Kleine Anfrage 1551
der Abgeordneten Sven W. Tritschler und Markus Wagner vom 16.03.2023
Ausschreitungen in nordrhein-westfälischen Kinos
In vielen nordrhein-westfälischen Kinos kam es am Wochenende der vergangenen Woche zu Randalen und Tumulten. Der WDR berichtet: „Rumfliegendes Popcorn, Zuschauer, die über Sessel steigen, und nachgestellte Box-Kämpfe vor der Leinwand.“ Der Lichtspielhauskette „Cineplex Deutschland“ zufolge seien Kinos in ganz NRW betroffen gewesen. Die Ausschreitungen sollen während der Vorstellung des Films „Creed III – Rockys Legacy“ aufgetreten sein.
In Essen soll die Situation wohl derart eskaliert sein, dass Mitarbeiter die Vorstellung abbrachen und die Polizei verständigten. Die Verursacher der Ausschreitungen sollen zwischen 12 und 15 Jahre alt sein. Der Randale vorausgegangen sein soll laut der Polizei ein Trend auf der Plattform „TikTok“, nach dem Zuschauer ein „derart asoziales Verhalten“ an den Tag legen sollen, um einen Abbruch der Vorstellung zu erwirken.1
Wir fragen daher die Landesregierung:
- In welchen Kinos gab es am vergangenen Wochenende Randale der beschriebenen Art? (Bitte aufschlüsseln nach Stadt/Gemeinde, Kino und Vorstellung)
- Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Tatverdächtigen vor? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, bei Deutschen auch Mehrfachstaatsangehörigkeiten ausweisen)
- Welchen Zusammenhang sieht die Landesregierung zwischen den Ausschreitungen und der Plattform „TikTok“?
- Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um zu verhindern, dass Ausschreitungen dieser Art nicht die Tagesordnung in nordrhein-westfälischen Kinos werden?
Sven W. Tritschler
Markus Wagner
1 H t t p s: / / ww w 1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/besucher-randalieren-in-kinosaal-in-essen-100.html
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1551 mit Schreiben vom 21. April 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz und dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei beantwortet.
- In welchen Kinos gab es am vergangenen Wochenende Randale der beschriebenen Art? (Bitte aufschlüsseln nach Stadt/Gemeinde, Kino und Vorstellung)
An dem Wochenende 10.03.2023 bis 12.03.2023 kam es bei der Vorführung des Films „Creed III – Rocky`s Legacy“ auf Grundlage polizeilicher Erkenntnisse in einem Kino in Kerpen (Rhein-Erft-Kreis) zu einem strafrechtlich relevanten Sachverhalt. In diesem Zusammenhang wurde ein Strafverfahren wegen des Anfangsverdachts eines Hausfriedensbruchs und einer Beleidigung eingeleitet. Die polizeilichen Ermittlungen dauern an. Eine Zuleitung des Ermittlungsvorgangs an die zuständige Staatsanwaltschaft ist noch nicht erfolgt.
Die Generalstaatsanwälte in Düsseldorf, Hamm und Köln haben hinsichtlich etwaiger Verfahren im Zusammenhang mit Ausschreitungen in nordrhein-westfälischen Kinosälen am Wochenende des 11./12.03.2023 unter dem 23. bzw. 24.03.2023 Fehlanzeige erstattet bzw. vermochten innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit keine einschlägigen Vorgänge zu ermitteln.
Eine statistische Erfassung von Verfahren der in der Kleinen Anfrage beschriebenen Art erfolgt in den justiziellen Datenbanken nicht. Eine Auswertung aller in Betracht kommenden Vorgänge von Hand bei den nordrhein-westfälischen Staatsanwaltschaften ist innerhalb der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu leisten.
- Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Tatverdächtigen vor? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, bei Deutschen auch Mehrfachstaatsangehörigkeiten ausweisen)
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
- Welchen Zusammenhang sieht die Landesregierung zwischen den Ausschreitungen und der Plattform „TikTok“?
Eine abschließende Bewertung dieser Fragestellung kann erst nach Auswertung aller vorhandenen Beweismittel und auf der Grundlage der möglichen Motivlagen der Tatverdächtigen erfolgen.
- Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um zu verhindern, dass Ausschreitungen dieser Art nicht die Tagesordnung in nordrhein-westfälischen Kinos werden?
Die Verantwortung für die sichere Durchführung der Veranstaltungen obliegt den verantwortlichen Betreibern der Kinos. Bei Bekanntwerden etwaiger Ausschreitungen oder Störungen handelt die Polizei Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages.
Sofern im Vorhinein – z.B. anhand von Erkenntnissen aus sozialen Netzwerken o. Ä. – geplante Ausschreitungen bekannt werden, trifft die Polizei lageangepasst Maßnahmen. Diese stimmt sie mit den originär für die Sicherheit der Gäste verantwortlichen Betreibern der Kinos ab.
Im Übrigen verweise ich auf den Schriftlichen Bericht der Landesregierung „Randale in etlichen Kinosälen in Nordrhein-Westfalen“ zur Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien vom 17.03.2023 (Vorlage 18/1018).