Kleine Anfrage 6025des Abgeordneten Markus Wagner vom 12.10.2021
Ausstattung der Kriminalpolizei
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter NRW kritisiert in seiner schriftlichen Stellungnahme zum Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2022, 17/4386, dass es weiterhin keine flächendeckende Ausstattung mit so genannten „MOBICOM-Geräten“ gibt. Auch würden weiterhin keine Außentragehüllen ausgegeben werden.
Ich frage die Landesregierung:
- Wie vielen der (auch) im Außendienst eingesetzten Kriminalbeamten ist Stand 2021 eine persönlich zugewiesene Außentragehülle ausgegeben worden?
- Welche Erhöhung des Baransatzes im Sachhaushalt müsste vorgenommen werden, um jedem der (auch) im Außendienst eingesetzten Kriminalbeamten eine persönlich zugewiesene Außentragehülle auszugeben?
- Wie vielen der (auch) im Außendienst eingesetzten Kriminalbeamten ist Stand 2021 ein persönlich zugewiesenes MOBICOM-Gerät ausgegeben worden?
- Welche Erhöhung des Baransatzes im Sachhaushalt müsste vorgenommen werden, um jedem der (auch) im Außendienst eingesetzten Kriminalbeamten ein persönlich zugewiesenes „MOBICOM-Gerät“ auszugeben?
Markus Wagner
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 6025 mit Schreiben vom 4. November 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.
- Wie vielen der (auch) im Außendienst eingesetzten Kriminalbeamten ist Stand 2021 eine persönlich zugewiesene Außentragehülle ausgegeben worden?
- Welche Erhöhung des Baransatzes im Sachhaushalt müsste vorgenommen werden, um jedem der (auch) im Außendienst eingesetzten Kriminalbeamten eine persönlich zugewiesene Außentragehülle auszugeben?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bislang wurden 886 Kriminalbeamtinnen und -beamte der Kriminalwachen mit einer Außentrage-hülle (ATH) zentral ausgestattet. Um alle übrigen Kriminalbeamtinnen und -beamte mit einer ATH auszustatten, würde ein Baransatz von ca. 1,6 Mio. Euro benötigt, unabhängig davon, ob sie im Außendienst eingesetzt werden oder nicht. Eine Trennung, ob Außendienst wahrgenommen wird oder nicht, lässt sich nicht allgemeingültig festhalten, da die Aufgabenwahrnehmung jeder Kriminalbeamtin/jedes Kriminalbeamten Außendienst grundsätzlich erfordert.
- Wie vielen der (auch) im Außendienst eingesetzten Kriminalbeamten ist Stand 2021 ein persönlich zugewiesenes MOBICOM-Gerät ausgegeben worden?
- Welche Erhöhung des Baransatzes im Sachhaushalt müsste vorgenommen werden, um jedem der (auch) im Außendienst eingesetzten Kriminalbeamten ein persönlich zugewiesenes „MOBICOM-Gerät“ auszugeben?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs ebenfalls gemeinsam beantwortet. Es sind insgesamt 10.017 Smartphones an die Behörden ausgegeben worden, die explizit für Kriminalbeamtinnen und -beamte vorgesehen sind. Mit der Erhöhung der Ausstattung und der Auslieferung von weiteren Endgeräten im Sommer 2021 konnte bereits nahezu eine komplette Ausstattung der Kriminalpolizei in persönlicher Ausstattungsvariante realisiert werden. Die persönliche Ausstattung aller Kriminalbeamtinnen und -beamten erfolgt im Jahr 2022, hierzu werden weitere rund 800 Smartphones zugewiesen.