Kleine Anfrage 2284
der Abgeordneten Andreas Keith, Zacharias Schalley und Klaus Esser AfD
Auswertung zur Entwicklung des PKW-Besitzes
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Das nordrhein-westfälische Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 3,6 Millionen Euro für externe Berater, Gutachter und (Mei-nungs-)Forschungsaufträge ausgegeben.
In der Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 18/4472 listet die Landesregierung zwar die einzelnen Projekte des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr auf, für die externe Berater oder Gutachter beauftragt wurden. Sie bleibt allerdings Antworten zu z. B. einzelnen Kostenpunkten oder Auftragnehmern weiter schuldig.
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2284 mit Schreiben vom 13. September 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
- Welcher externe Berater hat den Zuschlag für das Projekt „Auswertung zur Entwicklung des PKW-Besitzes“ erhalten?
Den Zuschlag hat Prof. Dr.-Ing. habil. Christian Schiller bekommen.
- Wie hoch waren die Kosten des externen Beraters für die o. g. Auswertung?
Die Kosten betrugen 8.330 Euro brutto.
- In welchen weiteren Projekten des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat der externe Berater seit 2017 entgeltlich mitgewirkt?
Der Berater hat an folgenden Projekten mitgewirkt:
– Gutachten zu den Auswirkungen der Einführung der Blauen Umweltzone im Stadtgebiet Essen
– Aufbau des Landesverkehrsmodells
– Erstellung der Potenzialanalyse Radverkehr
- Zu welchem Zweck wurde die Auswertung zur Entwicklung des PKW-Besitzes in Auftrag gegeben?
Das Gutachten wurde von der damaligen Landesregierung in Auftrag gegeben, um die Gründe für eine gestiegene Anzahl an zugelassenen Pkw in Nordrhein-Westfalen zu analysieren und die Zusammenhänge zu den anderen Verkehrsträgern zu betrachten.
- Welche konkreten Maßnahmen hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr aus der Auswertung zur Entwicklung des PKW-Besitzes abgeleitet?
Die Erkenntnisse aus dem benannten Gutachten fließen in die Verbesserung der Maßnahmen und der Förderungen zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV und des Radverkehrs ein.