Bad Münstereifel: 15-Jähriger schlägt mit Gehstock auf Seniorin ein

Kleine Anfrage
vom 26.09.2024

Kleine Anfrage 4558

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Bad Münstereifel: 15-Jähriger schlägt mit Gehstock auf Seniorin ein

Am Samstag, den 7. September 2024, wurde eine 83-jährige Frau gegen 17:20 Uhr unvermittelt von einem 15-Jährigen in Bad Münstereifel angegriffen und schwer verletzt. Laut Polizei befand sich die Seniorin an einer Bushaltestelle in der Trierer Straße, als ihr der Jugendliche aus Hellenthal den Gehstock aus der Hand riss und mit ihm mehrfach auf ihren Kopf schlug. Wie die Polizei Euskirchen ausführte, konnten erst herbeigeeilte Passanten den 15-Jährigen davon abhalten, weiter auf die Frau aus Erftstadt einzuschlagen. Der Tatverdächtige wurde von den Passanten bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten, während andere der am Boden liegenden Frau half. Die Seniorin wurde bei dem Angriff schwer verletzt und musste mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht werden. Gegenüber den eingetroffenen Einsatzkräften leistete der 15-Jährige erheblichen Widerstand und wurde in eine psychiatrische Einrichtung gebracht.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige?
  3. Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügt der Tatverdächtige?
  4. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
  5. Welche Gründe lagen vor, dass der Tatverdächtige in eine psychiatrische Einrichtung verbracht wurde?

Markus Wagner

 

MMD18-10823

 

1 Vgl. https://apollo-news.net/15-jhriger-schlgt-mit-gehstock-auf-kopf-von-seniorin-ein/.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4558 mit Schreiben vom 25. November 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Aachen hat mir unter dem 30.09.2024 im Wesentlichen berichtet, der mit der Kleinen Anfrage thematisierte Sachverhalt sei Gegenstand eines anhängigen Ermittlungsverfahrens gegen einen Jugendlichen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Der Beschuldigte habe nach derzeitigem Stand der Ermittlungen am 08.09.2024 unvermittelt eine 83-Jährige an einer Bushaltestelle in Bad Münstereifel angegriffen, zu Boden gebracht und sie sodann zweimal mit ihrem Gehstock auf den Kopf geschlagen, wodurch das Opfer verletzt worden sei. Gegen seine Festnahme durch herbeigerufene Polizeibeamte habe er sich körperlich zur Wehr gesetzt.

  1. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige?
    Der Beschuldigte ist ausschließlich deutscher Staatsangehöriger.
  2. Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügt der Tatverdächtige? Auf die Antwort auf die Frage 2 wird Bezug genommen.
  3. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Der Tatverdächtige ist in der Vergangenheit u. a. wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie mehrfach wegen Körperverletzungsdelikten, in einem Fall wegen gefährlicher Körperverletzung, polizeilich in Erscheinung getreten.

  1. Welche Gründe lagen vor, dass der Tatverdächtige in eine psychiatrische Einrichtung verbracht wurde?

Mit Blick auf den besonderen Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des jugendlichen Beschuldigten wird von der Beantwortung dieser Frage abgesehen. Dem parlamentarischen Informationsinteresse, das nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, son­dern der Regierungskontrolle und Gesetzgebung dient, wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand entsprochen.

 

MMD18-11575

Beteiligte:
Markus Wagner