Kleine Anfrage 5549
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Bad Laasphe: Mann sticht auf Ex-Freundin ein und flüchtet – Wie weit ist die Fahndung? – Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 18. November 2024, Drucksache 18/11457, auf meine Kleine Anfrage vom 25. September 2024, Drucksache 18/10823, wurde Frage 2
„Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige?“1
wie folgt beantwortet:
„Der Tatverdächtige besitzt ausschließlich die syrische Staatsangehörigkeit.“2
Auf die Frage 4
„Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?“3
erhielt ich folgende Antwort:
„Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Der Tatverdächtige ist im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vergewaltigung, der vorsätzlichen einfachen Körperverletzung, der Bedrohung und der gefährlichen Körperverletzung polizeilich in Erscheinung getreten.“4
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wann ist der Tatverdächtige nach Deutschland eingereist?
- Auf welchem Einreiseweg gelangte der Tatverdächtige nach Deutschland?
- Über welchen Aufenthaltsstatus verfügt der Tatverdächtige?
- Wann wurden jeweils aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den Tatverdächtigen eingeleitet?
Markus Wagner
1 Antwort der Landesregierung vom 18. November 2024, Drucksache 18/11457.
2 Ebenda.
3 Ebenda.
4 Ebenda.
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 5549 mit Schreiben vom 12. Juni 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wann ist der Tatverdächtige nach Deutschland eingereist?
Der Tatverdächtige reiste nach eigenen Angaben am 5. März 2022 nach Deutschland ein.
- Auf welchem Einreiseweg gelangte der Tatverdächtige nach Deutschland?
Der Tatverdächtige reiste nach eigenen Angaben auf dem Landweg über Belgien in das Bundesgebiet ein.
- Über welchen Aufenthaltsstatus verfügt der Tatverdächtige?
Der Tatverdächtige verfügt über eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 2 Alt. 2 AufenthG, da ihm durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt wurde.
- Wann wurden jeweils aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den Tatverdächtigen eingeleitet?
Die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen ist derzeit nicht möglich, da die betroffene Person im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis und somit derzeit nicht vollziehbar ausreisepflichtig ist.