Aufgaben, Projekte, Nutzung, etwaige Kooperationspartner und Kosten der Landes-koordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus und Rassismus (LKS)

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 700
des Abgeordneten Klaus Esser vom 04.11.2022

Aufgaben, Projekte, Nutzung, etwaige Kooperationspartner und Kosten der Landes-koordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus und Rassismus (LKS)

Seit 2008 besteht die Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus und Rassismus (LKS). Die LKS liegt in der Zuständigkeit der Landeszentrale für politische Bildung, genauer des Referats 516 „Präventionsarbeit gegen politischen und religiösen Extremismus“.

Zu den Themenfeldern Rechtsextremismus und Rassismus in Nordrhein-Westfalen soll die LKS die Vernetzung staatlicher und nichtstaatlicher Akteure sowie die Förderung von Bera­tungsstellen und -angeboten gewährleisten. Dazu werden fünf mobile Beratungsstellen gegen Rechtsextremismus (eine je Regierungsbezirk) sowie zwei Opferberatungsstellen und eine Ausstiegsberatung angeboten.1

Ferner fungiert die LKS als Schnittstelle und Koordinator im Landesnetzwerk gegen Rechtsex­tremismus und des Förderprogramms NRWeltoffen.

Genauere Zahlen und konkrete Projekte der LKS sind darüber hinaus wenig transparent und bedürfen der Erläuterung.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche Kosten sind für die Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus und Rassismus (LKS) inklusiver etwaiger Kooperationspartner seit 2008 angefallen? (Bitte Gesamtsumme in Euro und aufschlüsseln nach Kosten je Jahr)
  2. Wie viele Schulungen/Beratungen mit vielen Teilnehmern wurden realisiert? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr)
  3. Wo befanden sich die konkreten Einsatzorte der mobilen Beratungsstellen, der damit beauftragten Vereine oder Subunternehmen in den letzten fünf Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach besuchten Standorten, Monat und Jahr)
  4. Wie viele Vollzeitstellen hat die LKS gegenwärtig?
  5. Wie gestalten sich die jährlichen Kosten des Landesnetzwerks gegen Rechtsextremismus und des Förderprogramms NRWeltoffen in den vergangenen fünf Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach Netzwerk bzw. Förderprogramm und Jahr)

Klaus Esser

 

Anfrage als PDF

 

1 Htt p s : //www. L k s .nrw.de/ u e b e r – u n s /die- l a n d e s k o o r d i n i e r u n g s s t e l l e


Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 700 mit Schreiben vom 6. Dezember 2022 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

In jedem Bundesland fördert der Bund über das Förderprogramm „Demokratie leben!“ die Ar­beit eines Landesdemokratiezentrums/einer Landeskoordinierungsstelle (LKS). Die Aufgaben der LKS ergeben sich aus den Fördergrundsätzen des Bundesprogramms: h t t p s : / / w w w. d e mo k r a t i e- l e b en .de/fileadmi n / D em o k ratie-Le b e n/ Do wnloads_D o k um e n te/Fo e r de r u n g/ 2 2 0919_Grundsaetze_der_Foerderung_Land.pdf

Dazu gehören die Förderung von Demokratie und Vielfalt sowie von Maßnahmen gegen Ext­remismus und Demokratiefeindlichkeit auf Landesebene, die Vernetzung lokaler Aktivitäten und ein Praxis- und Erfahrungstransfer im jeweiligen Land. Die LKS tragen außerdem Sorge für ein breites Angebot an Beratungsleistungen für die Präventionsarbeit gegen Extremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Dies beinhaltet insbesondere Mobile Beratung, Opfer- und Betroffenenberatung sowie Distanzierungs- und Ausstiegsberatung.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt über die Regiestelle den Ländern Bundesmittel zur Umsetzung zur Verfügung. Bei dieser Förderung der Landes-koordinierungsstellen werden die Zuständigkeiten des Landes gewahrt.

  1. Welche Kosten sind für die Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremis­mus und Rassismus (LKS) inklusiver etwaiger Kooperationspartner seit 2008 angefal­len? (Bitte Gesamtsumme in Euro und aufschlüsseln nach Kosten je Jahr)

Die angegebenen Summen umfassen Personal- und Sachmittel für die LKS sowie Mittel für die Förderung externer Projekte. Hierzu gehören fünf Mobile Beratungsteams gegen Rechts­extremismus, zwei Opferberatungsstellen, eine zivilgesellschaftliche Ausstiegberatungsstelle, bis zu 25 Kreise und kreisfreie Städte im Rahmen des Programms „NRWeltoffen“ sowie die Einzelprojekte „Jederzeit wieder! Gemeinsam gegen Antisemitismus!“, „Re_Struct“ (Rassismusprävention), „Spotlight – Antifeminismus erkennen und begegnen“, „Rechtsextremismus-, Rassismus- und Antisemitismusprävention in der Hochschulausbildung. Entwicklung und Er­probung eines Lehrangebots“, „Plan P. – Jugend stark machen gegen islamistische Radikali­sierung“ und „expo-nrw.dok – Extremismus Prävention Online in Nordrhein-Westfalen doku­mentiert“.

Die Recherche der Landes- und Bundesmittel vor 2012 ist innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar.

Übersicht der Landes- und Bundesmittel seit dem Jahr 2012:

Haushaltsjahr Landesmittel     (gemäß Haushaltsplan) Bundesmittel (gemäß Zu-wendungsbescheid)
2012 300.000 € 280.000 €
2013 850.000 € 280.000 €
2014 850.000 € 280.000 €
2015 850.000 € 400.000 €
2016 3.150.000 € 570.000 €
2017 3.150.000 € 1.468.904 €
2018 3.150.000 € 1.498.904 €
2019 3.150.000 € 1.844.544 €
2020 3.150.000 € 1.954.338 €
2021 3.150.000 €* 2.357.520 €
2022 3.150.000 €* 2.771.287,84 €

*Im Jahr 2021 und 2022 wurden 149.000 € Landesmittel aus haushaltstechnischen Gründen in den Haushaltstitel der Bundesmittel (Kapitel 06 070/TG 60) verschoben. Daher ist der An­satz der Landesmittel 2021/22 im Kapitel 06 070 Titel 684 22 laut Haushaltsplan tatsächlich 3.001.000 €. Es handelt sich aber weiterhin um Mittel des Landes.

  1. Wie viele Schulungen/Beratungen mit vielen Teilnehmern wurden realisiert? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr)

Die LKS führt selbst keine Schulungen oder Beratungen durch.

  1. Wo befanden sich die konkreten Einsatzorte der mobilen Beratungsstellen, der damit beauftragten Vereine oder Subunternehmen in den letzten fünf Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach besuchten Standorten, Monat und Jahr)

Ein vertraulicher Umgang mit den Daten und Informationen der Beratungsnehmerinnen und Beratungsnehmer ist grundlegend für eine professionelle Beratungsarbeit. Aus Datenschutz-gründen werden daher diese Daten nicht veröffentlicht.

  1. Wie viele Vollzeitstellen hat die LKS gegenwärtig?

Im Ministerium für Kultur und Wissenschaft nimmt das Referat „Präventionsarbeit gegen poli­tischen und religiösen Extremismus“ in Personalunion die Aufgaben der LKS wahr. Aktuell sind im Referat sechs Personen in Vollzeit tätig.

  1. Wie gestalten sich die jährlichen Kosten des Landesnetzwerks gegen Rechtsext­remismus und des Förderprogramms NRWeltoffen in den vergangenen fünf Jah­ren? (Bitte aufschlüsseln nach Netzwerk bzw. Förderprogramm und Jahr)

Landesnetzwerk gegen Rechtsextremismus und Rassismus

Die Zahlen umfassen die Kosten für Vernetzungstreffen (digital und in Präsenz) sowie im Jahr

2022 zusätzlich für einen eintägigen Workshop.

Haushaltsjahr Kosten
2018 0,00 €
2019 631,55 €
2020 4.159,76 €
2021 7.194,35 €
2022 9.946,82 €

 

Förderprogramm NRWeltoffen

Um Kommunen in der Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus und Rassismus zu stär­ken, hat das Land das kommunale Förderprogramm NRWeltoffen entwickelt. Ziel des Pro­gramms ist die Unterstützung von Kreisen und kreisfreien Städten bei der Entwicklung und Umsetzung präventiver Handlungskonzepte. Aus dem Programm werden pro Haushaltjahr bis zu 25 Kreise und kreisfreie Städte gefördert.

Haushaltsjahr Landesmittel
2018 1.617.263,26 € (tatsächlich ausgezahlte Mittel)
2019 1.458.275,61 € (tatsächlich ausgezahlte Mittel)
2020 1.529.032,50 € (tatsächlich ausgezahlte Mittel)
2021 1.342.595,41 € (tatsächlich ausgezahlte Mittel)
2022 1.759.466,61 € (bewilligte Zuwendungen)

 

MMD18-2078

Beteiligte:
Klaus Esser