Kleine Anfrage 5309
des Abgeordneten Zacharias Schalley AfD
Ausbildung von Hunden in Nordrhein-Westfalen
Der Hund ist nicht nur der älteste Freund des Menschen, sondern auch ein nützlicher Helfer bei zahlreichen Tätigkeiten. So sind Hunde bei staatlichen Stellen wie Polizei, Zoll oder Katastrophenschutz wichtige Helfer, indem sie ihre natürlichen Fähigkeiten einsetzen, beispielsweise den hervorragenden Geruchssinn als Spürhunde für Drogen, Sprengstoff, vermisste Personen und sogar für Datenträger. Bei der Polizei kann ein Schutzhund abschreckende Wirkung bei potentiell gefährlichen Einsätzen haben, aber auch ein Mittel des robusten Zugriffs auf Verdächtige sein.
Für Menschen mit Behinderung sind Assistenzhunde eine wichtige Erleichterung im Alltag sein, etwa als Blindenhund, aber auch ein essentieller Teil der Gesundheitssicherung, wie beim Diabetes-Warn-Hund.
Daneben gibt es auch die weniger spezifische Begleithundeausbildung, die die Führigkeit von Hunden fördert und von einigen Bundesländern ebenfalls als Sachkundenachweis anerkannt ist.
Die Ausbildung von Hunden in sehr speziellen Tätigkeitsfeldern für staatliche Stellen, aber auch für private Halter wird dabei zu großen Teilen von Ehrenamtlern in Hundesportvereinen geleistet, ohne deren Engagement die professionelle Ausbildung von Hunden kaum zu stemmen wäre.
Die Vorteile einer professionellen Hundeausbildung liegen dabei nicht nur in der Nutzbarmachung für staatliche Aufgaben oder die Erleichterung des Alltags, sondern auch in der allgemeinen Steigerung der Führigkeit von ausgebildeten Hunden und damit der Prävention von schadhaften oder gefährlichem Verhalten der Hunde, auch bei privaten Haltern.
Vor diesem Hintergrund frage ich:
- Wie viele Hunde mit einer bestandenen anerkannten Prüfung werden in NRW gehalten (bitte aufschlüsseln nach Prüfungen im Sinne des Landesjagdgesetzes, Begleithundeprüfung (BH), Assistenzhund im Sinne BGG § 12f/g/i, Diensthundeprüfungen für Schutzhunde, Rauschgiftspürhunde, Sprengstoffspürhunde, Personenspürhunde und möglichen weiteren Prüfungen)?
- Wie viele Hunde in NRW haben in den letzten fünf Jahren eine anerkannte Prüfung bestanden (bitte aufschlüsseln nach Prüfungen im Sinne des Landesjagdgesetzes, Begleithundeprüfung (BH), Assistenzhund im Sinne BGG §12f/g/i, Diensthundeprüfungen für Schutzhunde, Rauschgiftspürhunde, Sprengstoffspürhunde, Personenspürhunde und möglichen weiteren Prüfungen)?
- Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Vorfälle, bei denen es zu Angriffen auf Menschen oder Tiere oder Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Landesjagdgesetzes, Landesforstgesetzes, Landesnaturschutzgesetzes sowie Landeshundegesetzes durch Hunde mit anerkannten Prüfungen kam (bitte aufschlüsseln nach Prüfungen im Sinne des Landesjagdgesetzes, Begleithundepfüfung (BH), Assistenzhund im Sinne BGG §12f/g/i, Diensthundeprüfungen für Schutzhunde, Rauschgiftspürhunde, Sprengstoffspürhunde, Personenspürhunde und möglichen weiteren Prüfungen)?
- In welcher Höhe flossen in den vergangenen fünf Jahren Mittel an Vereine und Verbände für Hundesport und Hundezucht (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Verein und Zweck der Mittel)?
- Wie hat sich die Zahl der anerkannten Prüfer bzw. Sachverständigen für Prüfungen für Hunde im Sinne des Landesjagdgesetzes, Begleithundeprüfung (BH), Assistenzhund im Sinne BGG §12f,g,i, Diensthundeprüfungen für Schutzhunde, Rauschgiftspürhunde, Sprengstoffspürhunde, Personenspürhunde und für mögliche weitere Prüfungen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Zacharias Schalley
Die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 5309 mit Schreiben vom 30. April 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minis-ter des Innern, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr beantwortet.
- Wie viele Hunde mit einer bestandenen anerkannten Prüfung werden in NRW gehalten (bitte aufschlüsseln nach Prüfungen im Sinne des Landesjagdgesetzes, Be-gleithundeprüfung (BH), Assistenzhund im Sinne BGG § 12f/g/i, Diensthundeprü-fungen für Schutzhunde, Rauschgiftspürhunde, Sprengstoffspürhunde, Personenspürhunde und möglichen weiteren Prüfungen)?
Der Landesregierung liegen keine Angaben über die Anzahl der in Nordrhein-Westfalen gehaltenen Hunde mit bestandener Prüfung im Zusammenhang mit dem Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW) oder mit bestandener Begleithundeprüfung vor.
Im Zusammenhang mit der ordnungsbehördlichen Anmeldung von Hunden nach dem Landes-hundegesetz NRW (LHundG NRW) ist eine bestandene Begleithundeprüfung kein Kriterium, das behördlich erfasst wird. Dies liegt daran, dass diese Prüfung keine gesetzliche Voraussetzung zur Haltung eines Hundes ist. Bei der Begleithundeprüfung handelt es sich nicht um eine staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung, sondern diese wird vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) als rein private Prüfung konzipiert und durchgeführt. Entsprechendes gilt für die Jagdhundegebrauchsprüfung nach § 30 Abs. 1 LJG-NRW.
Nach der am 1. März 2023 in Kraft getretenen Assistenzhundeverordnung des Bundes können bei der Anerkennungsstelle des Landes Hunde mit einer nach dem Behindertengleichstel-lungsgesetz des Bundes (BGG) qualifizierten Ausbildung und Prüfung anerkannt werden. Es befinden sich aktuell 400 anerkannte Assistenzhunde im Bestand.
Die Zahl der durch die Polizei NRW vorgehaltenen Diensthunde mit einer bestandenen Prüfung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen (Stand: 10. April 2025):
| Schutzhunde | 264 |
| Rauschgift-/Banknotenspürhunde (dual*) | 98 |
| Sprengstoffspürhunde (dual*) | 36 |
| Personenspürhunde (dual*) | 28 |
| Datenspeicherspürhunde (dual*) | 16 |
| Datenspeicherspürhunde (mono**) | 2 |
| Leichenspürhunde (mono**) | 6 |
| Brandmittelspürhunde (mono**) | 3 |
| Diensthunde-Mantrailing (mono**) | 10 |
* dual: Qualifikation als Spürhund und Schutzhund
** mono: Qualifikation als Spürhund
- Wie viele Hunde in NRW haben in den letzten fünf Jahren eine anerkannte Prüfung bestanden (bitte aufschlüsseln nach Prüfungen im Sinne des Landesjagdgeset-zes, Begleithundeprüfung (BH), Assistenzhund im Sinne BGG §12f/g/i, Diensthun-deprüfungen für Schutzhunde, Rauschgiftspürhunde, Sprengstoffspürhunde, Personenspürhunde und möglichen weiteren Prüfungen)?
Die Anerkennungsstelle des Landes hat bisher 295 Assistenzhunde anerkannt. Hinzu kommen 105 Ausweise und Abzeichen für geprüfte Blindenführhunde als Hilfsmittel nach § 33 SGB V, die kein erneutes Anerkennungsverfahren durchlaufen müssen.
Diensthundeführerinnen/Diensthundeführer und Diensthunde werden nach einer durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigten Prüfungsordnung für Diensthundeführerinnen/Diensthundeführer mit Diensthunden der Polizei NRW geprüft. Die Gültigkeitsdauer von Zertifizierungen eines Teams aus Diensthundeführerinnen/Diensthunde-führer und Diensthunden beträgt in allen Verwendungsbereichen 24 Monate und endet mit Ablauf des letzten Monats.
Die Zahl der Diensthunde, die in den letzten fünf Jahren erfolgreich eine Prüfung bestanden haben, kann mit Blick auf die 24-monatige Gültigkeitsdauer der Zertifizierung, unterjährige Aussonderung von Diensthunden sowie damit einhergehende Erstzertifizierung von Nacher-satzhunden über dem Ist-Stand der bei der nordrhein-westfälischen Polizei mit Stand 10. April 2025 vorgehaltenen Diensthunde liegen.
Die Zahl der durch Diensthunde der Polizei NRW in den letzten fünf Jahren erfolgreich bestandenen Prüfungen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen (Zeitraum: 1. Januar 2020 – 31. Dezember 2024):
| Schutzhunde | 754 |
| Rauschgift-/Banknotenspürhunde (dual) | 309 |
| Sprengstoffspürhunde (dual) | 96 |
| Personenspürhunde (dual) | 75 |
| Datenspeicherspürhunde (dual) | 25 |
| Datenspeicherspürhunde (mono) | 2 |
| Leichenspürhunde (mono) | 17 |
| Brandmittelspürhunde (mono) | 4 |
| Diensthunde-Mantrailing (mono) | 13 |
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
- Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Vorfälle, bei denen es zu Angriffen auf Menschen oder Tiere oder Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Landes-jagdgesetzes, Landesforstgesetzes, Landesnaturschutzgesetzes sowie Landes-hundegesetzes durch Hunde mit anerkannten Prüfungen kam (bitte aufschlüsseln nach Prüfungen im Sinne des Landesjagdgesetzes, Begleithundepfüfung (BH), Assistenzhund im Sinne BGG §12f/g/i, Diensthundeprüfungen für Schutzhunde, Rauschgiftspürhunde, Sprengstoffspürhunde, Personenspürhunde und möglichen weiteren Prüfungen)?
Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor über Vorfälle, bei denen es zu Angriffen auf Menschen oder Tiere oder Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Landesjagdgesetzes, des Landesforstgesetzes, des Landesnaturschutzgesetzes sowie des Landeshundegesetzes durch Hunde mit anerkannten Prüfungen kam.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz führt eine jährliche Statistik, in der unter anderem Beißvorfälle und sonstige Vorfälle sowie Ordnungswidrigkeiten, die gemäß § 20 LHundG NRW verfolgt wurden, erfasst werden. Bei der Aufnahme dieser Daten ist die Ausbildung des Hundes oder der Nachweis etwaiger bestandener Prüfungen kein Kriterium, das erfasst wird.
Es wird im Übrigen darauf hingewiesen, dass es keine behördliche Erfassung von Daten über die Ausbildung des Hundes oder der Nachweis etwaiger bestandener Prüfungen im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Landesjagdgesetzes, des Landesforstge-setzes oder des Landesnaturschutzgesetzes gibt.
- In welcher Höhe flossen in den vergangenen fünf Jahren Mittel an Vereine und Verbände für Hundesport und Hundezucht (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Verein und Zweck der Mittel)?
Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz sind in den vergangenen fünf Jahren keine öffentlichen Mittel in Bezug auf Hundesport und Hundezucht eingesetzt worden.
- Wie hat sich die Zahl der anerkannten Prüfer bzw. Sachverständigen für Prüfungen für Hunde im Sinne des Landesjagdgesetzes, Begleithundeprüfung (BH), Assistenzhund im Sinne BGG §12f,g,i, Diensthundeprüfungen für Schutzhunde, Rauschgiftspürhunde, Sprengstoffspürhunde, Personenspürhunde und für mögliche weitere Prüfungen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Der Landesregierung liegen keine Daten über die Anzahl der Prüferinnen und Prüfer bzw. Sachverständigen in Bezug auf die Jagdgebrauchshundeprüfung, die Begleithundeprüfung oder die Assistenzhundeprüfung vor. Es wird insoweit auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Die Zahl der Prüferinnen und Prüfer im Diensthundewesen (DHW) der Polizei NRW ist nach Angabe des Ministeriums des Innern mit Blick auf die vorhandenen Bedarfe auf 30 festgelegt. Diese Gesamtanzahl wurde und wird aufgrund von Abgängen (z. B. Pensionierungen und Bereichswechsel) und Neuzugängen lediglich temporär unter- bzw. überschritten.
Die aktuelle Zahl der Prüferinnen und Prüfer im Diensthundewesen der Polizei NRW ist der folgenden Tabelle zu entnehmen (Stand: 10. April 2025):
| Prüferinnen und Prüfer im Diensthundewesen | 30 |
| davon mit Spezifikation für | |
| Schutzhunde | 30 |
| Rauschgift-/Banknotenspürhunde | 14 |
| Sprengstoffspürhunde | 4 |
| Personenspürhunde | 7 |
| Datenspeicherspürhunde | 4 |
| Leichenspürhunde | 8 |
| Brandmittelspürhunde | 4 |
| Diensthund-Mantrailing | 6 |