Bahn-Oberleitungen: Gibt es eine Zunahme der Unfälle an Oberleitungen in NRW?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1740

der Abgeordneten Klaus Esser und Markus Wagner AfD

Bahn-Oberleitungen: Gibt es eine Zunahme der Unfälle an Oberleitungen in NRW?

Bei Unfällen mit Bahn-Oberleitungen haben sich im April 2023 zwei Jugendliche schwerste Verletzungen durch Stromschläge zugezogen. In Schwerte kam ein 13-Jähriger in kritischem Zustand in eine Spezialklinik. Im niedersächsischen Langenhagen schwebte ein 13-Jähriger in Lebensgefahr. In beiden Fällen waren die Jungen auf einen Zug geklettert und hatten sich durch einen Lichtbogen schwerste Verbrennungen zugezogen.1

Warnschilder an Bahnanlagen weisen durchgängig auf die Lebensgefahr durch Oberleitungen hin. Trotzdem kommt es immer wieder zu fatalen Unfällen: Kinder und Jugendliche spielen auf dem Gelände oder klettern als „Mutprobe“ auf Züge. Auch Grafitti-Sprayer sind in NRW auf Gleisanlagen, Bahnhöfen und Zügen immer wieder aktiv – und bringen sich in Lebensgefahr.2

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Unfälle infolge des Kontaktes mit Bahn-Oberleitungen ereigneten sich in NRW in den letzten 10 Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr sowie Ort)
  2. Wie viele Personen überlebten diese Unfälle leicht- oder auch schwerverletzt (im Betrachtungszeitraum der letzten 10 Jahre)?
  3. Wie viele Personen wurden bei diesen Unfällen getötet (ebenfalls Betrachtungszeitraum der letzten 10 Jahre)?
  4. Welches Alter hatten die Opfer der Bahn-Oberleitungsunfälle der letzten 10 Jahre? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Alter der verunglückten Personen)
  5. Wie werden Verstöße gegen Betretungsverbote bei Bahnanlagen in NRW verfolgt bzw. geahndet?

Klaus Esser
Markus Wagner

 

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1 https:// www .tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-story-55393.html

2 https:// rp -online.de/nrw/staedte/duesseldorf/blaulicht/duesseldorf-unbekannte-ziehen-notbremse-und-besprayen-s-bahn_aid-88757107


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1740 mit Schrei­ben vom 9. Juni 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Bei dem weitaus größten Anteil der mit Oberleitung ausgerüsteten Eisenbahninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen handelt es sich um Gleise der Deutsche Bahn AG. Der Landesregierung obliegt bei Angelegenheiten im Zusammenhang mit Eisenbahnbetriebsanlagen der Deutsche Bahn AG (DB AG) keine originäre Zuständigkeit, vielmehr liegt diese kraft Gesetzes bei dem Bund. Daher ist der Landesregierung ein unmittelbarer Einfluss auf die Entscheidungsfindung bei der DB AG verwehrt.

Zudem ist ihr eine abschließende Bewertung von Sachverhalten nicht möglich, die den Zu­ständigkeitsbereich der Deutschen Bahn betreffen und zu denen die Landesregierung über keine eigenen Kenntnisse verfügt. Daher können hierzu lediglich Auskünfte der DB AG sowie der dabei zuständigen Aufsichtsbehörden zum Sachverhalt und den gegebenenfalls getroffe­nen oder zu treffenden Maßnahmen eingeholt werden.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass Unfälle im Regional- und Fernverkehr mit Bezug zu Bahn-Oberleitungen regelmäßig in den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei fallen. Über diese Sachverhalte liegen der Landesregierung keine Informationen vor.

Der Landesregierung liegt eine Stellungnahme der DB AG vom 2. Mai 2023 vor, aus der zur Beantwortung der Fragen nachfolgend stellenweise zitiert wird.

  1. Wie viele Unfälle infolge des Kontaktes mit Bahn-Oberleitungen ereigneten sich in NRW in den letzten 10 Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr sowie Ort)
  2. Wie viele Personen überlebten diese Unfälle leicht- oder auch schwerverletzt (im Betrachtungszeitraum der letzten 10 Jahre)?

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Dazu liegen der Landesregierung keine Informationen vor.

Die DB AG teilt in ihrer Stellungnahme vom 2. Mai 2023 mit, dass sie zu den angefragten Daten, die bei der Bundespolizei – beziehungsweise gegebenenfalls auch weiteren ermitteln­den Behörden – erfasst werden, keine Aussagen tätigen könne.

  1. Wie viele Personen wurden bei diesen Unfällen getötet (ebenfalls Betrachtungs­zeitraum der letzten 10 Jahre)?
  2. Welches Alter hatten die Opfer der Bahn-Oberleitungsunfälle der letzten 10 Jahre? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Alter der verunglückten Personen)

Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen (PKS NRW) bildet alle der Polizei be­kannt gewordenen Straftaten ab. Insoweit werden Ereignisse im Zusammenhang mit Bahn-Oberleitungen nur dann erfasst, soweit hierdurch Straftatbestände erfüllt werden. Demgegen­über werden reine Unfallgeschehen nicht in der PKS NRW erfasst. Eine umfassende Beant­wortung der Anfrage auf der Grundlage der PKS NRW ist daher nicht möglich. Eine automati­sierte Auswertung auf der Grundlage der Daten aus den Vorgangsbearbeitungssystemen der Polizei NRW ist ebenfalls nicht möglich. Gesicherte Ergebnisse könnten nur mittels einer hän­dischen Auswertung der erfassten Fälle in den betroffenen Kreispolizeibehörden erlangt wer­den. Eine derartige Auswertung ist in der zur Verfügung stehenden Zeit mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand nicht möglich.

Unfälle an Oberleitungen der Bahn werden in der Einsatzstatistik der Feuerwehren und Ret­tungsdienste nicht separat erfasst. Eine händische Auswertung in allen Leitstellenbereichen ist nicht realistisch durchführbar.

Die DB AG teilt in ihrer Stellungnahme vom 2. Mai 2023 mit, dass sie zu den angefragten Daten, die bei der Bundespolizei – beziehungsweise gegebenenfalls auch weiteren ermitteln­den Behörden – erfasst werden, keine Aussagen tätigen könne.

  1. Wie werden Verstöße gegen Betretungsverbote bei Bahnanlagen in NRW verfolgt bzw. geahndet?

Hierzu teilt die DB AG in ihrer Stellungnahme vom 2. Mai 2023 mit, dass sie hierzu auf inten­sive Aufklärungs- und Präventionsarbeit setze. Gemeinsam mit der Bundespolizei und weite­ren Kooperationspartnern unternehme sie erhebliche Anstrengungen, um auf das richtige Ver­halten bzw. die Gefahren an Bahnanlagen aufmerksam zu machen. Eisenbahnstrecken seien als solche erkennbar. Das unbefugte Betreten von Bahnanlagen sei nach den §§ 62 und 63 der EBO untersagt. Ein Verstoß dagegen sei nach § 64 b EBO ordnungswidrig im Sinne des § 28 AEG und könne von den Ermittlungs- und Vollstreckungsbehörden verfolgt und geahndet werden.

 

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