallregelung für volljährige Kinder von Geduldeten) 3
nach § 23 Abs. 1 i.V.m. § 104a Abs. 2 Satz 2 AufenthG (Altfallregelung für unbegleitete Flüchtlinge) 1
nach § 23 Abs. 1 i.V.m. § 104b AufenthG (integrierte Kinder von Geduldeten) 25
nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz) 66
nach § 25 Abs. 3 AufenthG (Abschiebungshindernisse) 24.118
nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG (dringende persönliche oder humanitäre Gründe) 2.172
nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG (Verlängerung wegen außergewöhnlicher Härte) 3.894
nach § 25 Abs. 5 AufenthG (rechtliche oder tatsächliche Gründe) 19.484
nach § 25 Abs. 4a AufenthG (Aufenthaltsrecht f. Ausländer, die Opfer einer Straftat nach den §§ 232, 233 oder 233a StGB wurden) 19
nach § 25 Absatz 4b AufenthG (Drittstaatsangeh., Opfer einer Straftat nach § 10 Abs. 1 o. § 11 Abs. 1 Nr. 3 SchwarzArbG) 4
nach § 25a Abs. 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden) 2.890
nach § 25a Abs. 2 S. 3 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: Ehegatte/Lebenspartner) 2
nach § 25a Abs. 2 S. 5 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: minderjährige ledige Kinder) 44
nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: Eltern) 357
nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: Geschwister) 166
nach § 25b Abs. 1 S. 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: integrierter Ausländer) 1.312
nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: Ehegatte/Lebenspartner) 157
nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: Minderjähriges Kind) 554

Quelle: AZR, Stand 31.12.2020.

 

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