Ausbrüche und Ausbruchsversuche aus NRW-Gefängnissen im Jahre 2017

Kleine Anfrage
vom 04.01.2018

Kleine Anfrage 681
des Abgeordneten Herbert Strotebeck AfD

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Prolog: Neun Gefangene entkamen zwischen Weihnachten und Neujahr aus der Justizvollzugsanstalt Plötzensee in Berlin. Der Spiegel bezeichnet die Zustände in dem Gefängnis als „Tage der offenen Tür“.1 Am 28. Dezember konnten gleich vier Häftlinge durch einen aufgebrochenen Lüftungsschacht entkommen. Während des Ausbruchs wurden sie von einer Kamera gefilmt, ein Alarm wurde jedoch erst 45 Minuten später ausgelöst. Der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) steht seitdem in der Kritik. Er will eine Kommission zur Klärung der Fälle einsetzen.2

René Müller, Vorsitzender des Bunds der Strafvollzugsbediensteten, kritisiert, dass es gerade in den Gefängnissen in den Großstädte zu wenig Personal gebe; die Technik sei veraltet und die Bausubstanz marode: „Das was in Plötzensee passiert ist, könnte auch in anderen Justizvollzugsanstalten vorkommen.“

Ein ehemaliger Häftling der JVA Plötzensee wundert sich, dass nicht noch viel mehr Häftlinge aus der JVA ausbrechen, da sich fast alles in die JVA schmuggeln ließe und auch jeder Gefangene ein Mobiltelefon besitzen würde.3

Auch aus NRW-Gefängnissen gab es in der Vergangenheit zahlreiche Ausbrüche.4

1 http://www.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-jva-ploetzensee-wird-nach-ausbruechen-ueberprueft-a-1185892.html

² https://www.welt.de/print/diewelt/politik/article172118349/Unfassbare-Ausbruchsserie-bringt-Berlins-Justizsenator-in-Erklaerungsnot.html

3 http://m.bild.de/regional/berlin/jva/ex-insasse-packt-nach-ausbruch-aus-
54329668,la=de.bildMobile.htm l#rem Id=1580498415113725380

4 http://www.rp-online.de/nrw/landespolitik/ist-der-strafvollzug-zu-nachlaessig-aid-1.3327118

Daher frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Häftlinge in NRW haben 2017 einen festgestellten Ausbruchsversuch unternommen (bitte aufschlüsseln nach JVA)?
  2. Wie viele Häftlinge konnten 2017 aus einer JVA in NRW fliehen (bitte aufschlüsseln nach JVA)?
  3. Wie viele Häftlinge sind 2017 nach einem Freigang nicht mehr zurückgekehrt (bitte aufschlüsseln nach JVA)?
  4. Wie viele der geflohenen Häftlinge aus Frage 2 und 3 konnten der JVA nach dem Ausbruch bzw. Weggang wieder zugeführt werden?
  5. Aufgrund welcher Delikte waren die derzeit noch auf der Flucht befindlichen Häftlinge (siehe Frage 2 und 3) in ihrer jeweiligen JVA?

Herbert Strotebeck

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 681 wie folgt:

Vorbemerkung der Landesregierung

Der Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen hohen Sicherheitsstandard. Dies betrifft sowohl die soziale Sicherheit, die durch das gut ausgebildete Personal gewährleistet wird, als auch die baulich-technische Sicherheit der Justizvollzugsanstalten. Die Erfolge der unab­lässigen Bemühungen um die bestmögliche Sicherheit bei gleichzeitiger Resozialisierungsarbeit spiegeln die im Folgenden dargelegten Zahlen wider.

Frage 1: Wie viele Häftlinge in NRW haben 2017 einen festgestell­ten Ausbruchsversuch unternommen (bitte aufschlüsseln nach JVA)?

Im Jahr 2017 sind im nordrhein-westfälischen Strafvollzug in einem Fall mutmaßliche Ausbruchsvorbereitungen entdeckt worden. Am 26.04.2017 wurde in einem Haftraum der Justizvollzugsanstalt Willich I, Zweiganstalt Mönchengladbach, eine Manipulation der Außenwand fest­gestellt. Zu diesem Zeitpunkt waren vier Gefangene in diesem Haftraum untergebracht. Das gegen die Gefangenen eingeleitete Strafverfahren wurde durch die zuständige Staatsanwaltschaft gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, weil ein Tatnachweis nicht erbracht werden konnte.

Frage 2: Wie viele Häftlinge konnten 2017 aus einer JVA in NRW fliehen (bitte aufschlüsseln nach JVA)?

Eine Flucht/Entweichung im Sinne eines Ausbruchs aus dem umwehrten Bereich einer geschlossenen Justizvollzugsanstalt hat sich im Jahre 2017 nicht ereignet.

Frage 3: Wie viele Häftlinge sind 2017 nach einem Freigang nicht mehr zurückgekehrt (bitte aufschlüsseln nach JVA)?

Zwei männliche Gefangene, einer aus dem offenen Vollzug der Justiz­vollzugsanstalt Attendorn und einer aus der offenen Justizvollzugsanstalt Euskirchen.

Frage 4: Wie viele der geflohenen Häftlinge aus Frage 2 und 3 konnten der JVA nach dem Ausbruch bzw. Weggang wieder zuge­führt werden?

Der Gefangene aus dem offenen Bereich der Justizvollzugsanstalt At-tendorn konnte nach seiner Nichtrückkehr aus dem Freigang dieser An­stalt wieder zugeführt werden. Der Gefangene aus der offenen Justizvoll­zugsanstalt Euskirchen konnte nach seiner Nichtrückkehr aus dem Frei­gang einer anderen Anstalt zugeführt werden.

Frage 5: Aufgrund welcher Delikte waren die derzeit noch auf der Flucht befindlichen Häftlinge (siehe Frage 2 und 3) in ihrer jeweili­gen JVA?

Entfällt.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Biesenbach