Kleine Anfrage 4156
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Bad Oeynhausen: 20-Jähriger stirbt nach Prügelattacke – Was sind die Hintergründe?
Im Bad Oeynhausener Kurpark kam es zu einer schwerwiegenden Attacke auf einen 20jährigen Mann aus Minden. Das Opfer und ein 19-jähriger Begleiter seien dabei von einer etwa zehnköpfigen Gruppe angegriffen, die als „südländisch, etwa 19 – 20 Jahre alt, teilweise mit Trainingsanzügen der Marke Adidas bekleidet“ beschrieben wurde. Während der 19-Jährige nur leicht verletzt wurde, trug das 20-jährige Opfer lebensgefährliche Verletzungen davon. Die Attacke soll aus einer vorangegangenen Streitigkeit heraus eskaliert sein. In der Folge habe die Gruppe dann auf die jungen Männer eingeschlagen und -getreten. Einer der Täter habe den 20-jährigen von der Personengruppe weggeschleppt und „weiter körperlich auf ihn eingewirkt“1, wie es in der Polizeimeldung heißt. Aufgrund der dadurch entstandenen multiplen, schweren Kopfverletzungen bestand akute Lebensgefahr. Die Polizei leitete Ermittlungen wegen Körperverletzungen und versuchten Todschlags in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung ein. Dafür wurde die Bielefelder Mordkommission „Palais“ eingesetzt.2
Die Ermittlungen zu dem Vorfall sollen weiterhin „auf Hochtouren“3 laufen. So rief die Polizei erneut dazu auf, dass Zeugen Foto- und Videomaterial der Tat zur Verfügung stellen sollen, da auch die genauen Hintergründe noch nicht geklärt werden konnten. Der 18-jährige Haupttatverdächtige sitze derzeit in Untersuchungshaft und habe sich noch nicht zu den Vorwürfen geäußert. Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen syrischen Staatsangehörigen, der bereits unter anderem wegen Gewalt-, Eigentums- und Betäubungsmitteldelikten polizeilich bekannt, aber noch nicht vorbestraft sein soll. Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen den Syrer sollen nie zu einer Verurteilung geführt haben. Er sei im Jahr 2016 im Zuge der Familienzusammenführung nach Deutschland gekommen und sei im vergangenen Jahr aus Pforzheim nach Bad Oeynhausen gezogen, wo er bis zuletzt in mit seiner Großfamilie im Stadtteil Rehme gelebt haben soll. Nach Aussagen eines Pressesprechers habe die Familie zu keinem Zeitpunkt in einer städtischen Unterkunft gewohnt oder Leistungen der Stadt Bad Oeynhausen bezogen. Zu seiner Gruppe, welche an dem Angriff beteiligt war, sollen mindestens drei weitere „Deutsche“4 gehört haben. Welche Straftaten genau begangen wurden, sei jedoch noch Teil der Ermittlungen. Auch der Hintergrund und der Auslöser seien noch nicht geklärt worden. Jedoch wurde die Aussage getroffen, dass die Gewalt gegen das 20-jährige Opfer ausschließlich von dem 18-jährigen Tatverdächtigen ausgegangen sei. Die Verletzungen, die er dem Opfer dabei zufügte, wiegten so schwer, dass der junge Mann kurze Zeit später seinen Verletzungen im Krankenhaus erlag. Die Obduktion konnte bestätigen, dass mehrere stumpfe Gewalteinwirkungen auf den Kopf in Form von Tritten und Schlägen die endgültige Todesursache waren. Dieser Vorfall sorgt nun für weitere Debatten über potentielle Abschiebungen von syrischen Schwerkriminellen zurück in ihre Heimat. So sprach selbst Ministerpräsident Wüst davon, „solche Intensivstraftäter, Gewaltstraftäter, die keine deutschen Staatsbürger sind, auch abzuschieben“5.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche Staatsbürgerschaften der Beteiligten sind bekannt? (Bitte bei deutschen Beteiligten den Vornamen angeben.)
- Über welchen Aufenthaltsstatus verfügt der syrische Tatverdächtige?
- Wie viele „Intensivtäter“ wurden seit 2015 bis heute pro Jahr in ihr Heimatland abgeschoben? (Bitte Herkunftsland angeben.)
- Wie steht die Landesregierung zu Abschiebungen von Gefährdern, Illegalen und Kriminellen nach Syrien nach dem Vorbild Dänemarks und Ungarns?
Markus Wagner
2 Ebenda.
4 Ebenda.
5 Ebenda.
Der Minister für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 4156 mit Schreiben vom 16. August 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit Minister des Innern und dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Bielefeld hat dem Ministerium der Justiz unter dem 22.07.2024 im Wesentlichen berichtet, der mit der Kleinen Anfrage angesprochene Sachverhalt sei Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens gegen einen 18-jährigen syrischen Beschuldigten unter anderem wegen des Tatvorwurfs des Totschlags und einen ebenfalls 18-jährigen deutschen Beschuldigten wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung.
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen sei der 20-jährige Geschädigte in Begleitung von zwei Freunden am 23.06.2024 gegen 01:30 Uhr im Kurpark in Bad Oeynhausen von dem syrischen Beschuldigten, der sich zuvor in Begleitung weiterer junger Männer – u. a. des deutschen Beschuldigten – befunden haben soll, zunächst verbal und sodann körperlich angegriffen worden. Als der Geschädigte versucht habe zu fliehen, habe ihn der syrische Beschuldigte zu Boden gebracht und mehrfach heftig gegen den Kopf des Opfers geschlagen und getreten.
Der syrische Beschuldigte soll zudem gemeinschaftlich mit dem deutschen Beschuldigten einen Freund des 20-jährigen Geschädigten geschlagen haben, wodurch dieser leichte Verletzungen im Gesicht erlitten habe. Der syrische Beschuldigte habe anschließend die Umhängetasche des hilflosen 20-jährigen Geschädigten an sich genommen und dieser Bargeld und Marihuana entnommen. Die beiden Beschuldigten seien nach der Tat vom Tatort geflüchtet.
Der 20-jährige Geschädigte sei am 25.06.2024 seinen schweren Kopfverletzungen erlegen. Das Amtsgericht Bielefeld habe am 27.06.2024 Haftbefehl wegen Totschlags gegen den syrischen Beschuldigten erlassen. Er befinde sich seither in Untersuchungshaft. Im Übrigen dauerten die umfangreichen Ermittlungen – auch zu dem konkreten Tatablauf – an.
- Welche Staatsbürgerschaften der Beteiligten sind bekannt? (Bitte bei deutschen Beteiligten den Vornamen angeben.)
Es ist die syrische Staatsangehörigkeit sowie die deutsche Staatsangehörigkeit bekannt.
- Über welchen Aufenthaltsstatus verfügt der syrische Tatverdächtige? Der Betroffene verfügt über einen gefestigten Aufenthaltstitel.
- Wie viele „Intensivtäter“ wurden seit 2015 bis heute pro Jahr in ihr Heimatland abgeschoben? (Bitte Herkunftsland angeben.)
Eine Statistik im Sinne der Anfrage liegt der Landesregierung nicht vor.
- Wie steht die Landesregierung zu Abschiebungen von Gefährdern, Illegalen und Kriminellen nach Syrien nach dem Vorbild Dänemarks und Ungarns?
Gefährderinnen und Gefährder sowie schwere Straftäterinnen und Straftäter müssen auf der Basis aufenthaltsrechtlicher und rechtsstaatlicher Möglichkeiten konsequent abgeschoben werden. Ob eine solche Rückführung tatsächlich in alle Regionen möglich ist, liegt insbesondere an der Lagebewertung des Bundes. Es ist Aufgabe des Bundesinnenministeriums, für alle Herkunftsländer sowie Anrainerstaaten zu prüfen, ob Abschiebungen möglich sind. Rückführungen müssen rechtssicher und auch in der Praxis umsetzbar sein.