Kleine Anfrage 5451
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Bad Münstereifel: 15-Jähriger schlägt mit Gehstock auf Seniorin ein – Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 25. November 2024, Drucksache 18/11575, auf meine Kleine Anfrage vom 25. September 2024, Drucksache 18/10822, wurde Frage 2
„Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige?“1
wie folgt beantwortet:
„Der Beschuldigte ist ausschließlich deutscher Staatsangehöriger.“2
Auf die Frage 4
„Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?“3
erhielt ich folgende Antwort:
„Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Der Tatverdächtige ist in der Vergangenheit u. a. wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie mehrfach wegen Körperverletzungsdelikten, in einem Fall wegen gefährlicher Körperverletzung, polizeilich in Erscheinung getreten.“4
Ich frage daher die Landesregierung:
- Seit wann ist der Beschuldigte im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit?
- Wird respektive wurde der Beschuldigte bereits als Intensivtäter geführt?
- Welche Vorstrafen sind über den Beschuldigten bekannt? (Bitte chronologisch auflisten.)
- Welche Informationen liegen jeweils zu den einzelnen Prozessständen des Beschuldigten hinsichtlich der Fälle, in denen er bereits polizeilich in Erscheinung getreten ist, vor?
- Welche Ergebnisse liegen durch ein (medizinisches) Gutachten hinsichtlich eines möglichen Konsums psychoaktiver Substanzen durch den Beschuldigten vor?
Markus Wagner
1 Antwort der Landesregierung vom 25. November 2024, Drucksache 18/11575.
2 Ebenda.
3 Ebenda.
4 Ebenda.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 5451 mit Schreiben vom 20. Mai 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.
- Seit wann ist der Beschuldigte im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit?
Der Beschuldigte ist als deutscher Staatsbürger aus einem anderen Bundesland nach Nordrhein-Westfalen gezogen. Der Landesregierung liegen keine Informationen vor, ob der Beschuldigte bereits von Geburt an Deutscher ist oder eingebürgert wurde.
- Wird respektive wurde der Beschuldigte bereits als Intensivtäter geführt?
Nein.
- Welche Vorstrafen sind über den Beschuldigten bekannt? (Bitte chronologisch auflisten.)
Keine.
- Welche Informationen liegen jeweils zu den einzelnen Prozessständen des Beschuldigten hinsichtlich der Fälle, in denen er bereits polizeilich in Erscheinung getreten ist, vor?
Zum Schutz des jugendlichen Beschuldigten wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten, insbesondere auch im Hinblick auf den Erziehungsgedanken und die Wertung des § 48 Absatz 1 JGG, von Angaben abgesehen. Wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Verfahren würde zudem die Gefahr der Identifi-zierbarkeit durch weitere Angaben im Sinne der Fragestellung erheblich erhöht. Dem parlamentarischen Informationsinteresse, das nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, sondern der Regierungskontrolle und Gesetzgebung dient, wird durch die Angaben in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4558 (LT-Drs. 18/11575) entsprochen.
- Welche Ergebnisse liegen durch ein (medizinisches) Gutachten hinsichtlich eines möglichen Konsums psychoaktiver Substanzen durch den Beschuldigten vor?
Auf die Antwort auf Frage 4 wird Bezug genommen.