Auswertung der Erkenntnisse der 22 Antisemitismus-Beauftragten der Staats- und Generalstaatsanwaltschaften

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 531
des Abgeordneten Klaus Esser vom 07.10.2022

 

Auswertung der Erkenntnisse der 22 Antisemitismus-Beauftragten der Staats- und Generalstaatsanwaltschaften

Die 19 Staatsanwaltschaften und drei Generalstaatsanwaltschaften haben im April 2022 als Reaktion auf antisemitisch motivierte Straftaten je einen Antisemitismusbeauftragten erhalten. Diese Beauftragten wurden den jüdischen Gemeinden vorgestellt und sollen jüdischen Bürgern für Fragen im Zusammenhang mit der Strafverfolgung von Antisemitismus zur Verfügung stehen.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche Erkenntnisse bzgl. antisemitischer Straftaten haben die 22 Antisemitismus-Beauftragten seit Aufnahme ihrer Tätigkeit gewinnen können?
  2. Wird es regelmäßige schriftliche Berichte der 22 Antisemitismus-Beauftragten geben und wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen werden diese publiziert?
  3. Wie viele Fragen von jüdischen Bürgern im Zusammenhang mit der Strafverfolgung von Antisemitismus wurden von den 22 Antisemitismus-Beauftragten seit April 2022 bearbeitet? (Bitte aufschlüsseln nach Staatsanwaltschaft, Fallzahl)
  4. Welcher prozentuale Anteil der Fragen bezüglich der Strafverfolgung von Antisemitismus beruhte eindeutig auf muslimischem Antisemitismus?
  5. Welche zusätzliche Unterstützung kann den 22 Antisemitismus-Beauftragten im Rückblick auf die Erfahrungen der ersten Monate gewährt werden?

Klaus Esser

 

Anfrage als PDF


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 531 mit Schreiben vom 4. November 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und der Ministe­rin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Das Tätigkeitsfeld der Antisemitismusbeauftragten bei den drei Generalstaatsanwaltschaften und den 19 Staatsanwaltschaften des Landes ist vielseitig und breitgefächert. Sie fungieren einerseits als Ansprech- und Verbindungsstellen für Betroffene und jüdische Einrichtungen. Andererseits wirken sie in die Behörden hinein, vermitteln dort Erkenntnisse zu aktuellen Er­scheinungsformen von Antisemitismus und wirken auch durch Vernetzung untereinander so­wie auf Ebene der Mittelbehörden mit den justiziellen Antisemitismusbeauftragten anderer Bundesländer auf eine einheitliche Handhabung vergleichbarer Sachverhalte hin. Mit dem Ziel der effektiven Bekämpfung des Antisemitismus und einer dahingehenden Vereinheitlichung der Rechtsanwendung werden in einem regelmäßigen Austausch Themen wie Spezialisie­rung, Fortbildung, Bearbeitungsstandards, Rechtsprechung und Kooperation mit jüdischen Or­ganisationen erörtert. Als landesweite Ansprech- und Koordinierungsstelle fungiert der zent­rale Antisemitismusbeauftragte der Staatsanwaltschaften des Landes, der bei der General­staatsanwaltschaft Düsseldorf angesiedelt ist.

  1. Welche Erkenntnisse bzgl. antisemitischer Straftaten haben die 22 Antisemitis­mus-Beauftragten seit Aufnahme ihrer Tätigkeit gewinnen können?

Hierzu hat der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf dem Ministerium der Justiz nach Beteiligung der weiteren (General-) Staatsanwaltschaften des Landes berichtet, der Erfahrungsaustausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern der jüdischen Gemeinden sowie der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Nordrhein-Westfalen (RIAS NRW) einerseits und den Anti-semitismusbeauftragten bei den (General-) Staatsanwaltschaften des Landes andererseits habe gezeigt, dass jüdische Menschen regelmäßig mit antisemitischen Vorurteilen und Stere­otypen bis hin zu offenen Anfeindungen konfrontiert werden. Der weit überwiegende Teil der Taten werde indes wohl nicht zur Anzeige gebracht, weil den Betroffenen bislang vielfach das dafür erforderliche Vertrauen in die Strafverfolgungsbehörden fehle.

  1. Wird es regelmäßige schriftliche Berichte der 22 Antisemitismus-Beauftragten ge­ben und wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen werden diese publiziert?

Der zentrale Antisemitismusbeauftragte der Staatsanwaltschaften des Landes ist gebeten worden, dem Ministerium der Justiz beginnend mit dem Zeitraum bis zum 30.06.2023 einmal jährlich über die Tätigkeit der staatsanwaltschaftlichen Antisemitismusbeauftragten zu berich­ten. Eine Entscheidung darüber, ob und ggf. in welcher Form eine Publikation von Inhalten der Berichte vorgesehen sein soll, wird zu gegebener Zeit getroffen werden.

  1. Wie viele Fragen von jüdischen Bürgern im Zusammenhang mit der Strafverfol­gung von Antisemitismus wurden von den 22 Antisemitismus-Beauftragten seit April 2022 bearbeitet? (Bitte aufschlüsseln nach Staatsanwaltschaft, Fallzahl)

Aussagekräftige Erkenntnisse zu den erfragten Fallzahlen liegen dem Ministerium der Justiz nicht vor und können nicht beschafft werden. Der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf hat dem Ministerium der Justiz berichtet, Anfragen an die Antisemitismusbeauftragten würden weder statistisch erfasst noch zwingend in den Akten dokumentiert.

  1. Welcher prozentuale Anteil der Fragen bezüglich der Strafverfolgung von Antise­mitismus beruhte eindeutig auf muslimischem Antisemitismus?

Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.

  1. Welche zusätzliche Unterstützung kann den 22 Antisemitismus-Beauftragten im Rückblick auf die Erfahrungen der ersten Monate gewährt werden?

Ein Bedürfnis für eine zusätzliche Unterstützung wird derzeit von den (General-) Staatsanwalt­schaften des Landes übereinstimmend nicht gesehen.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Klaus Esser