Bahn wird Ziel von Sabotage

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 551
der Abgeordneten Markus Wagner und Klaus Esser vom 13.10.2022

 

Bahn wird Ziel von Sabotage

„Wir wissen, dass an zwei unterschiedlichen Standorten in Deutschland die Kabel vorsätzlich durchtrennt worden sind. Klar ist, dass es sich um ein gezieltes und mutwilliges Vorgehen handelt.“ 1

So äußerte sich Verkehrsminister Volker Wissing hinsichtlich des verübten Sabotageaktes auf zwei Kabel-Knotenpunkte in Herne und Berlin-Hohenschönhausen. Bisher Unbekannte hatten am Samstagmorgen, den 8. Oktober 2022 wichtige Glasfaserkabel durchtrennt und so den Zugverkehr in weiten Teilen Norddeutschlands für mehrere Stunden zum Erliegen gebracht. Im Konkreten lag eine Störung des digitalen Zugfunks vor. Die Kabel verlaufen relativ versteckt, sodass die Vermutung geäußert wurde, dass man für ein derartiges Vorgehen gute Insider-Kenntnisse benötige. Tausende Passagiere waren in mehreren Bundesländern betroffen, da es neben dem Güterverkehr auch im Regional- und Fernverkehr zu massiven Zugausfällen kam. Auch Innenministerin Nancy Faeser sprach von „einer zielgerichteten Fremdeinwirkung von außen auf Kabel der Deutschen Bahn“.2

Bereits in der jüngsten Vergangenheit hat es immer wieder Anschläge auf die Deutsche Bahn gegeben. Auch Kabeldiebstähle führten zu Störungen. Allerdings markiert dieser Akt von Samstagmorgen, der als Anschlag auf das öffentliche Leben in Deutschland zu werten ist, markiert eine „neue Dimension“. 3 Laut Tagesspiegel hat es seit 2010 diverse Anschläge von Linksextremisten in Berlin und Brandenburg gegen die Infrastruktur der Deutschen Bahn gegeben.4

Wir fragen daher die Landesregierung

  1. Wie ist der aktuelle Ermittlungstand im Fall der sabotierten Kabelstränge in Herne?
  2. Welche volkswirtschaftlichen Kosten sind durch die am 8. Oktober 2022 in Herne verübte Sabotage entstanden?
  3. Welche Sabotage- bzw. Anschlagsakte wurden in den letzten fünf Jahren auf die Infrastruktur der Deutschen Bahn in Nordrhein-Westfalen verübt? (Bitte nach Datum, Ort und Umfang der Sabotage aufschlüsseln.)
  4. Was ist über die mutmaßlichen Täter der in Frage 3 durchgeführten Sabotage- bzw. Anschlagsakte bekannt? (Bitte nach PMK rechts, links sowie religiöse Identität oder ausländische Mächte aufschlüsseln.)
  5. Wie will das Land sicherstellen, dass sich ein derartiger Vorfall zukünftig nicht mehr ereignet?

Markus Wagner
Klaus Esser

 

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1 Vgl. h t tp s: // ww w . bi l d .d e/news/2022/news/deutsche-bahn-ice-ic-und-ec-betroffen-fernverkehr-im-norden-komplett-eingeste l lt – 8 15 5 42 82.bild.html.

2 Ebenda.

3 Vgl. h tt p s : / /ww w. w el t.de/wirtschaft/article241492377/Bahn-Sabotage-Sicherheitskreise-sehen-n e ue – D im e n si on.html.

4 Vgl. h t t ps : // ww w . t a g es spiegel.de/politik/ermittlungen-zur-bahn-sabotage-staatsschutz-geht-von-politisch-motivierter-tat-a us -8 73 33 9 4 .html.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 551 mit Schreiben vom 15. November 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz sowie dem Minis­ter für Umwelt, Naturschutz und Verkehr beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Ermittlungsstand im Fall der sabotierten Kabelstränge in Herne?
  1. Welche Sabotage- bzw. Anschlagsakte wurden in den letzten fünf Jahren auf die Infrastruktur der Deutschen Bahn in Nordrhein-Westfalen verübt? (Bitte nach Da­tum, Ort und Umfang der Sabotage aufschlüsseln.)
  2. Was ist über die mutmaßlichen Täter der in Frage 3 durchgeführten Sabotage-bzw. Anschlagsakte bekannt? (Bitte nach PMK rechts, links sowie religiöse Iden­tität oder ausländische Mächte aufschlüsseln.)

Die Fragen 1, 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Zur Beantwortung der Fragen verweise ich auf die Vorlage 18/267 vom 21. Oktober 2022 für den Landtag Nordrhein-Westfalen der 18. Wahlperiode für die Sitzung des Verkehrsausschus­ses am 26. Oktober 2022 zum Thema „Beschädigung eines Kommunikationskabels der Deut­schen Bahn am 08.10.2022 in Herne“.

Mit Ausnahme des Sachverhalts vom 8. Oktober 2022 in Herne, welcher aktuell noch dem Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität (PMK) – Nicht zuzuordnen zugeordnet ist, sind alle weiteren in der oben genannten Vorlage 18/267 aufgeführten Sachverhalte dem Phä-nomenbereich PMK – Links zugeordnet.

  1. Welche volkswirtschaftlichen Kosten sind durch die am 8. Oktober 2022 in Herne verübte Sabotage entstanden?

Die Deutsche Bahn AG (DB AG) teilt dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hierzu mit, dass Schäden an der Infrastruktur des Eisen-bahninfrastrukturunternehmens DB Netz AG und deren Aufwänden für Instandsetzung und erschwerte Betriebsführung entstanden seien. Ferner seien durch die Eingriffe auch die Ei­senbahnverkehrsunternehmen temporär in ihrer Geschäftstätigkeit eingeschränkt worden.

Hierbei handele es sich nicht nur um Eisenbahnverkehrsunternehmen des DB Konzerns (wie beispielsweise DB Fernverkehr AG, DB Regio AG, DB Cargo AG), sondern auch um zahlrei­che externe Eisenbahnverkehrsunternehmen im Schienenpersonen- und Schienengüterver­kehr. Die Aufwände, die insgesamt durch den Ausfall, die Umleitung oder die Verspätung von Verkehren entstanden sind, ließen sich somit durch die DB AG derzeit noch nicht beziffern.

Auch zu den Kosten für die DB Konzern- Eisenbahninfrastrukturunternehmen und -Eisenbahn­verkehrsunternehmen könne mit Stand 25. Oktober 2022 noch keine valide Aussage zur tat­sächlichen Schadenshöhe getroffen werden, da sich hier noch zahlreiche Kulanz- bzw. mög­liche Schadensersatzansprüche derer Kunden noch in Prüfung und Abwicklung befänden.

  1. Wie will das Land sicherstellen, dass sich ein derartiger Vorfall zukünftig nicht mehr ereignet?

Der Landesregierung obliegt bei Angelegenheiten im Zusammenhang mit Strecken und Be­triebsanlagen der DB AG keine originäre Aufsichts- und Genehmigungszuständigkeit, vielmehr liegt diese gemäß Artikel 87e des Grundgesetzes beim Bund. Daher ist der Landesregierung ein unmittelbarer Einfluss auf die Entscheidungsfindung bei der DB AG bezüglich des Betrie­bes und der Vorhaltung ihrer Streckeninfrastruktur verwehrt.

Zudem ist ihr eine abschließende Bewertung von Sachverhalten, die den Zuständigkeitsbe­reich der DB AG betreffen und zu denen die Landesregierung über keine eigenen Kenntnisse verfügt, nicht möglich.

Betreiber Kritischer Infrastrukturen sind jedoch dazu verpflichtet, angemessene bauliche, or­ganisatorische und technische Vorkehrungen zu treffen, die für die Funktionsfähigkeit der von ihnen betriebenen Kritischen Infrastrukturen maßgeblich sind. Durch Eigenvorsorge haben also die Betreiber Kritischer Infrastruktur sicher zu stellen, dass auch in kritischen Szenarien die Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern und Leis­tungen gewährleistet bleibt.

Darüber hinaus erheben die Sicherheitsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen fortwäh­rend sicherheitsrelevante Erkenntnisse. Diese sind Grundlage der Beurteilung der Gefähr­dungslage und darauf basierender Schutzmaßnahmen. Die Beurteilung der Gefährdungslage erfolgt in Nordrhein-Westfalen durch die Kreispolizeibehörden. Hierin fließt neben den Er­kenntnissen der Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes auch die regionale Sicher­heitslage ein.

 

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