Austausch zwischen dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz und dem Westdeutschen Rundfunk (WDR)

Kleine Anfrage
vom 17.05.2024

Kleine Anfrage 3849

des Abgeordneten Sven W. Tritschler und Markus Wagner AfD

Austausch zwischen dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz und dem Westdeutschen Rundfunk (WDR)

Laut Medieninformationen verabredeten oder trafen sich bereits Mitglieder der Chefredaktion des Mitteldeutschen Rundfunks mit den Verfassungsschutzpräsidenten der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, und zwar am 21. Februar, 7. bzw. 20. März 2024.

Der MDR erklärte auf Nachfrage: „Hintergrundgespräche mit verschiedensten Gesprächspartnern zu den unterschiedlichsten Themen gehören seit jeher zum professionellen journalistischen Handwerkszeug“. Der Sender schließt‚Hintergrundgespräche‘ der Chefredaktion mit Vertretern des Verfassungsschutzes nicht grundsätzlich aus.“1

Vor dem Hintergrund dieser Mitteilung des MDR gehen wir davon aus, dass Vertreter des Westdeutschen Rundfunks (WDR) ebenfalls das „professionelle journalistische Handwerkszeug“ eines Hintergrundgesprächs mit Vertretern des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes genutzt haben und nutzen.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie häufig fand zwischen Januar 2022 und April 2024 außerhalb von Presseinterviews für Sendeformate des WDR bzw. offiziellen Presseterminen ein Austausch zwischen dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz und dem Westdeutschen Rundfunk (WDR) statt? (Bitte schlüsseln Sie die Termine nach Datum, Ort und Inhalt des Termins auf)
  2. Welche Mitarbeiter des Verfassungsschutzes tauschten sich zwischen Januar 2022 und April 2024 außerhalb von Presseinterviews für Sendeformate des WDR und offiziellen Pressekonferenzen mit Mitarbeitern des WDR aus? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Funktion der Verfassungsschutzmitarbeiter, Themenkomplex und wie der Austausch [schriftlich, persönliches Treffen, fernmündlich etc. sowie ob nach Einladung des WDR oder Verfassungsschutzes oder unaufgefordert] zustande kam).
  3. Wie viele weitere Treffen oder Hintergrundgespräche sind zwischen dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz und dem WDR für das Jahr 2024 und ggf. 2025 geplant? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Themen und beteiligten Funktionsträgern).
  4. Welche Ergebnisse bzw. Rückschlüsse haben der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz und der WDR jeweils aus den in Frage 1 erfragten Informationsaustauschen gezogen?
  5. Sofern auf die oben genannten Fragen mit der Begründung „Geheimschutz“ bzw. „Vertraulichkeit“ nicht oder nur teilweise geantwortet wird: Aus welchen rechtlichen Gründen ergibt sich jeweils die Vertraulichkeit bzw. der Geheimschutz?

Sven W. Tritschler
Markus Wagner

 

MMD18-9292

 

1 https://apollo-news.net/mdr-chefredaktion-trifft-sich-mit-verfassungsschutzchefs/ Datum des Originals: 15.05.2024/Ausgegeben: 17.05.2024


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3849 mit Schreiben vom 12. Juni 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bundes- und Europaan­gelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei beantwortet.

  1. Wie häufig fand zwischen Januar 2022 und April 2024 außerhalb von Presseinter­views für Sendeformate des WDR bzw. offiziellen Presseterminen ein Austausch zwischen dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz und dem Westdeut­schen Rundfunk (WDR) statt? (Bitte schlüsseln Sie die Termine nach Datum, Ort und Inhalt des Termins auf)
  2. Welche Mitarbeiter des Verfassungsschutzes tauschten sich zwischen Januar 2022 und April 2024 außerhalb von Presseinterviews für Sendeformate des WDR und offiziellen Pressekonferenzen mit Mitarbeitern des WDR aus? (Bitte auf­schlüsseln nach Datum, Funktion der Verfassungsschutzmitarbeiter, Themen­komplex und wie der Austausch [schriftlich, persönliches Treffen, fernmündlich etc. sowie ob nach Einladung des WDR oder Verfassungsschutzes oder unaufge­fordert] zustande kam).
  3. Wie viele weitere Treffen oder Hintergrundgespräche sind zwischen dem nord­rhein-westfälischen Verfassungsschutz und dem WDR für das Jahr 2024 und ggf. 2025 geplant? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Themen und beteiligten Funkti­onsträgern).
  4. Welche Ergebnisse bzw. Rückschlüsse haben der nordrhein-westfälische Verfas­sungsschutz und der WDR jeweils aus den in Frage 1 erfragten Informationsaustauschen gezogen?

Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es bestehen keine besonderen Austauschformate zwischen Bediensteten der Verfassungs­schutzabteilung des Ministeriums des Innern und dem Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR). Hintergrundgespräche zwischen Behördenvertretern und Journalisten hingegen dienen der Einordnung von Sachverhalten und sind ein Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen Behörden und Journalisten. Die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 1 Landespressegesetz NRW verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. Gespräche mit Medienvertretern dienen dem Verfassungsschutz nicht zur Gewinnung von Rückschlüssen, sondern zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben des Landespressegesetzes sowie seines Informationsauftrags aus § 3 Abs. 3 S. 1 Verfassungs­schutzgesetz NRW. Welche weitergehenden Ergebnisse oder Rückschlüsse Medienvertreter aus derartigen Gesprächen ziehen, ist der Landesregierung nicht bekannt.

Hintergrundgespräche mit Medienvertretern werden ausschließlich durch den Leiter der Ver­fassungsschutzabteilung des Ministeriums des Innern geführt. Derartige Gespräche finden im Ministerium des Innern statt und erfolgen mit verschiedenen Medienhäusern, darunter auch dem WDR. Sie kommen immer auf Initiative von Medienvertretern zustande, die sich aktuell für konkrete Themen in der Zuständigkeit des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes interessieren. So geht es dabei inhaltlich um Aspekte aus der Beobachtungstätigkeit des Ver­fassungsschutzes, wie sie Gegenstand der jährlichen Verfassungsschutzberichte (zuletzt Vor­lage 18/2489) oder auch von Lagebildern wie dem kürzlich veröffentlichten Lagebild Islamis­mus (Vorlage 18/2551) sind. In diesem Jahr führte der Leiter des Verfassungsschutzes bisher insgesamt fünf Hintergrundgespräche, darunter eins mit einem Redakteur des WDR. Weitere Gesprächstermine sind aktuell nicht anberaumt.

Die Landesregierung vermag im Übrigen keine Vorhersage zu treffen, zu welchen Themen Medienvertreter zukünftig Recherchen betreiben oder Anfragen stellen.

  1. Sofern auf die oben genannten Fragen mit der Begründung „Geheimschutz“ bzw. „Vertraulichkeit“ nicht oder nur teilweise geantwortet wird: Aus welchen rechtli­chen Gründen ergibt sich jeweils die Vertraulichkeit bzw. der Geheimschutz?

Die Beantwortung entfällt.

 

MMD18-9567