Barrierefreier ÖPNV: Was tut die Landesregierung?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1771

des Abgeordneten Klaus Esser AfD

Barrierefreier ÖPNV: Was tut die Landesregierung?

Die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) haben für 450 Millionen Euro neue Niederflurfahrzeuge bestellt. Diese sind aber nicht barrierefrei und für Rollstuhlfahrer sowie andere gehbehinderte oder betagte Personen kaum zugänglich.1 Sonderfall oder Regel in Nordrhein-Westfalen?

Immer wieder hat die Landesregierung den barrierefreien Ausbau unterstützt. Förderungen über insgesamt mehr als 1,5 Millionen Euro für Bushaltestellen hatte der damalige Verkehrsminister Hendrik Wüst im Juni 2021 veranlasst. Eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion NRW hatte aber erst im Herbst 2022 eklatante Missstände bei Aufzügen an Bahnhöfen aufgedeckt.2 Dabei wurde deutlich, das viele Bahnsteige für Rollstuhlführer durch defekte Aufzüge regelmäßig unerreichbar sind.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Was tut die Landesregierung, um einen barrierefreien ÖPNV anzubieten?
  2. Welche Fördersummen für barrierefreie Maßnahmen stellte die Landesregierung in den letzten fünf Jahre zur Verfügung? (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Fördersumme, Maßnahme, Ort)
  3. Welche Maßnahmen zur Stärkung eines barrierefreien ÖPNV hat sich die Landesregierung konkret in dieser Wahlperiode vorgenommen?
  4. Wie bewertet die Landesregierung die Anschaffung der erwähnten Niederflurfahrzeuge der KVB?
  5. Welcher Austausch zwischen der Landesregierung und den Verkehrsbetrieben fand hinsichtlich der barrierefreien Ausgestaltung des ÖPNV in Nordrhein-Westfalen in den letzten fünf Jahren statt?

Klaus Esser

 

Antwort als PDF

 

1 https:// www1 .wdr.de/nachrichten/rheinland/KVB-Bahnen-nicht-barrierefrei-100.html

2 http:// www .landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-1922.pdf


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1771 mit Schrei­ben vom 20. Juni 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Kleine Anfrage befasst sich thematisch mit dem ÖPNV (Busverkehr, Straßenbahn etc.). Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass auch der barrierefreie Ausbau des Schienenper­sonennahverkehres (SPNV) durch die Landesregierung gefördert wird.

  1. Was tut die Landesregierung, um einen barrierefreien ÖPNV anzubieten?

Das Land fördert den barrierefreien Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur durch die Kommunen di­rekt über § 13 ÖPNVG NRW (Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen) als auch durch die Zweckverbände über § 12 ÖPNVG NRW.

  1. Welche Fördersummen für barrierefreie Maßnahmen stellte die Landesregierung in den letzten fünf Jahre zur Verfügung? (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Förder­summe, Maßnahme, Ort)

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Barrierefreien Ausbau von (Stadt-, Straßenbahn-und Bus-) Haltestellen und von vorhandenen Fahrzeugen des ÖPNV mit Ausnahme des SPNV nach § 13 ÖPNVG NRW. Die Maßnahmen sind in der beigefügten Liste enthalten. Seit 2018 wurden 72 Maßnahmen mit einem Fördervolumen von 72,2 Mio. Euro bewilligt. Durch die Zweckverbände wurden aus Mitteln nach § 12 ÖPNVG NRW 533 Maßnahmen mit einem För­dervolumen von 169,8 Mio. € bewilligt.

  1. Welche Maßnahmen zur Stärkung eines barrierefreien ÖPNV hat sich die Landes­regierung konkret in dieser Wahlperiode vorgenommen?

Die Landesregierung treibt den Ausbau der Barrierefreiheit im Nahverkehr mit entsprechenden Mitteln weiter voran. Neben dem weiteren Ausbau der Barrierefreiheit an Bushaltestellen und Bahnhöfen ist die Transparenz zur Barrierefreiheit für Reisende auf den von ihnen genutzten Strecken wichtig. Für den Schienenverkehr wird bei der Neuvergabe der Leistungen für die Mobilitätservicezentrale (MSZ) darauf geachtet, dass künftig über die MSZ volle Transparenz über die Barrierefreiheit einer Strecke hergestellt wird. Die Verkehrsverbünde sollen für den weiteren ÖPNV entsprechende Transparenz herstellen.

  1. Wie bewertet die Landesregierung die Anschaffung der erwähnten Niederflurfahr­zeuge der KVB?

Die KVB ist ein wichtiger Akteur bei der Verkehrswende hin zu einer klimaschonenden und umweltfreundlichen Mobilität. Um die Menschen zum Umstieg vom Auto auf Bus oder Bahn zu bewegen, muss der ÖPNV so attraktiv wie möglich sein, und moderne Stadtbahnen sind dabei ein wesentlicher Faktor.

  1. Welcher Austausch zwischen der Landesregierung und den Verkehrsbetrieben fand hinsichtlich der barrierefreien Ausgestaltung des ÖPNV in Nordrhein-West­falen in den letzten fünf Jahren statt?

Der Inklusionsbeirat nach § 10 Inklusionsgrundsätzegesetz Nordrhein-Westfalen (IGG NRW) ist das zentrale Gremium der Einbindung aller relevanten Akteurinnen und Akteure in die In-klusionspolitik der Landesregierung sowie der Partizipation der Menschen mit Behinderungen bzw. ihrer Organisationen und Verbände an inklusionspolitischen Prozessen und Entschei­dungen. Die Beratung und Erörterung der fachbezogenen Themen findet in den dem Inklusi-onsbeirat nachgelagerten Fachbeiräten statt. Die Fachbeiräte arbeiten dem Inklusionsbeirat zu, berichten ihm und erarbeiten zur Vorbereitung seiner Sitzungen Stellungnahmen und Be­schlussvorlagen.

Beratungen zur barrierefreien Mobilität sind ein regelmäßiges Thema in den Beratungen des in Zuständigkeit des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales liegenden Fachbeirats Barrierefreiheit, Zugänglichkeit und Wohnen.

In seiner Sitzung am 18.02.2021 hat der Fachbeirat unter Beteiligung des Verkehrsministeri­ums sowie des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) e.V. das Thema Aufbau und Weiterentwicklung barrierefreier Verkehrssysteme beraten. Schwerpunkt der Beratungen war der Stand der Barrierefreiheit von Bussen und Straßenbahnen sowie Möglichkeiten der Über­sicht zur Barrierefreiheit der Haltestellen vor Ort per App.

Hinsichtlich der Zulassung von Fahrzeugen obliegt der Bezirksregierung Düsseldorf die tech­nische Aufsicht über sämtliche in Nordrhein-Westfalen beheimateten Straßenbahn- und Obus-betriebe. Die wahrzunehmenden Aufgaben ergeben sich aus den Vorgaben der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab). Das Ministerium für Umwelt, Natur­schutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen steht im ständigen Austausch mit der Technischen Aufsichtsbehörde bei der Bezirksregierung.

 

Antwort samt Anlagen als PDF

Beteiligte:
Klaus Esser