B513 = Lärm und Emissionen. Wir fordern mehr Transparenz für die Anwohner

Kleine Anfrage
vom 13.02.2020

Kleine Anfrage 3411des Abgeordneten Nic Vogel vom 13.02.2020

 

B513 = Lärm und Emissionen. Wir fordern mehr Transparenz für die Anwohner

„Harsewinkeler Ortsumgehung liegt auf Eis“ lautete die Überschrift eines der letzten Artikel in der regionalen Tageszeitung „Die Glocke“ vom 03.02.20181 zur geplanten Ortsumgehung der Bundesstraße B513 um die Stadt Harsewinkel. Diese Nachricht hinterlässt sowohl bei den Anwohnern der Hauptstraße als auch bei den Gegnern der Ortsumgehung einen ernüchternden Eindruck davon, wie die politische Arbeit der Landesregierung auf die berechtigten Belange der Bürger eingeht.

Ein Blick in das Fernstraßenausbaugesetz FStrAbG und auf den anliegenden Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen gibt Auskunft darüber, dass für die B513 mit vordringlichem Bedarf eigentlich ein zweistreifiger Neubau einer Ortsumgehung um die Stadt Harsewinkel herum vorgesehen ist.

Die Dringlichkeit dieser Maßnahme ergibt sich aus der Führung der B513 mitten durch Harsewinkel. Die entsprechende Verkehrsbelastung beträgt laut Straßenverkehrszählung 2010 bis zu 15.587 Kraftfahrzeuge pro Tag, was eine hohe Lärm- und Emissionsbelastung für die Einwohner der Stadt mit sich bringt2.

Doch seit Beantragung des Projekts im Jahre 2012 und seit dem Beschluss des Bundesverkehrswegeplans aus dem Jahre 2016 ist weiter nichts Ersichtliches mehr geschehen3. Während sich, Artikeln des Westfalen-Blatts zufolge, ansässige Anwohner der Hauptstraße zu Plakatdemonstrationen auf die Straße begaben4 und sich im Süden von Harsewinkel längst eine Bürgerinitiative5 gegen die vorgeschlagene alternative Südumgehung6 gebildet hatte, haben die Planungen des Planungs- und Baulastträger Straßen.NRW bisher offensichtlich zu keinem eindeutigen Ergebnis geführt.

Auf Straßen.NRW wird unter der Rubrik ‚Aktuelle Projekte‘ die vorgesehene Maßnahme überhaupt nicht aufgeführt. Das Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030 gibt lediglich bekannt, dass sich die Dauer der noch ausstehenden Planungen auf 114 Monate, also auf fast 10 Jahre, beläuft.

Die Stagnation in der Berichterstattung und die Intransparenz der zuständigen Behörden und Institutionen sollten rasch ein Ende finden.

Daher frage ich die Landesregierung:

1. Wie sieht der derzeitige, exakte Stand der Planungen und Baumaßnahmen des Projekts auf der B513 aus?

2. Auf welche Ursache bzw. welche Ursachen ist die Verzögerung bei diesem Projekt konkret zurückzuführen?

3. Mit welcher konkreten Dauer der noch ausstehenden Planungen muss nach derzeitigem Stand gerechnet werden?

4. Aus welchen Gründen finden trotz des umstrittenen Vorhabens auf der B513 keine Straßenverkehrszählungen statt?

Nic Vogel

 

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1 https://www.die-glocke.de/lokalnachrichten/kreisguetersloh/harsewinkel/Harsewinkeler-Ortsumgehung-liegt-auf-Eis-de944afa-1812-4470-9507-079d3fe5190a-ds

2 https://www.bvwp-projekte.de/strasse/B513-G10-NW/B513-G10-NW.html

3 https://www.nw.de/lokal/kreis_guetersloh/harsewinkel/22049318_Bau-der-geplanten-Ortsumgehung-in-Harsewinkel-verzoegert-sich-um-mehrere-Jahre.htm l

4 https://www.westfalen-blatt.de/OWL/Kreis-Guetersloh/Harsewinkel/2696769-Anwohner-der-B-513-fordern-Umgehungsstrasse-Plakate-aufgehaengt-Die-Tassen-klappern-im-Schrank

5 https://www.westfalen-blatt.de/OWL/Kreis-Guetersloh/Harsewinkel/2678679-Betroffene-Anwohner-markieren-mit-Flatterband-die-moegliche-Trassenfuehrung-Suedumgehung-durchs-Wohnzimmer


Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 16.03.2020

 

Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 3411 mit Schreiben vom 16. März 2020 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Der aktuelle Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen umfasst für Nordrhein-Westfalen allein im Vordringlichen Bedarf Engpassbeseitigung und im Vordringlichen Bedarf Maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von knapp 14 Mrd. Euro, die bis 2030 begonnen werden sollen. Hier ist die Ortsumgehung B 513 Harsewinkel im Vordringlichen Bedarf ausgewiesen.

Um alle diese Planungen anzugehen, baut die Landesregierung die Kapazitäten des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen nachhaltig aus; so wurden mit den Haushalten 2018-2020 insgesamt über 150 neue Stellen geschaffen, um das Planungs- und Baugeschehen auszuweiten. Darüber hinaus wurden die Mittel zur Beauftragung externer Ingenieurleistungen pro Jahr auf rd. 100 Mio. € für 2020 deutlich aufgestockt.

Mit dem im Dezember 2017 verabschiedeten Masterplan zur Umsetzung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen legt die Landesregierung dar, wie das Planungsgeschehen betrieben werden soll. Vorrangiger Planungsauftrag des Bundes ist die Beseitigung von Engpässen im Bundesfernstraßennetz. Entsprechend dem Planungsauftrag des Bundes konzentriert die nordrhein-westfälische Straßenbauverwaltung ihre Ressourcen mit dem Masterplan daher zunächst überwiegend auf die Projekte im „Vordringlichen Bedarf – Engpassbeseitigung.“

Abhängig von den zur Verfügung stehenden Planungskapazitäten nimmt die nordrhein-westfälische Straßenbauverwaltung darüber hinaus auch die weiteren Projekte im Vordringlichen Bedarf mit dem Masterplan in den Blick. Eine Konkretisierung der einzelnen Projekte wird abhängig von den zur Verfügung stehenden Planungskapazitäten in den jeweiligen Regionen über die jährlich aktualisierten Arbeitsprogramme vorgenommen.

1. Wie sieht der derzeitige, exakte Stand der Planungen und Baumaßnahmen des Projekts auf der B513 aus?

2. Auf welche Ursache bzw. welche Ursachen ist die Verzögerung bei diesem Projekt konkret zurückzuführen?

3. Mit welcher konkreten Dauer der noch ausstehenden Planungen muss nach derzeitigem Stand gerechnet werden?

Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

Über die Aufnahme der B 513 OU Harsewinkel wird im Zuge der jährlichen Fortschreibung des Arbeitsprogramms zu entscheiden sein.

Vor dem Hintergrund der noch nicht aufgenommenen Planung und der unbekannten Rahmenbedingungen kann noch kein konkreter Zeitplan benannt werden. (vgl. Vorbemerkung).

4. Aus welchen Gründen finden trotz des umstrittenen Vorhabens auf der B513 keine Straßenverkehrszählungen statt?

Üblicherweise werden Verkehrszählungen turnusmäßig alle fünf Jahre durchgeführt. In der Straßenverkehrszählung 2015 werden für den Abschnitt der B 513 in der Ortslage Harsewinkel Verkehrsstärken von rund 6.600 Kfz im westlichen bis rund 16.700 Kfz im östlichen Ortsteil ausgewiesen (https://www.vm.nrw.de/verkehr/strasse/Strassenverkehr/Verkehrszaehlungen/index.php). Aktuell wird die Zählung 2020 vorbereitet. Projektbezogene Zählungen werden üblicherweise erst bei Planungsbeginn durchgeführt.

 

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Beteiligte:
Nic Vogel