Barrierefreiheit an kleinen Bahnstationen

Kleine Anfrage
vom 14.12.2017

Kleine Anfrage 616
des Abgeordneten Herrn Nic Vogel AfD

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Das BMVI hat 2015 ein Modernisierungsprogramm für Bahnstationen im ländlichen Raum gestartet. Der Bund stellt 50 Millionen Euro zur Verfügung, um kleine Stationen (mit weniger als 1000 Ein- und Aussteigern pro Tag) barrierefrei zu machen. Die Bundesländer wurden gebeten, bis Herbst 2015 geeignete Projekte zu nennen. Der Deutsche Behindertenrat wurde bei der Auswahl der Projekte eingebunden. Die vorgeschlagenen Stationen sollen innerhalb von drei Jahren – bis spätestens 2018 – barrierefrei umgebaut werden.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche Bahnstationen wurden bisher in NRW mit dem Programm gefördert?
  2. Welche Bahnstationen werden noch bis 2018 gefördert?
  3. Wie ist die Resonanz aus der Bevölkerung zu der Modernisierung?

Nic Vogel

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 616 wie folgt:

Vorbemerkung der Landesregierung

Die vorliegende Kleine Anfrage wurde unter Einbindung der drei Zweck­verbände Nahverkehr Rheinland (NVR), Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und dem Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) als Aufgabenträger des SPNV gem. § 3 Abs. 1 ÖPNVG Nordrhein-Westfalen bearbeitet. Ihnen obliegt in Nordrhein-Westfalen die Begleitung der baulichen Um­setzung des Zukunftsinvestitionsprogramms (ZIP). Das Land Nordrhein-Westfalen selbst ist nicht Vertragspartner des ZIP; es wird nur koordinie­rend tätig.

Die ZIP-Projektumsetzung in Nordrhein-Westfalen wurde in zwei Verträ­gen bzw. Sammelvereinbarungen geregelt:

1.) Sammelvereinbarung SV Nr. 44/2016 zur Finanzierung von Barri­erefreiheit im Rahmen des ZIP (bundesweit gültiger Vertrag zwi­schen dem Bund, der DB S&S AG und der DB Netz AG zur Fi­nanzierung des Bundes sowie zu den Genehmigungsmodalitäten)

2.) In Nordrhein-Westfalen haben die Aufgabenträger die verbleibende Restfinanzierung /Anteilsfinanzierung (Kostenhöhe lag bei ca. 50 %) übernommen. Der ZIP-Vertrag zwischen den Aufgabenträ­gern in Nordrhein-Westfalen und der DB S&S AG wurde im April 2016 geschlossen.

Eine Rahmenvorgabe für die Umsetzung als Vorgabe des Bundes ist, dass die Baudurchführung und Abrechnung für den Bundesanteil bis Ende 2018 abgeschlossen sein muss. Die landesfinanzierten Vorhaben können bis 2020 umgesetzt werden. Die Antragsbearbeitung erfolgt über das Eisenbahnbundesamt (EBA) in Köln hinsichtlich der Finanzie­rungsfreigaben.

  1. Welche Bahnstationen wurden bisher in Nordrhein-Westfalen mit dem Programm gefördert?
  2. Welche Bahnstationen werden noch bis 2018 gefördert?

Die Fragen 1 und 2 werden wegen der engen inhaltlichen Verknüpfung zusammen beantwortet.

Für das Verbandsgebiet des VRR sind folgende drei Stationen im ZIP enthalten:

  • Duisburg Meiderich-Ost
  • Essen-Horst
  • Gevelsberg-Kipp

Im Bereich des NVR sind ebenfalls drei Stationen im ZIP-Programm enthalten:

  • Honrath
  • Blankenheim (Wald)
  • Dahlem

Im Bereich des NWL sind folgende Stationen im ZIP enthalten:

  • Reken
  • Maria Veen
  • Bösensell
  • Sylbach
  • Hörstmar
  • Borgeln

Bisher befindet sich noch keine Verkehrsstation aus diesem Programm in der baulichen Umsetzung.

Dies ist auf den Umstand zurückzuführen, dass erst nach den Vertrags­abschlüssen in 2016 konkrete Planungen für die Projekte entweder fort­geführt oder aufgenommen werden konnten. Somit stand für erforderli­che Rahmenvorgaben wie Genehmigungen, umfangreiche Abstimmun­gen, Sperrzeiten etc. nur sehr wenig Zeit zur Verfügung. Anschließend mussten zudem die jeweiligen Anträge zur Finanzierung beim EBA ge­stellt werden. Parallel hierzu ist in jedem Fall das Baurecht durch die DB S&S beim EBA zu beantragen.

Zwischenzeitlich liegen für alle Stationen seitens des EBA die erforderli­chen Baufreigaben oder zumindest Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Bundes- und Landesmittel vor.

3. Wie ist die Resonanz aus der Bevölkerung zu der Modernisierung?

Schwerpunkt des Programmes ZIP war die Erstellung der Barrierefrei­heit mit dem besonderen Fokus auf Bedarfsschwerpunkte, d.h. Behin­derteneinrichtungen, Seniorenheime etc.

Das Programm enthält jedoch keinen grundsätzlichen Modernisierungs­ansatz. Gleichwohl kann unter bestimmten Vorgaben eine Erneuerung einer Verkehrsstation insgesamt im Ergebnis vorliegen.

Da bislang noch keine Modernisierung der Stationen baulich umgesetzt wurde, ist eine Bewertung der Resonanz zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Hendrik Wüst

Beteiligte:
Nic Vogel