Bad Laasphe: Mann sticht auf Ex-Freundin ein und flüchtet – Wie weit ist die Fahndung?

Kleine Anfrage
vom 26.09.2024

Kleine Anfrage 4559

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Bad Laasphe: Mann sticht auf Ex-Freundin ein und flüchtet Wie weit ist die Fahndung?

Nach Angaben der Polizei verschaffte sich ein 25 Jahre alter Mann am 20. August 2024 gegen 23:40 Uhr Zugang zur Wohnung seiner Ex-Partnerin in Bad Laasphe im Kreis Siegen-Wittgenstein. Über die Art und Weise, wie er dabei seine ehemalige Partnerin getäuscht hat, machte die Polizei bislang keine Angaben. Das Paar lebte zu der Zeit offenbar bereits getrennt. In der Wohnung soll der Ex-Freund ein Küchenmesser gezogen und auf seine ehemalige Partnerin losgegangen sein. Wie ein Polizeisprecher mitteilte, wurde die 27 Jahre alte Frau dabei „nicht unerheblich“ im Gesicht und am Hals verletzt. Unmittelbar nach der Tat flüchtete der Angreifer.1

Nach dem Angriff auf die junge Frau suchte die Polizei nach dem 25-Jährigen und beschrieb ihn als circa 1,80 m großen Mann mit kräftiger Statur, mit schwarzen Haaren und braunen Augen. Zudem lagen Hinweise vor, wonach sich der Flüchtige im Großraum Essen aufhalten soll. Die Kriminalpolizei veröffentlichte deshalb Fotos.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige?
  3. Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügt der Tatverdächtige?
  4. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?

Markus Wagner

 

MMD18-10823

 

1 Vgl. https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/fahndung-in-nrw-mann-25-sticht-mit-kuechenmesser-auf-ex-freundin-ein-66d58dd94d94b71a3552f94d.

2 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4559 mit Schreiben vom 18. November 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern sowie der Minis­terin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Siegen hat mir unter dem 02.10.2024 im Wesentlichen berichtet, es sei am 20.08.2024 gegen 23:40 Uhr in der Wohnung der Geschädigten zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten gekommen. In deren Folge habe der Beschuldigte, der ehemalige Freund sowie Vater des jüngsten Kindes der Geschädigten, dieser mit einem Küchenmesser drei oberflächliche Schnittwunden am Hals und im Gesicht sowie eine weitere am kleinen Finger zugefügt. Nachdem die Geschädigte ohnmächtig gewor­den sei, habe er von ihr abgelassen und sich vom Tatort entfernt. Der Beschuldigte sei am 02.09.2024 festgenommen worden und befinde sich in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen, die wegen gefährlicher Körperverletzung geführt würden, dauern einem ergänzenden Bericht der Leitenden Oberstaatsanwältin vom 30.10.2024 zufolge an.

  1. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? Der Tatverdächtige besitzt ausschließlich die syrische Staatsangehörigkeit.
  2. Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügt der Tatverdächtige? Auf die Antwort auf Frage 2 wird Bezug genommen.
  3. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Der Tatverdächtige ist im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vergewaltigung, der vorsätzlichen einfachen Körperverletzung, der Bedrohung und der ge­fährlichen Körperverletzung polizeilich in Erscheinung getreten.

 

MMD18-11457

Beteiligte:
Markus Wagner