Baustellenmanagement unter dem Gesichtspunkt der Stauvermeidung

Kleine Anfrage
vom 13.05.2020

Kleine Anfrage 3725des Abgeordneten Andreas Keith vom 13.05.2020

 

Baustellenmanagement unter dem Gesichtspunkt der Stauvermeidung

Trotz der Corona-Pandemie entsteht an Knotenpunkten auf den Autobahnen von Nordrhein-Westfalen Stau auf Grund von Baustellen. So mussten am 27. April 2020 „Pendler am Kreuz Hilden nach Angaben des Landesbetriebs Straßen.NRW zeitweise mit Verzögerungen von mehr als 60 Minuten rechnen“1. Dort war die Autobahn teilweise auf einen Fahrstreifen begrenzt.

Die Umstände der Corona-Pandemie bieten nicht nur einen Anlass, die Durchführbarkeit vorgezogener Baumaßnahmen zu überprüfen, sondern auch die Möglichkeit, über die Zeit nach dem Virus nachzudenken. Es bedarf einer möglichst staufreien Verkehrsinfrastruktur, auf die sich insbesondere Berufspendler verlassen können.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Nach welchen Kriterien werden Baumaßnahmen auf Autobahnen bewertet, um vor dem Hintergrund der Stauproduktion die Belastung für Verkehrsteilnehmer möglichst gering zu halten?

2. Inwiefern werden ausführende Baufirmen zur Ausnutzung der Tageshelligkeit in den Monaten April bis Oktober zu einer 6-Tage-Woche verpflichtet?

3. Inwieweit werden ausführende Baufirmen zu Schichtarbeit, um Tages- und Nachtstunden zu nutzen, verpflichtet?

4. Zwischen welchen Betriebsformen wird bei der Vergabe von Bauprojekten an Baufirmen vom Landesbetrieb Straßen.NRW unterschieden?

Andreas Keith

 

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1 https://www.azonline.de/NRW/4192461-Verkehr-Kleinere-Staus-auf-den-Autobahnen-in-Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 29.04.2020 um 16:11 Uhr.


Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 3725 mit Schreiben vom 12. Juni 2020 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Nach welchen Kriterien werden Baumaßnahmen auf Autobahnen bewertet, um vor dem Hintergrund der Stauproduktion die Belastung für Verkehrsteilnehmer möglichst gering zu halten?

Die verkehrlichen Auswirkungen von Baustellenverkehrsführungen werden im Vorfeld der Einrichtung durch die Stabsstelle Baustellenkoordination des Landesbetriebs Straßenbau geprüft und im Kontext der betroffenen Netzmaschen evaluiert. Für eine verkehrliche Bewertung werden Verkehrsdaten der betroffenen Streckenabschnitte herangezogen, um die Auswirkungen für den fließenden Verkehr zu ermitteln. Für besondere Zeiträume wie Ferien, Feiertage, Brückentage oder Reisezeiten werden die Verkehrsdaten entsprechend vergleichbarer Zeiträume der jüngeren Vergangenheit herangezogen. Mithilfe von Bewertungsverfahren der Bundesanstalt für Straßenwesen werden Auswirkungen der Baustellenverkehrsführungen ermittelt. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Betrachtung von Kapazitätsverlusten, die der Verkehrsnachfrage gegenübergestellt werden. Anhand dieser Ergebnisse werden die in Frage kommenden Baustellenverkehrsführungen ermittelt.

Sind Staus nicht vermeidbar, weil die Verkehrsnachfrage im Normalzustand – ohne Baustelle – bereits nahe oder über der Kapazität eines Streckenabschnitts liegt, wird im besonderen Maße darauf geachtet, dass leistungsfähige Umleitungen eingerichtet werden, welche frei von Baustellen zu halten sind. Oberstes Ziel ist die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf den Autobahnen in Nordrhein-Westfalen.

  1. Inwiefern werden ausführende Baufirmen zur Ausnutzung der Tageshelligkeit in den Monaten April bis Oktober zu einer 6-Tage-Woche verpflichtet?

Der Regelfall für Arbeitsstellen längerer Dauer ist die Baubetriebsform 2 (Arbeiten an allen Werktagen) unter Ausnutzung des Tageslichts.

  1. Inwieweit werden ausführende Baufirmen zu Schichtarbeit, um Tages- und Nachtstunden zu nutzen, verpflichtet?

Die Baubetriebsform 4 (Arbeiten rund um die Uhr) wird nur bei Maßnahmen mit wesentlichem Eingriff in das Verkehrsgeschehen vorgegeben; alternativ wird die Baubetriebsform 3 (Arbeiten nur nachts) bei starker Verkehrsbelastung am Tage gewählt.

Beispiele hierfür sind Arbeiten auf höchstbelasteten Streckenabschnitten von zentraler verkehrlicher Bedeutung oder Vollsperrungen an einem Wochenende zur Erneuerung des Oberbaus oder für Brückenbauarbeiten.

Trotz der grundsätzlichen Vorgabe einer Baubetriebsform durch den Landesbetrieb Straßenbau obliegen nach § 4 Absatz 2 VOB/B die leistungsmäßige Auftragsabwicklung und damit auch die zeitlichen und personellen Dispositionen innerhalb der vertraglichen Fristen dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers.

  1. Zwischen welchen Betriebsformen wird bei der Vergabe von Bauprojekten an Baufirmen vom Landesbetrieb Straßen.NRW unterschieden?

Generell wird nach vier Baubetriebsformen unterschieden:

  • Baubetriebsform 1: Normale Tagesschicht
  • Baubetriebsform 2: Arbeiten an allen Werktagen unter vollständiger Ausnutzung des Tageslichts
  • Baubetriebsform 3: Arbeiten nur nachts
  • Baubetriebsform 4: Arbeiten rund um die Uhr (24 Stunden)

 

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Beteiligte:
Andreas Keith