Kleine Anfrage 1580
des Abgeordneten Carlo Clemens vom 22.03.2023
Ausweichschulen und Ersatzschulstandorte
In Schulen liegt der Sanierungsstau für das Jahr 2021 laut KfW bundesweit bei einer Summe von 45,6 Milliarden Euro. Gemäß KfW-Kommunalpanel 2022 machen Schulen den größten Anteil des in den Kommunen wahrgenommenen Investitionsrückstands aus. Bei den Ausgaben je Schüler für öffentliche Schulen befindet sich Nordrhein-Westfalen im Ländervergleich laut Statista auf dem vorletzten Platz – deutlich hinter dem Bundesdurchschnitt. Angesichts anstehender bzw. laufender Schulsanierungen oder Schulneubauten müssen Schulen mitunter temporär auf Ausweichschulen oder Ersatzschulstandorte ausweichen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Wie viele Schulstandorte bzw. Schulen waren im Zeitraum von 2019 bis 2023 auf Ausweichschulen angewiesen, weil Baumaßnahmen am Schulgebäude vorgenommen wurden (bitte jährlich nach Schulform sowie Kommune unter Angabe des Ausweichzeitraumes aufschlüsseln)?
- Welche Formen von Ausweichschulen (Reservegebäude, Containerlösungen usw.) wurden dafür je Schule genutzt (bitte jährlich nach Schulform sowie Kommune unter Angabe des Ausweichzeitraumes aufschlüsseln)?
- Welche Kosten sind den Kommunen dabei von 2019 bis 2023 entstanden (bitte jährlich je Kommune unter Zuordnung der Schule die Kosten für Beförderung der Schüler, Mietkosten der Objekte, Kosten für Sonstiges etc. auflisten)?
- Welche Zuschüsse haben die kommunalen Schulträger dabei im Zeitraum 2019 bis 2023 für die Kosten vom jeweiligen Kreis, dem Land Nordrhein-Westfalen und weiteren Fördermittelgebern erhalten (bitte jährlich je Kommune unter Zuordnung der Schule die Zuschüsse je Fördermittelgeber auflisten)?
Carlo Clemens
Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die Kleine Anfrage 1580 mit Schreiben vom 20. April 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet.
- Wie viele Schulstandorte bzw. Schulen waren im Zeitraum von 2019 bis 2023 auf Ausweichschulen angewiesen, weil Baumaßnahmen am Schulgebäude vorgenommen wurden (bitte jährlich nach Schulform sowie Kommune unter Angabe des Ausweichzeitraumes aufschlüsseln)?
- Welche Formen von Ausweichschulen (Reservegebäude, Containerlösungen usw.) wurden dafür je Schule genutzt (bitte jährlich nach Schulform sowie Kommune unter Angabe des Ausweichzeitraumes aufschlüsseln)?
- Welche Kosten sind den Kommunen dabei von 2019 bis 2023 entstanden (bitte jährlich je Kommune unter Zuordnung der Schule die Kosten für Beförderung der Schüler, Mietkosten der Objekte, Kosten für Sonstiges etc. auflisten)?
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
- Welche Zuschüsse haben die kommunalen Schulträger dabei im Zeitraum 2019 bis 2023 für die Kosten vom jeweiligen Kreis, dem Land Nordrhein-Westfalen und weiteren Fördermittelgebern erhalten (bitte jährlich je Kommune unter Zuordnung der Schule die Zuschüsse je Fördermittelgeber auflisten)?
Über Zuschüsse von Kreisen und anderen Fördermittelgebern, die ausschließlich den Zweck der Bereitstellung von Ausweichschulen oder Ersatzschulen verfolgen, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.
Allgemein erhalten 429 Kommunen in Nordrhein-Westfalen aus dem jährlichen Gemeindefi-nanzierungsgesetz (GFG) eine Schul- und Bildungspauschale. Die Verwendungsmöglichkeiten sind in § 17 GFG 2023 aufgeführt. Im Zeitraum von 2019 bis 2023 stieg das Volumen der Schul- und Bildungspauschale von 659.377.800 Euro auf 809.904.500 Euro. Über die Verwendung der Mittel entscheiden die Kommunen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung eigenständig.
Darüber hinaus stellt der Bund im Rahmen der Umsetzung des Kapitels 2 des Kommunalin-vestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) finanzschwachen Kommunen Finanzmittel zur Verbesserung der Schulinfrastruktur nach Artikel 104c des Grundgesetzes („Schulsanierungsprogramm“) zur Verfügung. Der Förderzeitraum des KInvFG begann am 01. Juli 2017 und endet am 31. Dezember 2025; für ÖPP-Projekte ist eine Förderung bis einschließlich 2026 möglich. Für den Förderzeitraum (vgl. § 13 KInvFG) stehen den nordrhein-westfälischen Kommunen Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 1.120.602.000 Euro zur Verfügung. Die Finanzhilfen werden trägerneutral für Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen gewährt (§ 12 Absatz 1 KInvFG).